Wien (OTS) – Anlässlich seines ersten Amtsjahres als Vorsitzender der
Volksanwaltschaft, zieht Volksanwalt Christoph Luisser Bilanz und
kann sich zurecht als „ein echter Volksanwalt für das Volk“
bezeichnen. Seit seinem Amtsantritt am 1. Juli 2025 bearbeitete
Luisser 5.797 Beschwerden (3.247 davon betrafen die Verwaltung des
Bundes) und konnte in etlichen Fällen ein Umdenken bei den Behörden
erwirken, ganz im Interesse der hilfesuchenden Bevölkerung. Dass jede
einzelne eingebrachte Beschwerde ernst genommen werden muss, wird
durch die Anzahl der berechtigten Beschwerden (1.019) untermauert.
Fast 20 Prozent aller Beschwerden im Geschäftsbereich von Christoph
Luisser waren gerechtfertigt.
„Es ist mir ein großes Anliegen, mit gespitzten Ohren hinzuhören,
die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und den Behörden genau auf die
Finger zu schauen. Die hohe Zahl eingelangter Beschwerden bestätigt,
dass aus Sicht der Bevölkerung der Verwaltungsapparat nicht immer
korrekt handelt“, sagte Luisser.
Dem Bürger zuzuhören bedeutet Sorgen und Probleme zu verstehen
Nach wie vor bevorzugen viele Bürger die persönliche Vorsprache,
da einige von ihnen nicht nach Wien fahren können oder über keine
anderen Kommunikationskanäle verfügen. Die Sprechstunden in den
Bundesländern sind daher oft das einzige Mittel, mit der
Volksanwaltschaft in Kontakt zu treten.
Im Rahmen von mehr als 200 Vorsprachen, konnten interessierte
Bürger ihre Anliegen persönlich vorbringen und mit Volksanwalt
Luisser besprechen.
„Die Bürger haben das Recht, vom Staat gehört zu werden – ich
verleihe ihnen die Stimme!“, ergänzte der Volksanwalt.
Beschwerden nach Bundesland – Wiener beklagten sich am öftesten
Neben der Kontrolle von Bundesbehörden zählen auch die
Verwaltungsapparate der Bundesländer und Gemeinden, mit Ausnahme
Vorarlberg und Tirol, zum Prüfumfang der Volksanwaltschaft. In diesem
Zusammenhang erfasste der Geschäftsbereich von Christoph Luisser
2.550 Beschwerden über Verwaltungsorgane von Ländern und Gemeinden:
Wien (1.917), Niederösterreich (203), Oberösterreich (146),
Steiermark (108), Burgenland (68), Kärnten (58) und Salzburg (50).
Luisser kämpft für das Recht des Einzelnen
Ob es um die drohende Bebauung eines unter Naturschutz stehenden
Gebiets geht, durch zügellose Behördenbürokratie diskriminierte
beeinträchtigte Personen oder vom Bürgermeister im Stich gelassene
Schüler, Lehrer und Eltern – die Liste wäre lang, würde man sie
fortführen.
Besonders unter die Haut geht jedoch der Fall rund um die kleine
Sophie (13) aus dem Bezirk Wiener Neustadt. Die Schülerin erkrankte
nach einer COVID-Infektion schwer und ist seitdem bettlägerig. Vier
Jahre lang konnte Sophie während des Heimunterrichts (ein Lehrer kam
zu ihr) die Prüfungen schreiben. Nunmehr hätte sie trotz einer
attestierten Transportunfähigkeit hierfür plötzlich in die Schule
kommen müssen. Vom Gegenstand „Digitale Grundbildung“ ist sie wegen
der krankheitsbedingten Licht- und Geräuschempfindlichkeit hingegen
befreit.
„Einem schwerkranken Kind wird der einzige Halt im Leben
genommen. Zwischenzeitlich konnten wir eine Notlösung für Sophie
erreichen. Die Ablegung sämtlicher Prüfungen in digitaler Form ist
für uns ein Etappensieg, jedoch keine zufriedenstellende Lösung. Ich
werde an Sophies Seite weiterkämpfen, bis der ursprüngliche
Präsenzheimunterricht wieder hergestellt wird“, erläuterte
Volksanwalt Luisser.
„Fehlende regionale Unterstützung wäre katastrophal“
Dass die großen Sorgen und Probleme oft vor der eigenen Haustüre
zu finden sind, weiß Christoph Luisser nur zu gut. Ganze 44 Prozent
aller eingeleiteten Prüfverfahren betreffen Beschwerden über die
Länder- und Gemeindeverwaltungen.
„Die Wahrnehmung von Problemfeldern in den Regionen ist das Um
und Auf. In vielen Fällen lauern die Probleme, Ängste und Sorgen der
Bürger unmittelbar vor der Haustür. Eine fehlende Unterstützung in
den Regionen wäre katastrophal und würde viele Menschen allein im
Regen stehen lassen. Als Volksanwalt garantiere ich diese
Unterstützung, für jeden und jederzeit!“, sagte Luisser abschließend.