Wien (OTS) – Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) spricht
sich entschieden
gegen die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages
für Wertpapierinvestitionen zu Lasten der Freien Berufe aus und hat
dies auch in der heute eingebrachten Stellungnahme zum
Budgetbegleitgesetz 2027-2028 mit dem Ersuchen um Rücknahme zum
Ausdruck gebracht.
Zwtl.: Schlechterstellung von Freiberuflern gegenüber unselbständig
Beschäftigten
„Die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages
führt nicht nur zu einer unmittelbaren steuerlichen Mehrbelastung,
sondern verursacht nachgelagert zusätzlich eine Erhöhung der
Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung der Selbständigen
unterhalb der Höchstbemessungsgrundlage. Ein Argument für die
ursprüngliche Einführung des Gewinnfreibetrages war aber die
Schaffung eines Pendants für Selbständige zur steuerlichen
Begünstigung der Sonderzahlungen der unselbständig Erwerbstätigen.
Insbesondere die Freien Berufe werden damit nun einseitig steuerlich
schlechter gestellt“, skizziert die Präsidentin der Bundeskonferenz
der Freien Berufe Österreichs (BUKO) sowie der Österreichischen
Apothekerkammer, Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, die im
Budgetbegleitgesetz 2027-2028 angeführte Maßnahme zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes 1988 zum § 10 Abs. 5 Z 2 und 3.
Zwtl.: Warnung vor negativen Auswirkungen auf die Stabilität der
Unternehmen und den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein
BUKO-Präsidentin Mursch-Edlmayr weiter dazu: „Der Ankauf von
Wertpapieren unter Ausschöpfung des investitionsbedingten
Gewinnfreibetrages stärkt derzeit die Eigenkapitalbildung und damit
die finanzielle Stabilität von Unternehmen sowie die langfristige
Vorsorge Selbständiger. Eine Abschaffung dieses Gewinnfreibetrages
reduziert den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein. Allenfalls wäre
es eine Option, nicht vom investitionsbedingten Freibetrag umfasste
Anschaffungen – zB für den Ausbau der Digitalisierung (Software-
Kosten, Lizenzgebühren, etc.) – in den Anwendungsbereich der
begünstigten Wirtschaftsgüter gem. § 10 Abs 3 EstG aufzunehmen.“
Die BUKO vereint rund 91.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern
und bekräftigt ihre Bereitschaft als Partnerin für nachhaltige
Reformen und wirtschaftsfördernde Maßnahmen: „Wir als Freie Berufe
sind die Systempartner mit der direktesten Nähe zu allen
Wirtschaftstreibenden und insgesamt zur Bevölkerung. Wir verstehen
uns als Vermittlerin und Brückenbauerin zwischen Gesetzgebung und
Praxis, sind offen für Ideen und Reformen, aber wir warnen auch
davor, wenn sich etwas zu einseitig oder zu kurz gedacht auf die
Stabilität und Leistungsbereitschaft der Unternehmen und im
Besonderen der Freien Berufe auswirkt“, so BUKO-Präsidentin Mursch-
Edlmayr abschließend.