Wien (PK) – Alternative Investmentfonds (AIF) in Österreich müssen
künftig neuen
europäischen Standards entsprechen. Der Nationalrat sprach sich heute
mit breiter Mehrheit für entsprechende Änderungen im Alternative
Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) und im Immobilien-
Investmentfondsgesetz aus. Die Neuerungen zielen auf die
Harmonisierung der Kreditvergabe von Investmentfonds ab, die keine
klassischen Wertpapierfonds sind.
Die Grünen kritisierten, wie bereits im Finanzausschuss, eine
ungerechtfertigte Begünstigung von Banken. Die Freiheitlichen
stimmten trotz grundsätzlicher Kritik an der Kapitalmarktpolitik der
Bundesregierung zu. Aus Sicht der SPÖ, der NEOS und der ÖVP erfolgt
eine ausgewogene Umsetzung von EU-Vorgaben, die zur Vermeidung von
Liquiditätsengpässen von Fonds beiträgt. Die Novelle wurde
schließlich mehrheitlich, ohne die Stimmen der Grünen, beschlossen.
Mit der Nachschärfung von Bestimmungen im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) soll das Greenwashing von Produkten
verhindert werden. Diese Novelle passierte den Nationalrat
mehrheitlich, wobei auch in diesem Fall nur die Grünen nicht mitgehen
wollten.
Einstimmig genehmigte der Nationalrat die Überarbeitung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan.
Neue Standards für alternative Investmentfonds
Die Novellierung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes
(AIFMG) und des Immobilien-Investmentfondsgesetzes soll die Regeln
für kreditvergebende Fonds harmonisieren und die Anforderungen an das
Liquiditätsmanagement verschärfen.
Nina Tomaselli (Grüne) sagte, das Grundproblem sei, dass viele
Immobilienfondsanbieter falsche Erwartungen in die Sicherheit ihrer
Anlagen wecken würden. Trotzdem verlängere die Bundesregierung nun
dieses „Geschäftsmodell falscher Versprechungen“. Das Parlament habe
in der letzten Legislaturperiode Sicherheitsrichtlinien für
Investitionen beschlossen. Nun würde sie aber „einknicken“ und den
Banken „ein neues Geschenk“ machen. Auch Fachkreise hätten vor einer
Aufweichung der Schutzbestimmungen für Anlegerinnen und Anleger
gewarnt.
Aus Sicht von Barbara Kolm (FPÖ) bringt die Novelle vernünftige
Verbesserungen für Anlagen in Immobilienfonds, was die
Kapitalallokation an der richtigen Stelle fördere. Problematisch für
das Investitionsklima sei allerdings, dass der europäische
Kapitalmarkt immer noch sehr fraktioniert sei. Ein harmonisiertes
Fondsrecht werde zudem nicht ausreichen, um die ungelösten
Strukturprobleme des österreichischen Wirtschaftsstandorts und das
Problem fehlender Investitionen zu lösen. Nachhaltiger Wohlstand
könne nur entstehen, wenn Ersparnisse produktiv investiert würden und
Kapital ohne staatlichen Einfluss eingesetzt werde. Kolm forderte
eine Politik, die wirtschaftliche Freiheit fördert.
Kai Jan Krainer (SPÖ) betonte, die Umsetzung der EU-Vorgaben zur
Kapitalmarktregulierung verbessere den Anlegerschutz. Die Kritik von
Abgeordneter Tomaselli könne er daher nicht nachvollziehen. Indem
festlegt werde, welche Beträge in welchen Zeiträumen aus
Immobilienfonds entnommen werden könnten, verhindere man, dass die
Fonds hohe Summen vorhalten müssten, statt diese in den Wohnbau zu
investieren. Die Banken würden keine „Geschenke“ erhalten, sondern
zur Budgetkonsolidierung beitragen, hielt Barbara Teiber (SPÖ) der
Abgeordneten Tomaselli entgegen. Die Novelle schaffe mehr Schutz vor
Liquiditätsengpässen von Fonds auch in Krisenzeiten.
Andreas Ottenschläger (ÖVP) führte aus, dass mit der Novelle die
Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht verbessert werde. Sie
schaffe klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte
sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den
Anlegerschutz. Dabei werde das Recht alternativer Investmentfonds,
Kredite zu vergeben, festgeschrieben, wobei es dafür auch gemeinsame
Vorschriften gebe. Wichtig sei, dass die Liquidität der Fonds
abgesichert werde und auch Kleinanleger und -anlegerinnen geschützt
würden. Damit stelle man ein attraktives Finanzinstrument zur
Schaffung von Wohnraum bereit.
Kurt Egger (ÖVP) meinte, man sei sich mit der FPÖ in der Analyse
einig, dass die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden müsse. Er
hoffe, dass die Freiheitlichen den entsprechenden Gesetzen in den
nächsten Tagen auch zustimmen werde. Die klaren Regeln für den
Finanzmarkt und Liquiditätsmanagement und Verwahrdienstleistungen
seien ein wichtiger Beitrag, um einen wirksamen Finanzmarkt mit
entsprechender Aufsicht sicherzustellen.
