Klagenfurt (OTS) – Der Wörthersee wird derzeit als natürlicher
Wasserkörper behandelt.
Diese Einstufung bildet die tatsächlichen Gegebenheiten jedoch nur
unzureichend ab. Der See ist seit Jahrhunderten intensiv touristisch,
wirtschaftlich und infrastrukturell genutzt und wurde durch
menschliche Eingriffe dauerhaft geprägt. Dazu zählen insbesondere die
historische und bis heute bestehende touristische Nutzung, die
künstliche Anlage und Erweiterung des Lendkanals, das Kraftwerk Saag,
die Schifffahrt, Freizeit- und Badeinfrastruktur, die Errichtung der
Ringkanalisation sowie eine weitreichende Uferverbauung von rund 80
Prozent. Gastronomie-Sprecher und Wörthersee-Wirt Stefan Sternad:
„“Niemand stellt den Schutz des Wörthersees infrage. Die Frage ist
lediglich, ob ein See, der seit Jahrzehnten intensiv genutzt und in
vielen Bereichen baulich verändert wurde, mit denselben Parametern
bewertet werden soll wie ein weitgehend unberührter Natur- oder
Bergsee.”
Wörthersee: zentraler Wirtschafts-, Tourismus-, Freizeit- und
Lebensraum
Diese Eingriffe sind keine bloß punktuellen oder vorübergehenden
Veränderungen. Sie prägen Struktur, Funktion und Nutzung des
Gewässers dauerhaft. Der Wörthersee ist daher nicht nur Naturraum,
sondern zugleich zentraler Wirtschafts-, Tourismus-, Freizeit- und
Lebensraum Kärntens. Diese Mehrfachfunktion muss bei der
wasserwirtschaftlichen Bewertung angemessen berücksichtigt werden.
„Wir wünschen uns eine sachliche, wissenschaftlich fundierte
Diskussion über die tatsächlichen Gegebenheiten am Wörthersee. Die
Einstufung eines Gewässers muss die Realität widerspiegeln und darf
nicht von ideologischen Vorannahmen geprägt sein“, verlangt Sternad.
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, Gewässer, die durch
menschliche Tätigkeiten in ihrem Charakter erheblich verändert
wurden, als erheblich veränderte Wasserkörper einzustufen. Dabei sind
nicht nur ökologische Zielsetzungen, sondern auch bestehende
Nutzungen und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen auf diese
Nutzungen zu berücksichtigen. Der Wörthersee erfüllt aus Sicht der
Wirtschaftskammer Kärnten jene sachlichen Voraussetzungen, die eine
solche Neubewertung jedenfalls erforderlich machen.
See braucht Schutz
Besonders deutlich zeigt sich dies an der Ufermorphologie. Wenn
rund 80 Prozent der Uferbereiche verbaut oder durch bestehende
Infrastruktur geprägt sind, kann der See nicht so behandelt werden,
als würde er sich in einem weitgehend natürlichen Referenzzustand
befinden. Eine Bewertung, die solche langfristig gewachsenen
Strukturen nicht ausreichend einbezieht, führt zwangsläufig zu
überzogenen Maßstäben und in weiterer Folge zu Maßnahmen, die weder
sachgerecht noch verhältnismäßig sind. Sternads Appell: „Ein gesunder
See braucht Schutz. Gleichzeitig leben tausende Menschen direkt oder
indirekt vom Wörthersee. Nachhaltigkeit bedeutet daher, ökologische
Ziele und wirtschaftliche Machbarkeit gemeinsam zu denken.”
Auch die künstliche Anlage und Erweiterung des Lendkanals ist in
der Bewertung stärker zu berücksichtigen. Der Wörthersee wurde
dadurch funktional und strukturell erweitert und in ein künstlich
geschaffenes Nutzungssystem eingebunden. Es ist daher fachlich nicht
nachvollziehbar, wenn solche tiefgreifenden anthropogenen
Veränderungen bei der Einstufung des Wasserkörpers nur untergeordnet
oder gar nicht berücksichtigt werden.
