Menschenrechtsausschuss einstimmig für verstärkte Friedensbemühungen im Nahen Osten

Wien (PK) – Der Menschenrechtsausschuss sprach sich heute einstimmig
für einen
aktiven österreichischen Beitrag zu einem nachhaltigen
Friedensprozess im Nahen Osten aus. Auf Basis einer Initiative der
Grünen brachten die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag
ein, in dem die Außenministerin aufgefordert wird, sich im
internationalen Rahmen unter anderem für einen dauerhaften
Waffenstillstand, eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza
sowie eine Zweistaatenlösung auf Basis des Völkerrechts einzusetzen.

Zudem wurden mehrere Oppositionsinitiativen von den
Koalitionsparteien vertagt. So etwa jene der FPÖ zur Forcierung des
Modells „Haft in der Heimat“ und zur Erhöhung des Strafrahmens bei
sexuellem Missbrauch von Kindern. Auch die Verhandlungen zu mehreren
Anträgen der Grünen sollen zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt
werden. Diese betreffen den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und
Jugendlicher, ein Verbot von Konversionsmaßnahmen, die Umsetzung der
EU-Richtlinie gegen sogenannte Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen)
sowie Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Eingetragenen
Partnerschaften in Ehen und umgekehrt.

Einhellige Zustimmung für aktiven Beitrag Österreichs zum
Friedensprozess in Nahost

Im Entschließungsantrag der Koalitionsparteien wird insbesondere
die Außenministerin aufgefordert, sich im Rahmen der österreichischen
Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2027/28 sowie in anderen Foren
der Vereinten Nationen für einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten
einzusetzen. Unterstützt werden sollen zudem Initiativen der
Vereinten Nationen und der Europäischen Union zur Stärkung der
Stabilität und Resilienz Syriens, des Libanons und der gesamten
Region sowie zur Förderung politischer Reformen und einer
nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beider Länder.
Darüber hinaus soll sich Österreich auf europäischer und
internationaler Ebene für die Umsetzung des Gaza-Friedensplans
einsetzen. Weitere Forderungen betreffen die Unterstützung
diplomatischer Bemühungen um einen dauerhaften Waffenstillstand in
Gaza, die Verbesserung der humanitären Lage vor Ort und das Eintreten
für eine Zweistaatenlösung auf Grundlage des Völkerrechts und der
einschlägigen UN-Resolutionen. Österreich soll sich außerdem gegen
den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau im Westjordanland
einschließlich Ostjerusalems aussprechen, Gewalt und Verstöße gegen
das Völkerrecht auf allen Seiten verurteilen sowie die dauerhafte
Entwaffnung der Hamas und anderer nichtstaatlicher bewaffneter
Gruppen unterstützen. Zudem wird ein verstärkter Einsatz für den
Schutz von Journalistinnen und Journalisten im Nahen Osten gefordert.

Im zugrundeliegenden Entschließungsantrag der Grünen plädieren
sie für einen stärkeren Einsatz Österreichs für einen nachhaltigen
Friedensprozess in Nahost ( 542/A(E) ). Konkret fordern sie
Engagement für ausreichende humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in
Gaza, für Sanktionen wegen des fortgesetzten „illegalen
Siedlungsbaus“ im Westjordanland sowie gegen die „ultrarechten“
israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben Gvir. Zudem
treten die Grünen für die unabhängige Aufklärung von
Völkerrechtsverletzungen im Gazastreifen, den Wiederaufbau Gazas
unter international legitimierter Verwaltung ohne Beteiligung der
Hamas als Vorbereitung auf eine Zweistaatenlösung sowie die
Unterstützung entsprechender EU-Initiativen und -Missionen ein.

Der Antrag der Koalitionsparteien habe dieselbe Zielsetzung, wie
jener der Grünen, unterscheide sich jedoch in wichtigen Details,
erklärte Wolfgang Gerstl (ÖVP) im Ausschuss. So hätten die
Regierungsfraktionen auch die Entwaffnung der Hamas und anderer
nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sowie die Verurteilung von
Gewaltaufrufen aller Seiten hervorgehoben. Eine friedliche Lösung im
Nahen Osten sei auch aus Sicht der Grünen nur möglich, wenn die Hamas
keine Rolle mehr spiele, erklärte Markus Koza (Grüne) seine
Unterstützung für die Initiative der Koalitionsparteien.