Offene Immobilienfonds seien ein sehr beliebtes Anlageprodukt,
das auch in Krisenzeiten kleine, aber solide Renditen bereitstellen,
betonte Christoph Pramhofer (NEOS). Der Schutz der Anlegerinteressen
müsse auch die Stabilität der Fonds im Auge behalten. Durch eine
Ausnahme für Kleinanleger, die pro Jahr eine bestimmte Summe aus dem
Fonds nehmen könnten, schaffe man das notwendige Vertrauen und
verhindere, dass es zu raschen Ausstiegen und möglichen
Liquiditätsengpässen der Fonds kommen könne.
Eibinger-Miedl: Schaffen Vertrauen in Immobilienfonds
Die Novelle diene der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und
Liquiditätsmanagement-Instrumente, um Vertrauen zu schaffen, sagte
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Investoren in alternative
Fonds wüssten damit, worauf sie sich einlassen. Gemeinsame
europäische Regeln seien gerade für innovative Unternehmen und Start-
ups wichtig, um ihnen Zugang zum europäischen Kapitalmarkt zu geben.
Der Kritik von FPÖ-Abgeordneter Kolm entgegnete die Staatssekretärin
mit dem Verweis auf eine Reihe von Schritten, die die Bundesregierung
zur Stärkung der österreichischen Wettbewerbsfähigkeit bereits
umgesetzt habe oder noch umsetzen werde.
Strengeres Vorgehen gegen Greenwashing von Produkten
Die Bestimmungen über Nachhaltigkeitssiegel werden mit der vom
Nationalrat heute beschlossenen Novelle zum Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb künftig nur noch verwendet werden können, wenn
diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden
Zertifizierungssystem beruhen. Strengere Voraussetzungen sollen zudem
für Umweltaussagen und für produktbezogene Aussagen zur
Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen gelten.
Außerdem werden Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren
verboten werden und Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw.
irreführend sind, explizit untersagt. Bei
Finanzdienstleistungsverträgen auf Online-Benutzeroberflächen sollen
aggressive Geschäftspraktiken explizit verboten werden. Auch sollen
rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen eingedämmt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien zwar grundsätzlich zu
begrüßen, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Die Grünen würden aber
kritisch sehen, dass Österreich als einziges Land in der EU eine
überlange Übergangsfrist vorsehe. Damit schiebe die Bundesregierung
den Konsumentenschutz auf die lange Bank. Auf der anderen Seite wiege
man Unternehmen in falscher Sicherheit, da ab September die Vorgaben
der EU gegen Greenwashing automatisch gelten würden. Die Grünen
könnten der Umsetzung in dieser Form daher nicht zustimmen.
Barbara Kolm (FPÖ) führte an, die FPÖ sei für echten, fairen
Wettbewerb und unterstütze daher die neuen gesetzlichen Regelungen.
Michael Fürtbauer (FPÖ) sagte, aus Gründen des Konsumentenschutzes
stimme seine Fraktion dem Gesetz zu. Sie sei aber auch der Meinung,
dass die Umsetzung der EU-Vorgaben aus Sicht der Unternehmen sehr
mangelhaft sei. Die betroffenen Branchen seien zu spät informiert
worden und hätten nun das Problem knapper Umstellungsfristen. Damit
bestehe etwa die Gefahr, dass bestimmtes Verpackungsmaterial schon ab
September nicht mehr verwendet werde dürfte. Die Bundesregierung
müsse hier für entsprechende Klarstellungen im Sinne der Unternehmen
sorgen.
FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl sagte, das politische Klima der
letzten Jahre habe den Boden für Greenwashing eigentlich erst
aufbereitet und einen Wettbewerb um die größten Umweltversprechen
ausgelöst. Nun schlage dieser „grüne Marketing-Hype“ in sein
Gegenteil um. Gerade die Unternehmen, die seit langem echten
Umweltschutz betreiben würden, würde nun mit mehr Bürokratie
belastet.
Greenwashing widerspreche dem Prinzip des fairen Wettbewerbs,
sagte Tanja Graf (ÖVP). Allerdings brauche man eine Umsetzung „mit
Hausverstand“. Die dreijährige Übergangsfrist verhindere, dass
Unternehmen bereits produzierte Produkte nicht mehr verkaufen
könnten. Das wäre nicht im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Novelle
zeige ganz klar, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit einander
nicht ausschließen müssten. Auch Andreas Minnich (ÖVP) betonte, dass
man auf ausreichende Übergangsfristen geachtet habe, damit keine
Produkte vernichtet werden müssten. Der Anstieg der
Direktinvestitionen aus dem Ausland in Österreich zeige, dass sich
das Vertrauen in den österreichischen Wirtschaftsstandort deutlich
erhöht habe.
Die Absicht des Gesetzes sei einfach, sagte Christoph Stark (ÖVP)
: Die auf Produkten verwendeten Begriffe müssten der Realität
entsprechen. Das sei auch ein Schutz der Unternehmen, die ehrliche
Produkte produzieren würde. Die Novelle bringe mehr Ehrlichkeit für
die Konsumentinnen und Konsumenten, mehr Fairness für Unternehmen und
schaffe Vertrauen in ihre Produkte.