Die Ringkanalisation ist ebenfalls Teil dieser langjährigen
technischen und infrastrukturellen Prägung des Sees. Sie hat
maßgeblich zur Verbesserung und Sicherung der Wasserqualität
beigetragen und zeigt, dass der Wörthersee seit Jahrzehnten aktiv
wasserwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Gerade dieser Erfolg darf
jedoch nicht dazu führen, den See in seiner Struktur und Nutzung
weiterhin wie ein unbeeinflusstes Naturgewässer zu behandeln. Gute
Wasserqualität und erhebliche morphologische bzw. nutzungsbezogene
Veränderungen schließen einander nicht aus.
Der Wörthersee ist seit Jahrhunderten touristisch genutzt.
Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeitwirtschaft, Schifffahrt,
Wassersport, Badeanlagen sowie private und öffentliche Seezugänge
bilden ein historisch gewachsenes Nutzungssystem. Diese rechtmäßig
bestehenden Nutzungen prägen Identität, Wertschöpfung und
Standortentwicklung der gesamten Region und sind bei Bewertung und
Maßnahmenplanung als öffentliches Interesse entsprechend zu
berücksichtigen.
Die derzeitige Einstufung als natürlicher Wasserkörper birgt die
Gefahr, dass Maßnahmen an einem theoretischen Naturzustand
ausgerichtet werden, der mit der realen Beschaffenheit und Funktion
des Wörthersees nicht mehr übereinstimmt. Daraus können
überschießende Anforderungen entstehen, etwa an bestehende
Uferinfrastruktur, touristische Anlagen oder Freizeitnutzungen.
Solche Maßnahmen wären nur dann gerechtfertigt, wenn sie kausal auf
die tatsächlichen ökologischen Belastungen wirken und in einem
angemessenen Verhältnis zu ihren wirtschaftlichen, touristischen und
gesellschaftlichen Folgen stehen. Sternad: „Ökologie ohne Ökonomie
ist nicht nachhaltig – und Ökonomie ohne Ökologie schon gar nicht.”
Forderung der Wirtschaftskammer Kärnten
Die Wirtschaftskammer Kärnten fordert daher, die Bewertung des
Wörthersees nicht schematisch, sondern differenziert vorzunehmen.
Entscheidend ist eine transparente Ursachenanalyse: Welche
Belastungsfaktoren führen tatsächlich zu einer Zielverfehlung? Welche
Rolle spielen klimatische Veränderungen? Welche Auswirkungen haben
Fischbestand, Nährstoffeinträge, Ufermorphologie oder einzelne
Nutzungsformen tatsächlich? Maßnahmen dürfen nicht pauschal gegen
touristische oder wirtschaftliche Nutzungen gerichtet werden, wenn
deren Einfluss nicht nachweisbar und quantifizierbar ist.
Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang eine rein
mechanische Anwendung des One-out-all-out-Prinzips. Wenn einzelne
biologische Qualitätsparameter zu einer schlechteren Gesamteinstufung
führen, obwohl Wasserqualität und chemischer Zustand gut oder sehr
gut sind, muss die Maßnahmenableitung besonders sorgfältig und
verhältnismäßig erfolgen. Eine punktuelle Verschlechterung einzelner
Parameter darf nicht automatisch weitreichende Einschränkungen
bestehender Nutzungen auslösen.
Eine Neueinstufung als erheblich veränderter Wasserkörper würde
den Gewässerschutz nicht schwächen. Vielmehr würde sie die Grundlage
für einen realistischeren und wirksameren Schutzansatz schaffen.
Statt Maßnahmen an einem faktisch nicht mehr bestehenden Naturzustand
auszurichten, könnte der Fokus auf das ökologische Potenzial des Sees
gelegt werden. Das ermöglicht zielgerichtete Maßnahmen dort, wo sie
tatsächlich wirken: etwa bei der Reduktion relevanter Einträge, beim
Management problematischer Fischarten, bei standortgeeigneten
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und bei der Stärkung der Resilienz
gegenüber dem Klimawandel.
Die Wirtschaftskammer Kärnten spricht sich daher dafür aus, den
Wörthersee im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan neu zu bewerten
und die Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper ernsthaft
zu prüfen. Die bestehende Einstufung als natürlicher Wasserkörper
wird der tatsächlichen Entwicklung, Nutzung und Struktur des Sees
nicht gerecht. Eine sachgerechte Neubewertung ist notwendig, um
Gewässerschutz, Tourismus, Wirtschaft, Freizeitnutzung und
Investitionssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.