Presseerklärung

Berlin (OTS) – Hanseatisches Oberlandesgericht gibt der sofortigen
Beschwerde von

Christian Ulmen gegen die erstinstanzliche Entscheidung

des Landgerichts Hamburg überwiegend statt und erlässt eine

weitere Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL.

Der SPIEGEL hatte in einem auf der Titelseite angekündigten
Artikel vom 20.03.2026 (Ausgabe Nr. 13/2026) unter der Überschrift
„Entblößt im Netz“ (sowie über www.spiegel.de ) über Vorwürfe der
früheren Ehefrau unseres Mandanten, Collien Fernandes, berichtet. Wir
hatten für unseren Mandanten Christian Ulmen den Erlass einer
einstweiligen Verfügung beantragt. Dem Antrag hatte das Landgericht
Hamburg bereits teilweise mit Beschluss vom 08.05.2026 stattgegeben (
siehe unsere Presseerklärung vom 08.05.2026). Soweit dem Antrag nicht
stattgegeben worden war, hatten wir gegen die Entscheidung sofortige
Beschwerde eingelegt. Über diese hat das Hanseatische
Oberlandesgericht nunmehr mit Beschluss vom 22.06.2026 überwiegend zu
Gunsten unseres Mandanten entschieden:

1.

Demnach wurde dem SPIEGEL nunmehr per einstweiliger Verfügung
untersagt, in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken,
dieser habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien
Fernandes zeigten, hergestellt und/oder verbreitet.

Anders als das Landgericht Hamburg geht das Hanseatische
Oberlandesgericht zutreffend davon aus, dass der entsprechende
Verdacht im SPIEGEL sowohl im Hinblick auf die Herstellung wie auch
im Hinblick auf die Verbreitung von Deepfake-Videos erweckt werde.
Der Senat betont sogar, dass es sich um eine zwingende
Verdachtserweckung handele. Für diese fehle es an dem erforderlichen
Mindestbestand an Beweistatsachen. Weder aus der eidesstattlichen
Versicherung noch aus der Strafanzeige von Frau Fernandes ergebe
sich, dass diese unserem Mandanten die Herstellung und Verbreitung
von Deepfake-Videos vorwerfe. Nichts anderes gelte für die vom
SPIEGEL vorgelegte eidesstattliche Versicherung der Schwester von
Frau Fernandes und für die Mail unseres Mandanten an seinen
Strafverteidiger.

Das nunmehr ausgesprochene Verbot ist deshalb von besonderer
Bedeutung, weil insbesondere der vom SPIEGEL erweckte Verdacht, unser
Mandant habe Deepfake-Videos hergestellt und/oder verbreitet, eine
unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in
sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion
zur Folge hatte. Dies ging sogar so weit, dass die gegenüber unserem
Mandanten erhobenen Vorwürfe unter dem Schlagwort „virtuelle
Vergewaltigung“ mit realen Vergewaltigungsfällen wie denen von Gisèle
Pelicot und Jeffrey Epstein gleichgestellt wurden, was zu einer
hochgradigen Vorverurteilung unseres Mandanten beigetragen hat.

2.

Weiterhin wurde dem SPIEGEL vom Hanseatischen Oberlandesgericht
untersagt, einzelne Textpassagen aus einer E-Mail unseres Mandanten
an seinen seinerzeitigen Strafverteidiger indirekt zu zitieren. Die
Untersagung begründet der Senat mit der vorzunehmenden Abwägung, die
im Hinblick auf die untersagten Textpassagen zu Gunsten von Christian
Ulmen ausfalle.

3.

Nicht stattgegeben hat das Hanseatische Oberlandesgericht unsere
Beschwerde, soweit diese sich gegen den erweckten Verdacht richtete,
unser Mandant habe körperliche Übergriffe beziehungsweise
Körperverletzungen gegenüber seiner früheren Ehefrau begangen und
diese im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung
körperlich misshandelt beziehungsweise gewaltsam am Verlassen der
Wohnung gehindert. Wir hatten die entsprechende Verdachtserweckung
insbesondere mit der Begründung gerügt, dass unseren Mandanten
entlastender Sachverhalt nicht in die Berichterstattung eingeflossen
sei, so sein Bestreiten der Vorwürfe und der Umstand, dass nicht nur
unser Mandant, sondern auch Frau Fernandes von den durch Dritte
herbeigerufenen Beamten vorübergehend festgenommen worden sei, was im
streitgegenständlichen Artikel unerwähnt blieb. Dieser
Rechtsaufassung wollte sich das Hanseatische Oberlandesgericht nicht
anschließen. Soweit entlastender Sachverhalt nicht in die
Berichterstattung eingeflossen sei, gehe dies darauf zurück, dass die
vormaligen Rechtsanwälte unseres Mandanten dem SPIEGEL mittels einer
Vertraulichkeitsvereinbarung untersagt hätten, entlastenden
Sachverhalt in die Berichterstattung einfließen zu lassen.

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist für
unseren Mandanten von besonderer Bedeutung. Es wäre zu wünschen, dass
die Entscheidung zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beiträgt
und die immense Vorverurteilung unseres Mandanten eingestellt wird.
Wir appellieren im Namen unseres Mandanten daran, die
Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden abzuwarten. Soweit
Frau Fernandes unseren Mandanten in Spanien angezeigt hat, hat das
Bezirksgericht in Palma de Mallorca seine Zuständigkeit verneint. Das
in Potsdam geführte Ermittlungsverfahren befindet sich im
Anfangsstadium. Relevante Ermittlungsergebnisse wurden bislang nicht
erzielt.