Gödl: Terror-Verurteilung muss Ausschlussgrund für Staatsbürgerschaft sein

Wien (OTS) – „Eine Verurteilung aufgrund der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung muss ein absoluter Ausschlussgrund für
die Verleihung der Staatsbürgerschaft sein. Denn die österreichische
Staatsbürgerschaft ist die stärkste und höchste Verbindung zu unserer
Republik und setzt eine klare Identifikation mit Österreich, seinen
Werten und seiner Rechtsordnung voraus“, stellte ÖVP-Klubobmann Ernst
Gödl, der auch Bereichssprecher für Sicherheit, Integration und
Migration ist, klar. Der Fall des rechtskräftig zu 30 Monaten Haft
verurteilten Syrers mit Asylstatus, bei dem die negative Entscheidung
des steirischen Landesverwaltungsgerichtes durch den
Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und schließlich das
Landesverwaltungsgericht dann positiv für den 29-jährigen syrischen
verurteilten Straftäter entschied, „ist zum Kopfschütteln“.

Denn das steirische Landesamt für Staatsschutz und
Extremismusbekämpfung hat noch 2024 festgestellt, dass ein
sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen
werden kann. „Gerade in solchen Fällen muss der Maßstab besonders
streng sein. Die Staatsbürgerschaft darf niemals zum Gegenstand von
Zweifelsfällen werden“, so Gödl, der selbst Steirer ist. Der ÖVP-
Klubobmann begrüßt daher, dass das Bundesministerium für Inneres (BMI
) die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark als
mangelhaft begründet ansieht und Revision erheben wird. „Wer die
österreichische Staatsbürgerschaft erhalten will, muss eine positive
Einstellung zu Österreich nachweisen und sich mit den Grundwerten
unserer Republik identifizieren. Wenn es hier Zweifel gibt, dann ist
es notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“

„Der Fall zeigt, dass wir unser Staatsbürgerschaftsrecht laufend
darauf überprüfen müssen, ob es den berechtigten
Sicherheitsinteressen unseres Landes ausreichend Rechnung trägt. Die
Bevölkerung erwartet sich zu Recht, dass Personen mit terroristischem
Hintergrund nicht auch noch mit der österreichischen
Staatsbürgerschaft belohnt werden. Gesetze müssen die Bürgerinnen und
Bürger schützen und dürfen keine Entscheidungen ermöglichen, die das
Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Deshalb braucht es nun eine
konsequente rechtliche Prüfung und gegebenenfalls auch gesetzliche
Nachschärfungen“, unterstreicht Gödl abschließend. (Schluss)