Wien (PK) – Zur vorgeschlagenen vorzeitigen Entlassung von
Gefängnisinsassen nahm
Justizministerin Anna Sporrer heute im Zuge einer Aussprache über
aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses für
Menschenrechte und Volksanwaltschaft des Nationalrats Stellung. Es
soll weder zu Massenentlassungen noch zu einer Generalamnestie
kommen. Ihr Vorstoß müsse erst innerhalb der Koalition besprochen
werden. Im Justizressort werde außerdem an Alternativen für kurze
unbedingte Freiheitsstrafen von Jugendstraftätern gearbeitet.
Keine Massenentlassungen und keine Generalamnestie
Das größte Interesse der Abgeordneten lag bei den unlängst
kolportierten Vorschlägen der Justizministerin zur Bewältigung des
Überbelags in den Justizanstalten. Justizministerin Anna Sporrer war
um eine Klarstellung bemüht, dass es „natürlich nicht“ zu
Massenentlassungen und auch zu keiner Generalamnestie kommen werde.
Zu FPÖ-Mandatar Michael Gmeindl sagte sie, dass schwere Straftaten
wie schwere Gewalt- oder Sexualverbrechen, Terrorismus oder Delikte
nach dem Verbotsgesetz von dem Vorschlag zur vorzeitigen Entlassung
ausgenommen seien. Ihr Vorstoß soll noch in der Koalition besprochen
und die Justizsprecherinnen und Justizsprecher der
Parlamentsfraktionen zu einem Round-Table geladen werden.
ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl sieht die vorzeitige Entlassung
von Strafgefangenen „sehr kritisch“, wie er sagte. Eine andere
Möglichkeit wären seiner Meinung nach mehr
Unterbringungsmöglichkeiten gewesen. Der Bau einer weiteren
Justizanstalt bzw. eine Machbarkeitsstudie stehe „am Programm“, sagte
die Justizministerin zu Pia Maria Wieninger (SPÖ). Dies werde aber
dauern, daher werde jetzt die Haft in der Heimat sowie die vorzeitige
Entlassung ins Herkunftsland (mit der Ausnahme bestimmter Delikte und
nur bei bestehendem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach/in
Österreich) forciert. Im Herkunftsland gebe es auch ein höheres
Potenzial für die Resozialisierung, so Sporrer. Die Kooperationen auf
Basis des EU-Rahmenbeschlusses für die Haft in der Heimat
funktionieren gut, erfuhr Elisabeth Heiß (FPÖ). Gegenüber Alma Zadić
(Grüne) und Reinhold Maier (FPÖ) betonte sie, dass es künftig mehr
Personal in den heimischen Justizanstalten geben werde.
Alternativen zu kurzen Freiheitstrafen
Mit Expertinnen und Experten erarbeiten will Sporrer außerdem
neue Vorschläge zu Alternativen für kurze unbedingte Freiheitsstrafen
zwischen fünf und achtzehn Monaten. Diese seien sehr belastend und
könnten aufgrund der Kürze nicht wirklich zur Resozialisierung
beitragen. Insbesondere in der Jugendgerichtsbarkeit wäre
gemeinnützige Arbeit vielleicht sinnvoller, meinte sie. Außerdem sei
bei der Strafbemessung ein Ost-West-Gefälle zu beobachten, dem sie
sich aus rechtspolitischer Sicht widmen möchte. Auf Nachfrage von FPÖ
-Abgeordneter Heiß betonte die Ministerin, dass es dabei nicht um
Delikte gehe, sondern um die Frage, wie man Jugenddelinquenz anders
begegnen könne als mit unbedingten Freiheitsstrafen. Es dürfe nicht
so weit kommen, dass kürzere Strafbemessungen abgeschafft werden,
sagte ÖVP-Mandatar Gerstl. Außerdem müsse man den Betroffenen
klarmachen, dass es sich um einen Regelverstoß handle. Sporrer
betonte, dass der Strafvollzug in dieser Legislaturperiode
tatsächlich verbessert werden soll. In die unabhängige Rechtsprechung
will sie selbstverständlich nicht eingreifen. Die Arbeitsgruppe dazu
soll noch diesen Monat einberufen werden.
Planungen für weiteres forensisch-therapeutisches Zentrum
Romana Deckenbacher (ÖVP) fragte nach Maßnahmen für eine
bedarfsgerechte Betreuung psychisch erkrankter Personen im Maßnahmen-
und Strafvollzug. Sporrer erachtet deren entsprechende Betreuung als
besonders wichtig und verwies auf die Maßnahmenvollzugsreform. Der
Bedarf an forensisch-therapeutischen Zentren steige. Noch während
ihrer Amtszeit sollen Planungen für eine weitere Einrichtung
gestartet werden, ließ die Justizministerin wissen. Die Honorarsätze
für Psychiaterinnen und Psychiater seien im Sinne der Attraktivierung
angehoben worden, außerdem soll die Möglichkeit zur Absolvierung von
medizinischen Pflichtpraktika an Justizanstalten geschaffen werden.
Voraussichtlich ab Anfang 2027 sollen zudem in
Normalvollzugsanstalten eigene Abteilungen mit sieben bis acht Betten
für akute psychische Erkrankungen bereit gestellt werden.
Die Kürzungen im Justizbudget sprach Alma Zadić an. Die Mittel
ihres Ressorts seien an das Konsolidierungsbudget geknüpft,
antwortete die Ministerin. Jedenfalls nicht gekürzt werde im Bereich
der Gerichtsbarkeit, beim Gewaltschutz, der Prozessbegleitung, den
Gewaltambulanzen und bei der Erwachsenenvertretung. Der Bedarf an
letzterer steige stetig und könne nicht alleinig durch
Erwachsenenschutzvereine aufgefangen werden. Es gelte, Bewusstsein
für die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht zu schaffen, so Sporrer.
Für Henrike Brandstötter (NEOS) war die Einschätzung der
Justizministerin zu Einschüchterungsklagen, sogenannten „SLAPP“-
Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) von
Interesse. Beide teilten die Ansicht, dass es sich bei
Meinungsfreiheit um ein hohes Gut handle. Eine entsprechende EU-
Richtlinie solle zeitnah umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf sei
bereits in Koordinierung aber noch nicht zur Begutachtung
freigegeben, war von Sporrer zu erfahren. Da die EU-Richtlinie nur
grenzüberschreitende Sachverhalte regle, sollten auch innerstaatliche
Sachverhaltskonstellationen von den Maßnahmen umfasst sein.
Weitere Themen der aktuellen Aussprache waren unter anderem die
geplante Lösung zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten, die
Einigung im EU-Trilog zu Strafverschärfungen bei sexuellem
Kindesmissbrauch, die elektronische Aufenthaltsüberwachung als
Gewaltschutzmaßname sowie der Umgang mit neuen Formen digitalisierter
Gewalt wie sexualisierte Deepfakes oder Doxxing, das öffentliche
Verbreiten sensibler personenbezogener Daten. (Fortsetzung
Menschenrechtsausschuss) fan