St. Pölten (OTS) – Der Wirtschaftsbund Niederösterreich begrüßt die
heute bekannt
gegebenen Details zur konkreten Ausgestaltung der Aktivpension. Ab
2027 sollen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des
gesetzlichen Pensionsalters bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei
bleiben. Zusätzlich soll für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte
der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung entfallen. Eine
entsprechende Entlastung ist auch für Selbstständige vorgesehen.
Insgesamt sollen rund 150.000 Menschen von der Aktivpension
profitieren.
„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind auf das Wissen und
die Erfahrung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen.
Mit der Aktivpension wird freiwilliges Weiterarbeiten finanziell
attraktiver und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser genutzt.
Davon profitieren die Menschen, die länger beruflich aktiv bleiben
möchten, ebenso wie unsere Betriebe und der gesamte
Wirtschaftsstandort“, betont WKNÖ Präsident WBNÖ Landesgruppenobmann
Wolfgang Ecker.
Abgeordneter zum Nationalrat WBNÖ Direktor Harald Servus hält
fest: „Wer freiwillig länger arbeitet und weiterhin Leistung
erbringt, muss am Ende auch spürbar mehr davon haben. Der jährliche
Steuerfreibetrag und der Entfall des eigenen
Pensionsversicherungsbeitrags setzen dafür einen klaren Anreiz.
Gleichzeitig können erfahrene Fachkräfte länger in den Betrieben
bleiben und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.“
Die Aktivpension soll sowohl Menschen zugutekommen, die ihren
Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter
hinausschieben, als auch Pensionistinnen und Pensionisten, die neben
ihrer Pension weiterarbeiten oder ab dem Regelpensionsalter in
Teilpension erwerbstätig bleiben. Entscheidend ist für den
Wirtschaftsbund Niederösterreich, dass die Regelung unabhängig von
der Beschäftigungsform greift und sowohl unselbstständig Beschäftigte
als auch Selbstständige umfasst.
Der Start der Aktivpension ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Für
den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist deshalb wichtig, dass die
parlamentarische Behandlung direkt im Herbst erfolgt und das Gesetz
zügig beschlossen wird. Die Betriebe brauchen rechtzeitig
Rechtssicherheit, damit die notwendigen Vorbereitungen, insbesondere
in der Lohnverrechnung, verlässlich getroffen werden können.