Wien (OTS) – Die heute im Plenum beschlossene Novelle zum
Lebensmittelsicherheits-
und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) umfasst drei zentrale Punkte: ein
ausdrückliches Verbot der Verwendung bestimmter psychoaktiver Stoffe
in Lebensmitteln, die Absicherung der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung durch die Erweiterung des Kreises der amtlichen
Tierärztinnen und Tierärzte sowie eine stärkere Berücksichtigung des
Internethandels bei den amtlichen Kontrollen.
Zentrales Anliegen der Novelle ist der Schutz von Kindern sowie
Konsumentinnen und Konsumenten. In Österreich sind zuletzt vermehrt
Produkte aufgetaucht, die aussehen wie harmlose Süßigkeiten –
Fruchtgummis, Kekse, Schokolade oder Lollys –, in Wahrheit aber
psychoaktive Wirkstoffe enthalten, die insbesondere für Kinder eine
massive Gesundheitsgefahr darstellen können. „Wenn gefährliche
Substanzen als Gummibärli getarnt verkauft werden, müssen wir handeln
– nicht erst, wenn ein Kind im Spital liegt“, sagt Staatssekretärin
Ulrike Königsberger-Ludwig.
Zwtl.: Psychoaktive Stoffe: Klare Rechtsgrundlage für rasches
Eingreifen
Mit der Novelle wird eine eindeutige gesetzliche Grundlage
geschaffen: Bestimmte psychoaktive Stoffe dürfen Lebensmitteln nicht
gezielt zugesetzt werden. Damit können gefährliche Produkte künftig
rasch vom Markt genommen werden – auch dann, wenn die enthaltenen
Stoffe nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen.
Wie dringend diese Regelung ist, zeigen aktuelle Untersuchungen
der AGES: Von rund 80 analysierten verdächtigen Proben wurde in 50
Fällen THC festgestellt, 16 Produkte enthielten Muscimol, den
Wirkstoff des Fliegenpilzes. Weitere Produkte enthielten Substanzen
wie Kratom, Kanna, Blue Lotus oder die hawaiianische Holzrose.
Mehrere dieser Produkte wurden als gesundheitsschädlich oder nicht
sicher eingestuft.
Bisher mussten solche Fälle einzeln und aufwendig geprüft werden,
etwa im Rahmen des Novel-Food-Verfahrens – ein Prozess, der Monate
dauert. „Wir lassen keine gesetzesfreien Räume zu. Wer Substanzen in
Umlauf bringt, die auf Kinder zielen und deren Gesundheit gefährden,
wird künftig gestoppt – und zwar schnell und wirksam“, so
Königsberger-Ludwig.
Zwtl.: Onlinehandel: Gleiche Regeln analog und digital
Lebensmittel werden längst nicht mehr nur im Geschäft gekauft,
sondern zunehmend über Plattformen, Websites, Apps und soziale Medien
vertrieben. Mit der Novelle wird der Internethandel im LMSVG stärker
berücksichtigt.
Damit werden die amtlichen Kontrollen erleichtert und
Wettbewerbsverzerrungen vermieden: Für Lebensmittel, die online
angeboten werden, gelten dieselben Regeln wie im stationären Handel.
Betriebe, die ordnungsgemäß produzieren, kennzeichnen und verkaufen,
dürfen nicht gegenüber jenen benachteiligt werden, die Lücken im
System ausnutzen.
Zwtl.: Schlachttier- und Fleischuntersuchung: Kontrollen werden
abgesichert
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist ein wesentlicher
Bestandteil der Lebensmittelsicherheit in Österreich. Damit diese
Kontrollen auch weiterhin verlässlich durchgeführt werden können,
wird der Kreis jener amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erweitert,
die diese Untersuchungen durchführen dürfen.
Das ist eine pragmatische Maßnahme, um Personalengpässen
entgegenzuwirken und die Durchführung der Untersuchungen dauerhaft
sicherzustellen. Wer Fleisch konsumiert, muss sich darauf verlassen
können, dass dieses kontrolliert, sicher und gesundheitlich
unbedenklich ist.