FPÖ will Justizanstalten durch „Haft in der Heimat“ entlasten

Angesichts des Überbelags in österreichischen Justizanstalten und
des hohen Anteils nichtösterreichischer Insassen, fordern die
Freiheitlichen, die Strafvollstreckung ausländischer Straftäter
verstärkt in deren Herkunftsstaaten zu verlagern ( 949/A(E) ).
Überstellungen ausländischer Strafgefangener sollten konsequent
geprüft, bestehende Verfahren beschleunigt und notwendige bilaterale
sowie multilaterale Abkommen ausgebaut werden, heißt es in einem
Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Elisabeth Heiß und
Christian Lausch. Außerdem fordern sie Maßnahmen, um die Sicherheit
und Arbeitsbedingungen der Justizwache zu verbessern und die von der
Volksanwaltschaft aufgezeigten strukturellen Missstände im Straf- und
Maßnahmenvollzug zu beheben.

Trotz des massiven Überbelags der heimischen Justizanstalten
würden dort weiterhin „tausende ausländische Straftäter auf Kosten
der Steuerzahler einsitzen“, untermauerte Heiß ihren Antrag im
Ausschuss. Die Problematik der überbelegten Justizanstalten sei
bekannt und auch die Bundesregierung präferiere das Modell „Haft in
der Heimat“, erklärte Romana Deckenbacher von der ÖVP. Sie stellte
den Vertagungsantrag, da die Bundesregierung bereits an dessen
Forcierung arbeite.

FPÖ fordert härtere Strafen bei sexuellem Missbrauch
Minderjähriger

Laut Strafgesetzbuch drohe bei sexuellem Missbrauch von
Unmündigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, nur bei
bestimmten erschwerenden Folgen sehe das Gesetz höhere Strafrahmen
vor – für die FPÖ nicht ausreichend. Ein weiterer
Entschließungsantrag der Freiheitlichen zielt daher darauf ab, die
Mindest- und Höchststrafen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
und bei bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial
anzuheben, lebenslange Tätigkeitsverbote für verurteilte
Sexualstraftäter im Umgang mit Minderjährigen und schutzbedürftigen
Personen sicherzustellen sowie die Opferrechte deutlich auszubauen.
Außerdem sollten Therapie-, Verfahrens- und Folgekosten der Opfer
zunächst durch den Staat übernommen und anschließend beim Täter
eingefordert werden ( 962/A(E) ). Bei ausländischen Tätern sollten
alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese nach
einer Verurteilung zum Verbüßen einer Haftstrafe in deren
Herkunftsland abzuschieben, meinen die Freiheitlichen.

Während die Täter „nur kurz“ ihre Haftstrafe verbüßten, trügen
die Opfer ihr Trauma „lebenslänglich“, betonte Elisabeth Heiß (FPÖ)
im Ausschuss. Die Empörung bei dieser Thematik sei verständlich, doch
beim Kinderschutz gehe es „aus fachlicher Perspektive“ nicht immer
nur um die Höhe des Strafrahmens, gab Christian Oxonotsch (SPÖ) zu
bedenken. So sei ein hoher Strafrahmen manchmal sogar ein Hindernis,
einen Täter anzuzeigen, wenn es sich etwa – so wie in über 70 % der
Fälle – um einen Missbrauchsfall im familiären Umfeld handle.
Oxonitsch stellte den Vertagungsantrag, da es eine neue EU-Richtlinie
zu dieser Thematik gebe, die noch der Umsetzung harre.

