Graz (OTS) – Bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Graz
haben die
Landesräte Hannes Amesbauer, Wolfgang Fürweger und Martin Antauer
eine gemeinsame freiheitliche Linie vertreten. Im Mittelpunkt standen
klare Zuständigkeiten, wirksame Kontrollen, faire Kostentragung und
weniger Bürokratie.
„Die Länder können die Asyl- und Migrationspolitik nur verwalten
und tragen gleichzeitig einen wesentlichen Teil der täglichen
Verantwortung in der Grundversorgung. Sie organisieren Unterkünfte,
Betreuung, Abrechnung und Kontrolle. Deshalb dürfen neue
Verpflichtungen nicht einfach auf die Länder übertragen werden, ohne
vorher Zuständigkeiten, Finanzierung und praktische Umsetzung zu
klären“, halten Amesbauer, Fürweger und Antauer fest.
Wien, Burgenland und Tirol lehnen EES auch für Vertriebene ab
Das europäische Entry/Exit-System, kurz EES, erfasst Einreisen
und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-
Außengrenzen. Vertriebene aus der Ukraine werden derzeit nicht in
gleicher Weise erfasst. Der Antrag der Landesräte Amesbauer, Fürweger
und Antauer forderte daher, dass ukrainische Vertriebene zukünftig im
EES erfasst werden sollen. So soll überprüfbar sein, ob sich Bezieher
von Grundversorgungsleistungen tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Wien, Burgenland und Tirol, also die anwesenden SPÖ-Vertreter, haben
sich dieser Forderung nicht angeschlossen.
„Österreich hat zigtausenden Menschen aus der Ukraine Schutz und
Unterstützung gewährt. Diese Unterstützung muss aber mit einem
geordneten und nachvollziehbaren Management verbunden sein. Wer
Leistungen der öffentlichen Hand bezieht, muss nachweislich die
Voraussetzungen dafür erfüllen. Dazu gehört auch, dass der
tatsächliche Aufenthalt überprüfbar ist. Eine europäische Erfassung
der Einreisen und Ausreisen würde die notwendigen
Kontrollmöglichkeiten schaffen, ungerechtfertigte Ausgaben verhindern
und das Vertrauen in das gesamte System stärken“, erklärt der
steirische Landesrat Hannes Amesbauer und bedauerte, dass dieser
Antrag nicht angenommen wurde.
Schülerfreifahrt: Bund muss Verantwortung wahrnehmen
Der Bund plant, die derzeit zentral abgewickelte Schülerfreifahrt
in der Grundversorgung ab 2027/2028 wieder an die Länder zu
übertragen. Die Bundesländer waren sich einig, dass eine solche
Zuständigkeitsverschiebung nicht einseitig erfolgen darf.
„Wenn der Bund Aufgaben übernimmt, die ausdrücklich in der
Grundversorgungsvereinbarung geregelt sind, kann er diese nicht nach
Belieben wieder an die Länder zurückübertragen. Auch wenn die
Übernahme als vorläufig bezeichnet wird, braucht es für einen
Zuständigkeitswechsel das Einvernehmen aller Vertragspartner. Alles
andere wäre eine weitere Belastung der Länder durch die Hintertür“,
betonen Amesbauer, Fürweger und Antauer.
Erstversorgung ukrainischer Vertriebener durch den Bund
Registrierung, Unterbringung und Versorgung neu ankommender
Vertriebener müssen bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus Aufgabe des
Bundes sein. Bereits 2025 haben alle Länder diese Feststellung
einstimmig beschlossen. Nun wurde dieser Beschluss bekräftigt und
einstimmig auf Antrag der Steiermark gefordert, dies auch in der
Grundversorgungsvereinbarung zu verankern.
„Wer für die Einreise, Registrierung und Klärung des
Aufenthaltsstatus zuständig ist, muss auch die Verantwortung für die
Erstversorgung übernehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die
Länder unmittelbar Unterbringungsplätze, Betreuungspersonal und
administrative Strukturen bereitstellen sollen, bevor wesentliche
Fragen überhaupt geklärt sind. Die Erstversorgung bis zur fixen
Zuteilung ist und bleibt Bundessache“, stellt Niederösterreichs
Landesrat Martin Antauer klar und legt Richtung straffälligen oder
gewalttätigen Fremden in der Grundversorgung nach: „Es muss auch
endlich eine Lösung vom Bund für den Umgang mit gewalttätigen
Grundversorgten geben. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum unter
einigen kriminellen oder gewaltbereiten Fremden die anderen Bewohner
samt Betreuungspersonal leiden sollen. Wer Gewalt in einer unserer
Einrichtungen ausübt, hat keinen Platz in NÖ.“
Obsorge unbegleitete Minderjährige: Keine automatische
Übertragung auf die Länder
Das beschlossene Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige
Fremde überträgt die Obsorge automatisch auf die Kinder- und
Jugendhilfe der Länder. Die Freiheitlichen kritisieren Mehrkosten,
zusätzlichen Personalbedarf sowie ungeklärte Fragen bei Finanzierung,
Altersfeststellung und Vollziehung. Der entsprechende Antrag, wonach
der Ausgleich des finanziellen Mehrbedarfs der Bundesländer zu klären
sei, wurde der Kinder- und Jugendhilfreferentenkonferenz zugewiesen.
„Unbegleitete minderjährige Fremde müssen rechtsstaatlich
vertreten und entsprechend betreut werden. Daraus folgt aber nicht,
dass der Bund sämtliche Verantwortung vom ersten Tag an auf die
Kinder- und Jugendhilfe der Länder übertragen darf. Der Bund ist für
Asylverfahren, Grenzschutz und Erstaufnahme zuständig. Es ist daher
nur folgerichtig, dass er in dieser Phase auch die Verantwortung
trägt“, erklärt Salzburgs Landesrat Wolfgang Fürweger, der den Bund
auffordert, eine belastbare Kostenabschätzung vorzulegen und
gemeinsam mit den Ländern ein vollziehbares Modell zu entwickeln.
Forderung nach Ausschluss von Asylwerbern zum Zugang zu einer
Lehre wurde abgelehnt
Der Antrag der Steiermark, wonach die Absolvierung einer Lehre
für Asylwerber ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit nicht möglich sein
soll, wurde von Wien, Burgenland und Tirol abgelehnt. Aus Sicht der
freiheitlichen Landesräte sollen Lehrstellen und Ausbildungsplätze
vorrangig Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus offenstehen. Bei
Asylwerbern ist während des laufenden Verfahrens noch nicht geklärt,
ob sie dauerhaft in Österreich bleiben dürfen.
„Wir lehnen den Zugang für Asylwerber zum Lehrstellenmarkt ab.
Diese aufenthaltsverfestigende Maßnahme erschwert bei einem möglichen
negativen Asylbescheid eine notwendige Abschiebung. Die aktuelle
Jugendarbeitslosigkeit von über zehn Prozent ist ein weiterer Punkt,
der den Ausschluss von Asylwerbern zum Zugang zu Lehrstellen
rechtfertigt. Leider herrscht in diesem Punkt keine Einigkeit bei den
Ländern“, betont Amesbauer.
Gemeinsame freiheitliche Linie
Die drei Landesräte traten als Bastion der Vernunft, der
Kontrolle und der finanziellen Verantwortung auf. Einhellig wurde
festgestellt, dass Maßnahmen des Bundes für Länder und Bürger
transparent und finanziell nachvollziehbar sein müssen.
„Es ist an der Zeit, eine seit Jahren aus dem Ruder gelaufene
Asyl- und Migrationspolitik wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Unterstützung darf kein unkontrollierter Automatismus sein, sondern
muss klaren Regeln und überprüfbaren Voraussetzungen folgen. Die
Bürger haben ein Recht darauf, dass mit öffentlichen Mitteln
verantwortungsvoll umgegangen wird und staatliche Leistungen
nachvollziehbar, zielgerichtet und rechtssicher erbracht werden“,
halten Amesbauer, Fürweger und Antauer abschließend fest.