Bildungsministerium modernisiert Pflichtschulabschluss im zweiten Bildungsweg

Wien (OTS) – Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bringt eine
Novelle des
Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes auf den Weg, mit der der
Abschluss der Pflichtschule im zweiten Bildungsweg an die
Anforderungen der aktuellen Lehrpläne angepasst wird.

„Wer den Pflichtschulabschluss nachholt, soll einen Abschluss
erwerben, der in den Anforderungen und Kompetenzen dem
Regelschulwesen entspricht – inklusive digitaler Fähigkeiten. Damit
stärken wir Chancen am Arbeitsmarkt und schaffen faire
Rahmenbedingungen für alle“, betont Bildungsminister Christoph
Wiederkehr.

Kern der Novelle ist die Erweiterung der Prüfungsgebiete um
„Digitale Grundbildung“. Dieses neue Prüfungsgebiet orientiert sich
am Lehrplan der Sekundarstufe I.

Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für Vortragende sowie
Prüferinnen und Prüfer an Vorbereitungslehrgängen angepasst. Künftig
können auch qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
sowie Personen mit einem Zertifikat oder Diplom in der
Erwachsenenbildung als Vortragende und Prüferinnen bzw. Prüfer
herangezogen werden. Der Kreis der möglichen Vorsitzenden von
Prüfungskommissionen wird durch eine flexiblere Formulierung
erweitert; sie sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich,
Expertinnen und Experten des allgemeinbildenden Schulwesens sein.
Zusätzlich wird ein Wechsel der Prüfungskommission nach Zulassung zur
Pflichtschulabschluss-Prüfung ermöglicht, analog zu den Regelungen
für Externistenprüfungen.

Hintergrund der Reform ist die umfassende Lehrplannovelle für
Volksschulen und Sekundarstufe I, mit der „Digitale Grundbildung“ in
der Sekundarstufe I seit 2022 als Pflichtgegenstand eingeführt wurde.
Mit Ende des Schuljahres 2026/27 schließen die ersten Schülerinnen
und Schüler die 8. Schulstufe nach diesen neuen Lehrplänen ab. Die
Novelle des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes tritt mit 1.
September 2027 in Kraft.