St. Pölten (OTS) – „Jetzt geht es darum, staugeplagte Bürger zu
entlasten und wichtige
Impulse für die regionale Wirtschaft zu setzen“, begrüßt
Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer die Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts, dass die „Spange Wörth“ unter einigen
Auflagen gebaut werden darf.
Bei der „Spange Wörth“ handelt es sich um die 1,69 Kilometer
lange Verbindungsstraße zwischen der B20 „Mariazeller Straße“ und der
noch zu bauenden S34 („Traisental Schnellstraße“) im Großraum St.
Pölten. Die S34 ist Bundessache, die Verbindungsstraße „Spange Wörth“
fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes. „Wir als Land
Niederösterreich stehen jedenfalls als starker Partner bereit, um
dieses wichtige Verkehrsprojekt umzusetzen“, schließt Landbauer.
Weitere Informationen beim Büro LH-Stv. Udo Landbauer, Alexander
Murlasits, Tel.: 0676/812 137 42, E-Mail: Alexander.murlasits@
noel.gv.at