Wien (PK) – Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser
informierte
Kaufentscheidungen im Sinne eines nachhaltigen Konsumverhaltens
treffen können. Mit einer Novelle des Gesetzes gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) sollen dazu neue unlautere Geschäftspraktiken
definiert werden. Dies soll verhindern, dass bei Produkten
„Greenwashing“ betrieben wird, indem Verbraucherinnen und Verbraucher
etwa durch bestimmte Aussagen über eine angebliche
Umweltfreundlichkeit oder durch nicht glaubwürdige
Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden. Für die
entsprechende Regierungsvorlage aus dem Wirtschaftsressort zur
Umsetzung von EU-Vorgaben hat der Wirtschaftsausschuss heute mit
breiter Mehrheit grünes Licht gegeben. So stimmte neben den
Koalitionsparteien auch die FPÖ zu, behielt sich aber eine Ablehnung
im Plenum vor. Es sei sehr wenig Zeit für die Begutachtung gewesen,
kritisierte dazu Michael Fürtbauer (FPÖ). Die Grünen wiederum
stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle. Die
entsprechende EU-Richtlinie sei sehr zu befürworten, hielt Lukas
Hammer (Grüne) fest. Die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren
für lagernde Produkte würde aber Unternehmen für das „Greenwashing“
weiter belohnen und sei zudem als unionsrechtswidrig kritisiert
worden.
Forderungen der Opposition zu vielfältigen Wirtschaftsthemen
wurden durchwegs mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. Sie
reichen von der Zahlungsmoral des Bundes über die
Investitionskontrolle bis hin zu Frauenförderung.
Neue Auflagen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln
Nachhaltigkeitssiegel sollen konkret laut der UWG-Novelle ( 528
d.B. ) künftig nur noch verwendet werden können, wenn diese von
staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden
Zertifizierungssystem beruhen. Strengere Voraussetzungen sollen zudem
an Umweltaussagen geknüpft werden, etwa durch einen Nachweis in Form
eines anerkannten Umweltzeichens. Angaben zu künftigen
Umweltleistungen – wie etwa zur Reduktion des Wasserverbrauchs –
sollen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan festgehalten
werden müssen. Darüber hinaus sollen produktbezogene Aussagen zur
Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen verboten
werden, wenn sich diese Aussage auf der Kompensation von
Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette begründen.
Weiters sollen für Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von
Waren Verbote vorgesehen werden – etwa wenn ein Produkt vorsätzlich
mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird.
Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw.
irreführend sind und sich nicht aus einem Merkmal des Produkts oder
der Geschäftstätigkeit ergeben, nunmehr explizit untersagt werden –
beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von
abgefülltem Wasser glutenfrei ist oder dass Papierblätter keinen
Kunststoff enthalten, so die Erläuterungen.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss
von Finanzdienstleistungsverträgen auf Online-Benutzeroberflächen
soll außerdem laut Entwurf eine aggressive Geschäftspraktik explizit
verboten werden. Es geht dabei um eine belästigende Wirkung von
wiederholten Anfragen – insbesondere durch Pop-up-Fenster -, die
Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleiten können, eine bereits
getroffene Entscheidung zu revidieren, nur damit die wiederholten
Aufforderungen enden („click fatigue“). Aufgenommen wird im UWG
außerdem eine Regelung, um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
einzudämmen. So soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen
bestimmte Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl oder
wirtschaftlichen Absichten -, eine Unterlassung und bei Verschulden
Schadenersatz einzufordern. Die Bestimmung soll laut Erläuterungen
das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm adressieren,
rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.
Debatte um Übergangsfrist von drei Jahren
Die in der Novelle vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren
werde für bestehende Lagerbestände eingeführt und sei wichtig für die
Wirtschaft, betonte Franz Hörl (ÖVP). Was etwa große Mengen an
lagerndem Verpackungsmaterial betrifft, könne diese Übergangszeit
allerdings zu kurz sein, gab Michael Fürtbauer (FPÖ) zu bedenken.
Demgegenüber hielt Lukas Hammer (Grüne) fest, in der Begutachtung sei
vorgebracht worden, dass die Übergangsfrist von drei Jahren
unionsrechtswidrig sei. Das sollte man sich gemeinsam noch einmal
ansehen und diesen Teil überarbeiten. Eigentlich sei die EU-
Richtlinie nämlich ein großer Erfolg für alle gewesen, die sich für
Umweltschutz und Konsumentenschutz eingesetzt haben. Denn manche
Unternehmen würden sich einfach ein „schönes Siegel“ kaufen und sich
damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Aus Sicht von
Elisabeth Götze (Grüne) seien aber unter anderem die Regelungen gegen
missbräuchliche Abmahnungen in der Vorlage zu begrüßen.