Grüne für stärkeren Schutz intergeschlechtlicher Kinder und
Jugendlicher

Die einstimmige Verabschiedung der Empfehlung zur
Gleichberechtigung von intergeschlechtlichen Personen des
Ministerkomitees des Europarats sehen die Grünen als einen
„historischen Meilenstein für die Menschenrechte von Inter*-Personen
in Europa“ ( 640/A(E) ). Für deren Umsetzung fordern sie die
Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Maßnahmen zu
setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche vor
medizinischen Eingriffen zu schützen, die nicht zur Abwendung von
Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsschäden erforderlich sind.
Aufklärungs- und Beratungsstrukturen sollen laut Antrag ausgebaut,
mögliche Rechtslücken geschlossen und Entschädigungsregelungen für
Betroffene geschaffen werden. Zudem solle sich Österreich auf
europäischer und internationaler Ebene für den Schutz der
körperlichen Unversehrtheit und der Rechte intergeschlechtlicher
Kinder und Jugendlicher einsetzen. Den Vertagungsantrag argumentierte
Henrike Brandstötter (NEOS) damit, dass es zu dieser Thematik bereits
einen Gesetzentwurf gebe, der demnächst im Gesundheitsausschuss
verhandelt werde.

Grüne fordern „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“

Die Grünen schlagen zudem ein Verbot von Konversionsmaßnahmen
vor, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder
Geschlechtsidentität abzielen ( 923/A ). Geschützt werden sollen
insbesondere Minderjährige, junge Erwachsene unter 21 Jahren in
Zwangslagen, nicht entscheidungsfähige oder wehrlose Personen sowie
Personen in besonderen Autoritätsverhältnissen. Verstöße sollen mit
bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 720
Tagsätzen geahndet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Werbe-
und Provisionsverbot mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Ꞓ vor.
Ausgenommen sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von
Sexualpräferenzstörungen bleiben sowie therapeutische Angebote zur
Stärkung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder
transgeschlechtlichen Personen. Unberührt bleiben soll auch die
Möglichkeit, belastende Themen im Rahmen von Therapien zu behandeln.

Auch zu dieser Thematik werde innerhalb der Bundesregierung
bereits ein Vorschlag verhandelt, erklärte Norbert Sieber (ÖVP) und
stellte den Vertagungsantrag. Neben dem Schutz von Betroffenen müsse
laut ihm auch sichergestellt werden, das „professionelle,
ergebnisoffene Beratungen“ zulässig bleiben und nicht alle Angebote
„unter Generalverdacht“ gestellt werden.

Grüne wollen Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie

Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic
Lawsuits Against Public Participation“) sind ein Mittel, mit dem
Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen
Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Zum Schutz vor solchen
missbräuchlichen Gerichtsverfahren wurde auf EU-Ebene eine Richtlinie
verabschiedet, deren Frist zur Umsetzung im Mai 2026 endete. Grünen-
Abgeordnete Alma Zadić fordert die rasche Umsetzung dieser Anti-SLAPP
-Richtlinie, die sowohl den Schutz vor Einschüchterungsklagen bei
nationalen und internationalen Fällen in allen Rechtsgebieten, als
auch Sanktionen mit abschreckender Wirkung und Verfahrenshilfen für
Betroffene umfasst ( 933/A(E) ). Auch in dieser Frage befinde sich
bereits ein Gesetzesentwurf „in politischer Koordinierung“,
argumentierte Bernhard Höfler (SPÖ) den Vertagungsantrag.

Grüne für Rechtssicherheit bei der Umwandlung von Eingetragener
Partnerschaft in Ehe

Eine weitere Forderung der Grünen zielt auf Rechtssicherheit bei
der Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften
und umgekehrt ab ( 934/A(E) ). Zadić geht von einer gegenwärtigen
Rechtsunsicherheit aus, da wegen des gesetzlichen Verbots der
Doppelehe Paare eigentlich ihre Eingetragene Partnerschaft auflösen
bzw. sich scheiden lassen müssen, bevor sie sich verheiraten bzw.
verpartnern können. Die Standesämter würden in der Praxis zwar den
Umstieg erlauben, die Gerichte könnten allerdings aufgrund des
Gesetzeswortlauts jederzeit entscheiden, dass eine solche Umwandlung
nichtig ist. Besonders unfair sei dies laut Antragstellerin für
gleichgeschlechtliche Paare, die sich vor der „Ehe für alle“
verpartnert haben, die in Österreich seit Jahresbeginn 2019 gilt. Im
Ausschuss bezog sich Zadić auf zahlreiche Zuschriften von
Betroffenen. Auch für diese Problematik sei eine Lösung in
Ausarbeitung, sagte Henrike Brandstötter (NEOS) und stellte den
Vertagungsantrag. (Schluss Menschenrechtsausschuss) wit