Kurt Egger (ÖVP) versprach eine praxistaugliche Umsetzung der EU-
Vorgabe mit verlässlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Wer
Verpackungen schon auf Lager habe, werde diese auch verwenden können.
Laut Johann Höfinger (ÖVP) geht das Gesetz gehe gegen
„Trittbrettfahrer“ vor, die Schlagworte wie „Nachhaltigkeit“
verkaufsfördernd einsetzen wollten. Das Gesetz schaffe es, neue EU-
Vorgaben umzusetzen, ohne Unternehmen zusätzlich zu belasten, zeigte
sich auch Franz Hörl (ÖVP) zufrieden.
Konsumentinnen und Konsumenten müssten sich darauf verlassen
können, dass Produkte halten, was sie versprechen und Umweltschutz
nicht nur eine Marketingaussage sei, sagte Melanie Erasim (SPÖ).
Greenwashing schade gerade jenen österreichischen kleinen und
mittleren Unternehmen, die nachhaltig und regional produzieren und
sich an Regeln halten.
Wolfgang Kocevar (SPÖ) begrüßte es, dass gegen aggressive
Praktiken bei Onlinekäufen, die zu schnellen Kaufabschlüssen
verführen sollen, vorgegangen werde. Bei schweren Verstößen würden
Unternehmen nun empfindliche Strafen drohen. Auch Peter Manfred
Harrer (SPÖ) sah einen wichtigen Schritt gegen Manipulation und
Konsumententäuschung bei Online-Käufen.
Ines Holzegger (NEOS) begrüßte ebenfalls die Schritte gegen
manipulative Tricks bei Online-Käufen. Konsumentenschutz dürfe dabei
nicht zur „Bürokratiefalle“ für Unternehmen werden. Daher habe man
sich bewusst gegen ein „Gold-Plating“ entschieden und sinnvolle
Übergangsregelungen geschaffen. Damit verhindere man, dass Produkte
nur wegen eines falschen Aufklebers vernichtet werden müssten.
Zehetner: Nachhaltigkeitsversprechen müssen belegbar sein
„Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin
sein“, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Klima- und
umweltfreundlich dürften nicht als reine Werbeschlagworte verwendet
werden. Die Novelle setze daher EU-Vorgaben für mehr Schutz gegen
unfairen Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken um. Ein Aufdruck
„umweltfreundlich“ werde künftig nicht mehr ausreichen, sondern es
müsse genau angeführt werden, worin die Umweltfreundlichkeit bestehe.
Gütesiegel müssten von unabhängigen Dritten zertifiziert werden. Die
Bundesregierung habe aber auch die Sorgen der Unternehmen ernst
genommen und stelle sicher, dass nur das Notwendige umgesetzt werde.
Eine Übergangsregelung stelle sicher, dass rechtmäßig bereits in
Umlauf gebrachte Produkte nicht aufgrund der neuen Rechtslage
vernichtet werden müssten. Damit gebe man den Unternehmen
Rechtssicherheit und faire Rahmenbedingungen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan wird modernisiert
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Republik
Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent
unterzeichnetes Abkommen geschützt, das aber nicht dem aktuellen OECD
-Standard entspricht. Nun liegt ein Staatsvertrag über die
aktualisierte Fassung des Abkommens vor, der die einhellige
Zustimmung des Nationalrats fand.
Das Abkommen stelle mehr Steuergerechtigkeit sicher und
verhindere Steuerbetrug und Steuervermeidung, betonte Barbara Teiber
(SPÖ). Das sei ein Beitrag zur Hebung der Steuermoral und zu mehr
Gerechtigkeit. Antonio Della Rossa (SPÖ) betonte, dass das Abkommen
Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit schaffe und verhindere, dass
sich Unternehmen mit „phantasievollen Konstruktionen“ Steuervorteile
verschaffen. Wichtig sei, dass die Vorgaben auch umgesetzt werden
könnten, Amtshilfe und Informationsaustausch seien daher wichtig.
Georg Strasser (ÖVP) betonte, dass Usbekistan ein prosperierendes
Land sei. Wichtig sei es daher, Doppelbesteuerung zu verhindern und
Steuerschlupflöcher zu minimieren. Österreich habe gerade im
Agrarbereich und im Tourismus interessante Projekte in Usbekistan.
Auch Gabriel Obernosterer (ÖVP) sah Usbekistan als Markt mit viel
Potenzial. Daher sei es wichtig, dass Abkommen zu aktualisieren und
sicherzustellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Investitionen den internationalen OECD-Standards entsprechen.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl verwies auf die
Modernisierung des Informationsaustausches zwischen den
Steuerbehörden sowie die Einführung einer gegenseitigen Amtshilfe bei
der Vollstreckung von Steueransprüchen. Usbekistan werde ein
zunehmend interessanter Exportmarkt für Österreich und biete große
Chancen für österreichische Unternehmen. Das Abkommen sei daher ein
wichtiger Beitrag zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft.
(Fortsetzung Nationalrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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Fotos von Plenarsitzungen.