In der Novelle finde sich ein gelungenes Maß in der Verbindung
von Umwelt und Wirtschaft, so Michael Bernhard (NEOS). Man dürfe
„Trittbrettfahrern“ keine „Marketingschmähs“ erlauben, die
suggerieren würden, ökologische Produkte anzubieten. Es gehe auch um
fairen Wettbewerb, betonte Ausschussvorsitzende Tanja Graf (ÖVP). Die
längere Übergangsfrist brauche es, um vorhandene Produkte nicht
einfach wegwerfen zu müssen. Auch Verpackungsmaterial sollte in drei
Jahren eigentlich „an den Mann“ gebracht worden sein, meinte sie in
Richtung von Fürtbauer.
FPÖ: Steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital
Im Sinne einer Stärkung der Eigenkapitalbasis österreichischer
Unternehmen spricht sich die FPÖ für eine steuerrechtliche
Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital aus ( 716/A(E) ). Unter
anderem sollte es den Freiheitlichen zufolge die Möglichkeit eines
Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen geben, da auch Zinsen für
Fremdkapital steuerlich absetzbar seien. Dieser bisherige Nachteil
führe dazu, dass Unternehmen verstärkt auf Fremdfinanzierung setzen
würden, was ihre Verschuldung erhöhe und die finanzielle Stabilität
gefährde, meinte Barbara Kolm (FPÖ).
Christoph Matznetter (SPÖ) und Andreas Minnich (ÖVP) wiesen beide
auf die aktuelle Budgetsituation hin, wobei Matznetter hinter dem
Antrag eine Unterstützung für große Konzerne ortet, Minnich den
Vorschlag aber als einen „langgehegten Wunsch der ÖVP“ bezeichnete,
der in Zukunft zu prüfen sei. Auch Markus Hofer (NEOS) würde es für
sinnvoll erachten, die Diskussion darüber weiterzuführen.
FPÖ: Zahlungsmoral des Bundes gegenüber Unternehmen verbessern
Der Geschäftsverkehr von öffentlichen Stellen an Unternehmen
müsse sich an ein Zahlungsziel von 30 Tagen halten, fordert die FPÖ
mit einem weiteren Antrag ( 717/A(E) ). Die durchschnittliche
Zahlungsdauer habe sich aber etwa beim Bund auf 36 Tage erhöht. Die
Leidtragenden dieser Entwicklung seien die Unternehmen, so die FPÖ.
Es gelte sicherzustellen, dass künftig Rechnungen von heimischen
Unternehmen an den Bund so rasch wie möglich, zumindest jedoch
innerhalb von 30 Tagen, beglichen werden, so Barbara Kolm (FPÖ).
Franz Jantscher (ÖVP) meinte demgegenüber, dass Österreich beim
Zahlungsziel von 30 Tagen ohnedies im Spitzenfeld liege und zudem
über eine sehr gute Bonität verfüge.
Initiativen der Grünen zur Investitionskontrolle
Mehrere Initiativen setzen die Grünen zur Investitionskontrolle.
So fordern sie ( 495/A ), den Berichtszeitraum des
Investitionskontrollberichts auf ein volles Kalenderjahr festzulegen
und die Frist für die Übermittlung des jährlichen Berichts auf den 1.
Oktober des Folgejahres zu legen. Damit soll unter anderem die
parlamentarische Kontrolle gestärkt werden, so Elisabeth Götze (Grüne
). Zu den Regelungen für ausländische Direktinvestition bei einer
Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung fordern die
Grünen ( 498/A ), auch Fälle von Anteils-, Kapital- oder sonstigen
Beteiligungen über Schachtelkonstruktionen zu berücksichtigen. Sie
sprechen sich außerdem dafür aus, eine Regelung ins Dauerrecht zu
übernehmen: Direktinvestitionen in Unternehmen, die in Forschung und
Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe,
Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung tätig sind, sollten
bei Erreichen der 10-%-Schwelle zu genehmigen sein ( 499/A ). Um
komplexe Fälle sorgfältig prüfen zu können, sollte den Grünen zufolge
außerdem die Investitionskontrollbehörde die Möglichkeit haben, in
begründeten Einzelfällen die Prüffrist einmalig um bis zu zwei Monate
zu verlängern ( 519/A(E) ). Zudem fordern sie, eine regelmäßige und
vertrauliche parlamentarische Kontrolle der Vollziehung des
Investitionskontrollgesetzes zu ermöglichen ( 532/A(E) ). Der
Nationalrat sollte aus ihrer Sicht analog zur Berichterstattung an
das Investitionskontrollkomitee vierteljährlich Informationen über
sämtliche neu eingeleiteten sowie abgeschlossenen
Investitionskontrollverfahren erhalten.
Zum Thema Investitionskontrolle sei auf EU-Ebene einiges in
Vorbereitung, meinte dazu Kurt Egger (ÖVP). Die Punkte gelte es immer
gemeinsam aus dem Blickwinkel der Investitionsmöglichkeiten
einerseits und der notwendigen Schutzmechanismen andererseits zu
betrachten, stimmte er mit Markus Hofer (NEOS) und Christoph
Matznetter (SPÖ) überein. Aus Sicht von Arnold Schiefer (FPÖ) ist das
Investitionskontrollgesetz eine Materie, die immer wieder an
Herausforderungen angepasst werden müsse.
