Nach Aussagen Amtsveterinär BH Leibnitz betont VGT: Tierschutznorm einhalten

Wien (OTS) – Nein, es ist nicht Aufgabe einer Tierschutzorganisation,
darauf zu
achten, dass jede Vorschrift in der Verordnung zur Schweinehaltung
auch wirklich eingehalten wird. Das muss die BH erledigen. Nur leider
tut sie das nicht, was durch die Aussagen des Amtsveterinärs der BH
Leibnitz in der Südsteiermark, Dr. Wolfgang Florian, gestern in der
Kleinen Zeitung bewiesen ist. Zunächst wird er mit den Worten
zitiert, „ein Schwein braucht warm und kalt, hart und weich“, man
könne das Tierwohl nicht allein am Vollspaltenboden festmachen. Dazu
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch: „ Vielleicht sollte Herr Florian
einmal 24 Stunden auf einem Vollspaltenboden verbringen. Dann würde
ihm rasch klar, dass dieser Boden keinesfalls weich ist. Wenn
Schweine die Abwechslung brauchen, dann müssen sie die Wahl haben
können zwischen Stroh und Spalten. Auf Vollspaltenboden haben sie das
nicht. Die Behauptung, der Vollspaltenboden sei gut, wenn den
Schweinen heiß ist, ist erstaunlich naiv: es ist Aufgabe der
Betriebsleitung, für eine Kühlung zu sorgen. Man kann doch den
Schweinen nicht zumuten, in Verzweiflung auf hartem Spaltenboden oder
in ihrem Kot Kühlung zu suchen, weil ihnen viel zu heiß ist. Daraus
zu schließen, die Tiere würden den Boden gut finden, ist absurd! “

Laut Amtsveterinär Florian sei der Vollspaltenboden nicht
grundsätzlich schlecht. Balluch dazu: „Dann sollte Herr Florian die
wissenschaftliche Literatur studieren. Eine Dissertation an der
Tierärztlichen Fakultät der Uni München bei fast 1000 Schweinen auf
Vollspaltenboden hat 2016 ergeben, dass 92 % davon schmerzhaft
entzündete Gelenke haben¹. Das sind Entzündungen, die man bei kurzer
Fleischbeschau am Schlachthof oder einem Kontrollgang in der
Schweinefabrik nur bedingt sieht. Schweine brauchen auch einen Boden
zum Wühlen, was nur tiefe Stroheinstreu bietet. Erst dann hören sie
damit auf, sich gegenseitig Ohren und Schwänze abzubeißen. Der
Vollspaltenboden ist das große Problem in der Schweinehaltung.“

Im selben Artikel wird auch die Bezirkshauptfrau von Leibnitz
zitiert, „ der VGT hat eigentlich gesetzeskonformes Handeln
angezeigt“. Balluch antwortet: „Frau Bezirkshauptfrau Wiesegger-Eck,
vielleicht können Sie mir auf einem Vollspaltenboden den physisch
angenehmen Liegebereich zeigen, auf dem alle Schweine gleichzeitig
Platz haben! Sie wissen ja, dass dieser Liegebereich explizit
gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber auf Vollspaltenboden gibt es
weder einen Liegebereich, noch ist dort irgendetwas physisch
angenehm. Also warum wird diese so wichtige Tierschutznorm nicht
vollzogen?“

Zuletzt beschwert sich der Bezirk darüber, dass nicht alle vom
VGT angezeigten Betriebe heute noch auch wirklich Schweine hätten.
Die Daten zu den Anzeigen des VGT stammen aus zugespielten
Tiertransport- und Schlachthofuntersuchungsscheinen, UVP-
Feststellungsbescheiden und Meldungen aus der Bevölkerung. Eigentlich
sollte die Schweineindustrie so transparent sein wie in anderen
Ländern, z.B. Dänemark, wo man jederzeit jeden Schweinebetrieb des
Landes online finden kann. Der VGT musste sich aus diesen Datensätzen
die Adressen zusammenbasteln. Klar ist, dass jeder Schweinebetrieb
mit Vollspaltenboden die Tierschutzbestimmung, dass jedem Schwein ein
physisch angenehmer Liegebereich zusteht, nicht einhält. Es ist nicht
Aufgabe einer Tierschutzorganisation, die Veterinärbehörden daran zu
erinnern. Wenn Österreich auch Tieren gegenüber ein Rechtsstaat ist,
dann sollte es selbstverständlich sein, dass die BHs alle
Vollspaltenbetriebe in ihrem Bezirk dazu bringen, sich an das Gesetz
zu halten. Das wäre doch das Mindeste!

(1) Gareis, Manfred, S. Oberländer et al.: „Prävalenz von
Hilfsschleimbeuteln (Bursae auxiliares) und Klauenverletzungen bei
Mastschweinen zum Schlachtzeitpunkt – Ergebnisse einer Studie an vier
Schlachthöfen“ , in: Berliner und Münchener Tierärztliche
Wochenschrift 129, Heft 9/10 (2016), S. 428–436