Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Wien hat im Verfahren zwischen
Karin Wurm und
ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger den Rekurs von Karin Wurm
abgewiesen und dem Rekurs von Andreas Hanger vollinhaltlich Folge
gegeben. Die vom Landesgericht St. Pölten teilweise erlassene
einstweilige Verfügung wurde zur Gänze aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Wien hält in seiner Entscheidung fest, dass
die von Andreas Hanger beanstandeten Aussagen auf einem ausreichenden
Tatsachensubstrat beruhen und als zulässige Werturteile anzusehen
sind. Das Gericht kommt dabei unter anderem zum Ergebnis, dass
Andreas Hanger mit seinen Aussagen, Karin Wurm habe ihre
Darstellungen in der Causa Pilnacek “immer weiter aufgebauscht”, und
sie habe “nachweislich falsche und widersprüchliche Angaben gemacht”
zulässige Kritik geübt habe.
Darüber hinaus bestätigte das Oberlandesgericht die Zulässigkeit
der Aussage, dass Wurm mit ihren öffentlichen Behauptungen die
Öffentlichkeit in die Irre geführt und Verschwörungserzählungen
Vorschub geleistet habe. Ebenso hielt das Gericht fest, dass Wurms
Sachverhaltsdarstellungen wesentlich dazu beigetragen haben, dass
Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden, die später
eingestellt wurden.
Besonders deutlich weist das Gericht darauf hin, dass sich Karin
Wurm selbst bewusst und wiederholt in die öffentliche Debatte
eingebracht hat und daher im Zusammenhang mit der Causa Pilnacek als
Person des öffentlichen Interesses einen höheren Grad an öffentlicher
Kritik hinnehmen muss.
“Das OLG Wien hat heute klar ausgesprochen, was viele längst
erkannt haben: Wer über Monate hinweg unbelegte Spekulationen,
Verschwörungserzählungen und haltlose Behauptungen in die
Öffentlichkeit trägt, muss sich kritische Gegenrede gefallen lassen.
Der Versuch, diese Kritik gerichtlich zu untersagen, ist gescheitert.
Die Entscheidung ist ein Sieg für Fakten und Rechtsstaat”, erklärt
Andreas Hanger.
“Das Gericht bestätigt, dass meine Kritik auf einer
nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht hat. Wer von Camorra-
Verbindungen, Zeugenschutzprogrammen, angeblichen Ungereimtheiten bei
der Todesursache oder anderen schwerwiegenden Vorwürfen spricht, muss
sich auch kritischen Fragen und einer öffentlichen Bewertung stellen.
Für mich war immer entscheidend, Fakten von Spekulationen zu
trennen”, so Hanger.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Oberlandesgericht sämtliche
Teile des Sicherungsantrags abgewiesen hat und ausdrücklich zum
Ergebnis gelangt ist, dass die beanstandeten Aussagen durch ein
ausreichendes Tatsachensubstrat gedeckt sind.
“Diese Entscheidung ist eine klare Absage an den Versuch,
politische Kritik mit gerichtlichen Mitteln zu unterdrücken. Sie
stärkt die freie Meinungsäußerung und bestätigt, dass öffentliche
Debatten auf Fakten und nicht auf Verschwörungserzählungen beruhen
müssen. Wer unbelegte Vorwürfe erhebt, muss sich einer kritischen
Überprüfung stellen. Genau das ist die Grundlage eines
funktionierenden Rechtsstaats”, betont Hanger abschließend. (Schluss)