Grüne fordern Maßnahmen gegen „Mikrowindkraftskandal“
Die Grünen orten zudem eine „bedenklich fehlerhafte und
fahrlässige“ Prüfung einer Mikrowindkraftanlage durch das Bundesamt
für Eich- und Vermessungswesen (BEV). So sei zwei Mal ein
Produktplagiat als „Prüfling“ verwendet worden. Den Grünen zufolge
sollte es künftig nicht erlaubt sein, Plagiate als Untersuchungsbasis
für Eingriffe ins Wirtschaftsleben heranzuziehen ( 823/A(E) ). Es
gelte, das in Zukunft auszuschließen, zumal es auch dem
Wirtschaftsstandort schade, so Elisabeth Götze (Grüne). Ebenso wie
Christoph Matznetter (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) wies
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer allerdings auf mehrere
Verfahrensstränge hin, die zu dem Thema noch laufen würden. Zum
jetzigen Zeitpunkt gelte es in dieser Angelegenheit, keinerlei
tendenziöse Feststellungen zu machen, sondern die Klarstellungen
durch die Verfahren abzuwarten, sagte der Minister in Richtung der
Grünen.
Grüne für Reformpaket „Frauen fördern, Standort stärken“
Österreich sei von Gleichstellung im Alltag und Berufsleben immer
noch weit entfernt, werfen die Grünen außerdem auf. Zwei Drittel der
unbezahlten Arbeit werde von Frauen erledigt. Sie orten strukturelle
Probleme und fordern ein Reformpaket zum Thema „Frauen fördern,
Standort stärken“, das die Berufstätigkeit von Frauen mit
Betreuungspflichten fördert ( 866/A(E) ). Die Forderungen reichen von
einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr
über Professionalisierung der Pflege bis hin zur sozialen Absicherung
von Selbstständigen. Außerdem thematisieren die Grünen, dass noch
immer Frauen in ihren Karrieren strukturell ausgebremst würden (
874/A(E) ). Die Bundesregierung müsse einen Nationalen Aktionsplan
vorlegen, der Frauenkarrieren fördert, Gleichberechtigung am
Arbeitsmarkt herstellt und Gründerinnen unterstützt. Im umfassenden
Forderungskatalog der Grünen geht es etwa um eine Gleichstellung von
Teilzeit- und Vollzeitkräften bei Mehr- und Überstunden,
gendergerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Frauenquoten in
Schlüsselpositionen. Außerdem hätten Frauen lange
Karriereunterbrechungen mit erheblichen finanziellen Folgen und
verlieren im Beruf den Anschluss, so die Grünen. Sie fordern daher
ein Maßnahmenpaket ( 875/A(E) ), das insgesamt die Berufstätigkeit
von Frauen fördert. Enthalten sein müsse in dem Paket eine
gleichteilige Inanspruchnahme von Elternkarenz durch beide
Elternteile, eine Umstellung der Kinderbetreuungsgeld-Modelle auf
50:50-Modelle sowie ein Anspruch auf partnerschaftliche
Elternteilzeit für beide Elternteile. Außerdem seien Ausnahmen für
Alleinerziehende zu schaffen, so die Grünen.
Insgesamt brauche es bessere Rahmenbedingungen für Frauen und
Beruf, hielt Elisabeth Götze (Grüne) fest. Viele der Forderungen
würden von der SPÖ unterstützt, wie etwa der Ausbau der
Kinderbetreuung und Ganztagesschulen, so Roland Baumann (SPÖ).
Ähnlich wie Christoph Stark (ÖVP) und Michael Bernhard (NEOS) wies er
auf bereits geplante Maßnahmen wie etwa das zweite verpflichtende
Kindergartenjahr hin. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner wies unter
anderem auf die Erarbeitung der Fachkräftestrategie hin, wo auch
darauf hingewirkt werde, das Potenzial von hochqualifizierten Frauen
zu nutzen.
FPÖ stellt Pflichtmitgliedschaft bei WKO in Frage
Wiederholt sprechen sich die Freiheitlichen für eine Abschaffung
der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in der Wirtschaftskammer ( 136/A
(E) ) aus. Diese Mehrfachmitgliedschaften würden die
„Zwangsmitglieder“ der Wirtschaftskammern Österreichs massiv
belasten. Außerdem fordert die FPÖ die Abschaffung der von der
Wirtschaftskammer eingehobenen „Kammerumlage 2“. Da die Umlage von
der Lohnsumme abhänge, würden Unternehmen gerade in Zeiten hoher
Inflation und hoher Lohn- und Gehaltsabschlüsse massiv belastet (
327/A(E) ). Michael Fürtbauer (FPÖ) wies auf laufende
Reformverhandlungen in der Wirtschaftskammer hin, allerdings seien
die Mitgliedschaften dort kein Thema. Ausschussvorsitzender Tanja
Graf (ÖVP) zufolge sollen diese Themen erst in kommenden
Arbeitsgruppen behandelt werden. Was eine Mehrfachpflicht zur
Mitgliedschaft betreffe, gebe es etwa Regelungen, dass diese erst ab
einem gewissen Prozentsatz der Unternehmenstätigkeit schlagend
würden, so Graf. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu