Aktuelle IMAS-Umfrage zeigt: Österreich vertraut seinen Hebammen, doch der neue elektronische Eltern-Kind-Pass bremst sie aus

Wien (OTS) – Weiterhin keine Wahlfreiheit in der Schwangerenvorsorge:
Der neue
elektronische Eltern-Kind-Pass (eEKP) bremst Hebammen aus gegen das
Interesse der Österreicher:innen, wie eine aktuelle IMAS-Umfrage
zeigt. Kassenpraxen für Gynäkologie und Geburtshilfe sind rar, die
erforderlichen Untersuchungen sollen dennoch auch künftig den
Fachärzt:innen vorbehalten bleiben, obwohl ausreichend qualifizierte
Hebammen für die Schwangerenvorsorge zur Verfügung stehen. Hebammen
fordern jetzt die Wahlfreiheit für Schwangere bei
Vorsorgeuntersuchungen und eine verbindliche Hebammenberatung im
eEKP.

Eine aktuelle repräsentative IMAS-Umfrage zeigt ein
außergewöhnlich positives Bild der Hebammen in Österreich: 92 Prozent
der Bevölkerung kennen die Berufsbezeichnung, rund neun von zehn
schreiben Hebammen eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Mütter
zu. Gleichzeitig sehen die Menschen Hebammen mehrheitlich als die am
besten geeignete Berufsgruppe in allen zentralen Phasen rund um die
Geburt, von der Schwangerschaft über das Wochenbett bis zur
Stillzeit. Dazu Lisa Rakos, Präsidentin des Österreichischen
Hebammengremiums : „ Dass wir Hebammen die Berufsgruppe sind, die
dafür qualifiziert ist, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und
Stillzeit zu begleiten mag in der Politik noch nicht angekommen sein,
der Bevölkerung sind unsere Kompetenzen eindeutig bewusst, wie diese
Umfrage deutlich zeigt. Wenn sie wählen könnten, würden vermutlich
viele Frauen in der Schwangerschaft ihre Untersuchungen nicht nur
beim Gynäkologen oder der Gynäkologin, sondern auch bei der Hebamme
machen. Genau deshalb ist es aus Sicht des Österreichischen
Hebammengremiums unverständlich, dass Hebammen im geplanten
elektronischen Eltern-Kind-Pass zwar eine freiwillige
Schwangerenberatung anbieten können, die klassischen
Vorsorgeuntersuchungen aber nach wie vor den Fachärzt*innen
vorbehalten bleiben. “

Dabei zeigen die aktuellen IMAS-Zahlen klar auf: Die Menschen in
Österreich sehen Hebammen nicht nur bei der Geburt, sondern auch in
der Schwangerenvorsorge als zentrale Ansprechpersonen. 51 Prozent der
Bevölkerung, also mehr als jede:r zweite Österreicher:in, hält
Hebammen für die am besten geeignete Berufsgruppe in der
Schwangerenvorsorge. Für die Betreuung während der Geburt und nach
der Geburt sind es jeweils rund zwei Drittel, für die Stillberatung
sogar rund drei Viertel. Diese Ergebnisse stehen in deutlichem
Widerspruch zu einer Systemlogik, die Hebammen im elektronischen
Eltern-Kind-Pass die Durchführung der Schwangerenvorsorge fast
unmöglich macht, weil laut aktuellem Verordnungsentwurf Hebammen dort
ihre Untersuchungsergebnisse nicht dokumentieren dürfen. Wer
Leistungen erbringt, muss sie auch schriftlich festhalten und
transparent machen können. Alles andere schafft Versorgungsbrüche,
Rechtsunsicherheit, gefährdet die Qualität der Vorsorge und
letztendlich die Patient:innensicherheit.

Zwtl.: Hebammen haben ein enormes gesellschaftliches Vertrauen.

Die Bevölkerung sieht Hebammen als medizinisch kompetente
Fachpersonen. Die Durchschnittsnote liegt bei 1,5 auf einer
fünfteiligen Skala, wobei 1 „sehr wichtig“ bedeutet. Mehr als zwei
Drittel der Befragten schreiben Hebammen die Eigenschaften „Expertin
für Schwangerschaft“, „medizinisch und fachlich kompetent“ sowie
„verantwortungsbewusst und sorgfältig“ in höchstem Ausmaß zu.
Hebammen werden in allen Phasen rund um die Geburt als besonders
geeignet gesehen. Rund drei Viertel der Bevölkerung sehen Hebammen
als am besten geeignet für Stillberatung. Jeweils rund zwei Drittel
sehen sie als am besten geeignet für die Betreuung während und nach
der Geburt. Besonders relevant für die aktuelle Diskussion: 51
Prozent halten Hebammen auch in der Schwangerenvorsorge für die am
besten geeignete Berufsgruppe. „ Unser Gesundheitssystem kann es sich
nicht leisten, eine gesunde Schwangere in einer normalen
Schwangerschaft zehn Mal zu Fachärzt:innen zu schicken; genau dafür
sind Hebammen ausgebildet “, so Rakos .

Zwtl.: Die Forderungen des Österreichischen Hebammengremiums

Schwangere sollen eine Wahlfreiheit haben. Hebammen sollen ebenso
wie Gynäkolog:innen Schwangerschaftsvorsorge durchführen und im eEKP
dokumentieren dürfen. Das Kinderbetreuungsgeld für die im eEKP
vorgesehenen Untersuchungen sollte unabhängig von der durchführenden
Berufsgruppe ausbezahlt werden. Und es braucht eine verbindliche
Hebammenberatung. Die Hebammenberatung soll fixer Bestandteil des
Eltern-Kind-Pass-Programms werden und ebenso an den Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes gekoppelt sein.

Zusammenfassend erklärt Lisa Rakos : „ Während die
österreichische Bevölkerung Hebammen ein außergewöhnlich hohes Maß an
Kompetenz und Bedeutung zuschreibt, droht die geplante Ausgestaltung
des elektronischen Eltern-Kind-Passes ihre praktische Rolle in der
Schwangerenvorsorge zu schwächen. Aus Sicht des Österreichischen
Hebammengremiums entsteht damit eine gefährliche Lücke zwischen
gesellschaftlicher Anerkennung und systemischer Umsetzung. Ein
moderner elektronischer Eltern-Kind-Pass darf Hebammen nicht aus der
Vorsorge drängen, sondern muss ihre Expertise dort sichtbar und
dokumentierbar machen, wo sie für Frauen und Familien den größten
Nutzen bringt. “

Zwtl.: FACTBOX

Österreichs Gesundheitswesen steht unter Druck: Ein großer Mangel
an Kassenpraxen für Gynäkologie und Geburtshilfe, lange Wartezeiten
auf Arzttermine, teure Arzthonorare und überlastete Strukturen
betreffen auch die Schwangerenvorsorge. Gleichzeitig sind in
Österreich mehr als 100 fertig ausgebildete Hebammen arbeitslos,
obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Systems leisten
könnten.

Zwtl.: Der elektronische Eltern-Kind-Pass

Mit der Reform des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP)
sollte die Rolle der Hebammen ursprünglich gestärkt werden. Geplant
waren unter anderem zwei Hebammenberatungen, eine davongekoppelt an
den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Dies wurde jedoch nicht in das
endgültige Untersuchungsprogramm aufgenommen. Auch bei den
verbindlichen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen bleiben Hebammen
weiterhin außen vor: Diese müssen laut aktueller Regelung von
Gynäkolog:innen durchgeführt werden, obwohl Hebammen für diese
Vorsorgeleistungen ausgebildet sind.

Zwtl.: Die zentrale Hürde

Hebammen sollen im eEKP im Bereich der Schwangerenvorsorge
lediglich Leserechte erhalten, aber keine entsprechenden
Schreibrechte. Sie können damit Informationen einsehen, eigene
Untersuchungen, Befunde oder Leistungen jedoch nicht dokumentieren.
Das führt zu Doppelgleisigkeiten: Schwangere müssen zusätzlich eine
gynäkologische Ordination aufsuchen, damit Leistungen im System
erfasst werden und der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gesichert
bleibt. Die Folgen sind zusätzliche Wege und Belastungen für
Schwangere, unnötige Mehrbelastung von Gynäkolog:innen und
Krankenhäuser, fehlende Dokumentation hebammengeleiteter Vorsorge im
eEKP, mögliche Lücken in der Patient:innensicherheit und ungenutztes
Potenzial einer fertig ausgebildeten Gesundheitsberufsgruppe.

Zwtl.: Internationaler Vergleich

In vielen europäischen Ländern sind Hebammen regulärer
Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge, etwa in Deutschland,
Großbritannien, Dänemark oder Finnland. Dort übernehmen Hebammen bei
unkomplizierten Schwangerschaften zentrale Vorsorgeleistungen
eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen.

Über das Österreichische Hebammengremium
Das Österreichische Hebammengremium (Kammer der österreichischen
Hebammen) ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und vertritt
die beruflichen Interessen der Hebammen. Jede Hebamme, die in
Österreich arbeitet, ist automatisch Mitglied des Gremiums. Das ÖHG
ist die Verbindungsstelle zwischen werdenden Müttern, Ämtern,
öffentlichen Institutionen, Firmen und Hebammen und hat in jedem
österreichischen Bundesland eine Landesgeschäftsstelle.

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