Finanzausschuss zu neuen Standards für alternative Investmentfonds

Wien (PK) – Änderungen für alternative Investmentfonds (AIF) sind
geplant.
Konkret geht es darum, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
(AIFMG) sowie das Immobilien-Investmentfondsgesetz an neue
europäische Standards anzupassen ( 502 d.B. ). Betroffen sind davon
Investmentfonds, die keine klassischen Wertpapierfonds sind. Im
Zentrum der Novelle steht die Harmonisierung der Kreditvergabe.

Die Grünen kritisierten im Finanzausschuss insbesondere die
Übergangsregelungen im Immobilienfondsbereich als Aufweichung
bestehender Anti-Spekulationsregeln und orteten eine Begünstigung von
Banken, während SPÖ, NEOS und ÖVP die Maßnahmen als notwendige EU-
Umsetzung und ausgewogenen Kompromiss zur Vermeidung von
Liquiditätsengpässen einstuften. Die Novelle wurde schließlich
mehrheitlich – ohne Stimmen der Grünen – im Finanzausschuss
beschlossen.

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Überarbeitung
eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan aus ( 506 d.B. ).

Neue Standards für alternative Investmentfonds

Die Neuerungen harmonisieren die Regeln für kreditvergebende
Fonds, verschärfen die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und
optimieren die aufsichtliche Berichterstattung an die
Finanzmarktaufsicht. Zudem sollen klare Vorgaben für die Übertragung
von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für
Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz eingeführt werden.

Durch die Gesetzesnovelle sollen die Vorschriften zur
Kreditvergabe durch Fonds vereinheitlicht werden. Festgeschrieben
werden soll das Recht alternativer Investmentfonds, Kredite zu
vergeben. Dazu sollen gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe
festgelegt werden.

Breite Zustimmung, Kritik an Übergangsbestimmungen für
Immobilienfonds

Die FPÖ stand der Novelle positiv gegenüber. Huber Fuchs (FPÖ)
hielt fest, dass die Kreditvergabe an Verbraucher in Österreich durch
Inanspruchnahme eines Wahlrechts untersagt werden soll. Die FPÖ
befürwortete auch die Abschaffung doppelter Berichtspflichten.

Nina Tomaselli (Grüne) bezeichnete die Maßnahme als eine „False
Flag“-Richtlinienumsetzung, obwohl es sich ihrer Ansicht nach
tatsächlich um die Aufweichung einer nationalen Anti-
Spekulationsvorschrift handle. Die Abgeordnete hinterfragte die
Beweggründe und ortete ein Geschenk für Banken, die Immobilienfonds
halten. Ihre Kritik galt insbesondere einer im Immobilien-
Investmentfondsgesetz vorgesehenen Übergangsregelung. Diese sieht
eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Ausnahme von der
gesetzlichen zwölfmonatigen Rückgabefrist für jene Anleger vor, die
zum Stichtag 31. Dezember 2026 Anteile an einem Immobilienfonds bei
einer Depotbank halten. Diese Bestandsanleger können innerhalb
festgelegter jährlicher Freibeträge pro Kalenderjahr und Fonds über
ihr Kapital verfügen, ohne die reguläre Rückgabefrist einhalten zu
müssen: In den Jahren 2027 und 2028 beträgt der Freibetrag jeweils
20.000 Ꞓ, in den Jahren 2029 und 2030 jeweils 10.000 Ꞓ.

Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach hingegen von kleineren nationalen
Adaptierungen. Die von Tomaselli thematisierte Übergangsregelung sei
Gegenstand von Debatten mit Stakeholdern gewesen, beschwichtigte er.
Christoph Pramhofer (NEOS) argumentierte, dass Anleger nicht bereit
seien, ein Jahr auf Rückzahlungen zu warten, weshalb es in der Praxis
sonst zu Ausstiegen und möglichen Liquiditätsengpässen der Fonds
kommen könne. Die Übergangsregelung sei daher eine ausgewogene
Maßnahme. Kurz Egger (ÖVP) schloss sich den vorgebrachten Argumenten
an und verwies auf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

Eibinger-Miedl: „Liquiditäts-Mismatch“ soll behoben werden

Die Novelle diene der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und
ziele auf die Behebung des sogenannten „Liquiditäts-Mismatch“
zwischen nicht kurzfristig veräußerbaren Immobilien und kurzfristigen
Rückgabewünschen von Anlegern ab, erklärte Staatssekretärin Barbara
Eibinger-Miedl. Im Zentrum steht eine abschmelzende, zeitlich
befristete Freibetragsregelung. Diese sei ausdrücklich auf
Kleinanleger ausgerichtet und soll als Übergangslösung den Wechsel
zur grundsätzlich beibehaltenen zwölfmonatigen Rückgabefrist
abfedern, während Fonds durch zusätzliche Liquiditätsmanagement-
Instrumente besser auf Mittelabflüsse reagieren können. In einer
regen Diskussion rund um die Kritik von Tomaselli bezeichnete die
Staatssekretärin die Maßnahme als tragfähigen Kompromiss, der
einerseits die Stabilität der Fonds stärkt und andererseits
Kleinanlegern eine geordnete Übergangsphase ermöglicht. Die
Gesetzesänderungen wurden schließlich mehrheitlich ohne Stimmen der
Grünen beschlossen.

Modernisierung des Steuerabkommens mit Usbekistan

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Republik
Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent
unterzeichnetes Abkommen geschützt. Dieses Abkommen entspricht nicht
dem aktuellen OECD-Standard, weshalb es überarbeitet und im Frühjahr
unterzeichnet wurde, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-
Miedl. Usbekistan werde ein zunehmend interessanter Exportmarkt für
Österreich, daher sei die Aktualisierung des
Doppelbesteuerungsabkommens wichtig, hielt sie fest. Konkret geht es
darin um die Bereiche Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie
die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Wesentliche
Änderungen betreffen die Modernisierung des Informationsaustausches
zwischen den Steuerbehörden sowie die Einführung einer gegenseitigen
Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen. Zudem wird die
Definition von Dividenden präzisiert und eine allgemeine Anti-
Missbrauchsregel eingeführt. Der Finanzausschuss sprach sich
einstimmig für die notwendige Genehmigung des als Staatsvertrag
vorliegenden Abkommens aus. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla