Wien (OTS) – Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich übt
scharfe
Kritik an Verkehrsminister Peter Hanke: Während die Inflation seit
2011 um rund 47 Prozent gestiegen ist und Ordinationskosten,
Personalaufwand sowie behördliche Gebühren laufend steigen, wurden
die Honorare für sachverständige Ärztinnen und Ärzte im
Führerscheinwesen seit 15 Jahren nicht angepasst. Dabei wurde im
Entwurf der 12. Novelle zur Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
ausdrücklich eine Honorarerhöhung berücksichtigt. Die bereits 2025
ausgearbeitete Novelle wurde jedoch bis heute nicht kundgemacht. Die
notwendige Anpassung steht damit nach wie vor aus.
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte entscheiden mit ihren Gutachten
über die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkerinnen und
Kraftfahrzeuglenkern. Ihre Arbeit erfordert medizinische Expertise,
Erfahrung und hohe Verantwortung. Die Qualität dieser Begutachtungen
ist ein zentraler Baustein der Verkehrssicherheit und liegt im
unmittelbaren Interesse der gesamten Bevölkerung.
15 Jahre Stillstand trotz steigender Kosten
Seit 15 Jahren beträgt das Honorar für eine Führerscheinuntersuchung
unverändert 35 Euro. Die Untersuchung wird von den
Führerscheinbewerberinnen und Führerscheinbewerbern selbst bezahlt.
Während die Begutachtung junger, gesunder Personen häufig zügig
erfolgen kann, benötigen Untersuchungen von Berufs- und LKW-
Fahrerinnen und -Fahrern einen deutlich höheren Zeitaufwand.
Sachverständige Ärztinnen und Ärzte sichern nicht nur die
gesundheitliche Eignung von Führerscheinneulingen, sondern tragen
auch maßgeblich dazu bei, dass tausende Berufskraftfahrerinnen und –
fahrer der Klassen C1, C, C1E und CE, die regelmäßig zur Verlängerung
ihrer Lenkberechtigung untersucht werden müssen, weiterhin sicher am
Straßenverkehr teilnehmen können. Dadurch leisten diese Ärztinnen und
Ärzte einen unmittelbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit im Güter-
und Personenverkehr.
„Wer von Ärztinnen und Ärzten höchste fachliche Standards, laufende
Fortbildung und große Verantwortung verlangt, muss diese Leistungen
auch angemessen honorieren. Die anhaltende Nicht-Valorisierung ist
weder sachlich nachvollziehbar noch wirtschaftlich vertretbar.“,
kritisiert Kurienobfrau Dr. Dagmar Fedra-Machacek.
Hohe Aufwendungen – die Honorare bleiben eingefroren
Die Schieflage ist eklatant: Wer als sachverständige Ärztin oder
sachverständiger Arzt Führerscheinuntersuchungen durchführen will,
muss zunächst rund 300 Euro in die verpflichtende Ausbildung
investieren. Für die erstmalige Bestellung durch die Behörde fallen
196 Euro an Gebühren an, die Wiederbestellung nach fünf Jahren
schlägt mit 166 Euro zu Buche. Hinzu kommen verpflichtende
Fortbildungen, für die weitere Kosten anfallen. „Während
Ausbildungskosten und laufende Aufwendungen kontinuierlich steigen,
bleibt die Vergütung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit im
Interesse der Verkehrssicherheit seit 15 Jahren unverändert. Eine
moderne und hochwertige verkehrsmedizinische Begutachtung braucht
nicht nur hohe fachliche Standards, sondern auch eine faire und
zeitgemäße Honorierung“, sagt die kassenärztliche
Allgemeinmedizinerin und stellvertretende Kurienobfrau Karoline
Tauchmann abschließend.
Die ÄKNÖ fordert in einem Resolutionsbeschluss den zuständigen
Bundesminister Peter Hanke auf, die ausständige Novelle unverzüglich
in Kraft zu setzen, die vorgesehene Honoraranhebung rasch umzusetzen
und künftig einen automatischen Valorisierungsmechanismus zu
verankern.