Österreichischer Behindertenrat: Ausgleichstaxfonds mit zusätzlichen Budgetmitteln gesetzlich abgesichert

Wien (OTS) – Der Österreichische Behindertenrat hat mehrfach – etwa
im Rahmen
einer Pressekonferenz am 2. März 2026 – und kontinuierlich die
Sicherung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds eingefordert.

Dementsprechend begrüßt der Österreichische Behindertenrat die
heute im Nationalrat eingebrachte Novelle des
Behinderteneinstellungsgesetzes, mit der zusätzliche Mittel zur
Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds gesetzlich
verankert werden.

Konkret ist vorgesehen, dass dem Ausgleichstaxfonds zusätzlich zu
den bereits gemäß § 10 Abs. 1a BEinstG zur Verfügung gestellten
Mitteln aus dem allgemeinen Budget weitere Mittel für Maßnahmen zur
beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereitgestellt
werden: 65 Millionen Euro im Jahr 2026, 45,1 Millionen Euro im Jahr
2027, 24,4 Millionen Euro im Jahr 2028 und ab dem Jahr 2029 jährlich
14,8 Millionen Euro.

„Die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Mittel sowie die
Fortschreibung über das Jahr 2029 hinaus ist ein wichtiger Erfolg für
Menschen mit Behinderungen und für ihre gleichberechtigte Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ , sagt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen
Behindertenrats.

Der Ausgleichstaxfonds ist ein zentrales Instrument zur
Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Inklusion von Menschen mit
Behinderungen. Über ihn werden wichtige Unterstützungsleistungen und
Projekte finanziert, die den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern,
Beschäftigung sichern und Barrieren abbauen.

„Gerade in Zeiten von Budgetdruck und politischen Unsicherheiten
braucht es Verlässlichkeit. Berufliche Inklusion darf nicht von
jährlichen Budgetverhandlungen abhängig sein. Die gesetzliche
Verankerung dieser Mittel schafft dringend notwendige
Planungssicherheit“ , so Widl weiter.

Der Österreichische Behindertenrat sieht in der geplanten Novelle
auch einen gemeinsamen politischen Erfolg der Sozialministerin und
des Österreichischen Behindertenrats und dankt Ministerin Schumann
für ihren Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderungen
sowie die aktive Einbindung in den Budgetprozess.

„Der Österreichische Behindertenrat hofft auf eine rasche
Beschlussfassung der Novelle und wird sich weiterhin dafür einsetzen,
dass die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen
langfristig finanziell abgesichert bleibt“ , fasst Präsident Widl
abschließend zusammen.