Wien (OTS) – Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat das
Ermittlungsverfahren zum
Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek nicht
fortgeführt. Geprüft und genehmigt wurde dieser Schritt von der
Oberstaatsanwaltschaft Wien und vom Justizministerium. „Die
Einstellung kommt wenig überraschend. Überraschend wäre vielmehr
gewesen, wenn eine der Oberstaatsanwaltschaft Wien untergeordnete
Behörde zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre als jenem, das von
Beginn an vertreten wurde. Für uns stellt sich daher die Frage, ob
und in welcher Form es im Vorfeld Weisungen oder sonstige
Einflussnahmen gegeben hat“, erklärte heute der FPÖ-Fraktionsführer
im Pilnacek-Untersuchungsausschuss, FPÖ-Generalsekretär NAbg.
Christian Hafenecker, MA.
Bemerkenswert sei, dass die Einstellung nicht nur von der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgenommen, sondern auch von der
Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie dem Justizministerium geprüft und
genehmigt wurde. „Ausgerechnet jene Behörde, deren Rolle und
Vorgehensweise in der gesamten Causa selbst Gegenstand kritischer
Fragen ist, soll nun der Öffentlichkeit erklären, dass es nichts mehr
aufzuklären gibt. Das schafft kein zusätzliches Vertrauen“, so
Hafenecker.
Die WKStA hat wiederholt politische Interventionen beklagt, die
zumeist über die Oberstaatsanwaltschaft Wien gelaufen seien. „Gerade
deshalb ist es legitim zu fragen, ob hier tatsächlich vollständige
Transparenz herrscht oder ob erneut versucht wird, ein politisch
heikles Kapitel möglichst rasch abzuschließen“, betonte der
freiheitliche Fraktionsführer.
Hafenecker stellte klar, dass die Entscheidung keinerlei
Auswirkungen auf den Untersuchungsauftrag habe: „Der U-Ausschuss
untersucht nicht die Todesursache von Christian Pilnacek. Er
untersucht die Ermittlungen selbst, ob alle Spuren verfolgt wurden,
warum bestimmte Ermittlungsschritte unterblieben sind, weshalb
Aktenbestandteile fehlten oder verspätet auftauchten und ob
politische Einflussnahmen ausgeschlossen werden können. Keine einzige
dieser Fragen wird durch die Verfahrenseinstellung beantwortet.“
Scharf zurückgewiesen wurden die Aussagen von ÖVP-Fraktionsführer
Andreas Hanger, der die sofortige Beendigung des
Untersuchungsausschusses fordert: „Ausgerechnet die ÖVP, gegen deren
Machtapparat sich ein wesentlicher Teil der Aufklärungsarbeit
richtet, will jetzt den Untersuchungsausschuss abdrehen. Das zeigt
einmal mehr, wie nervös die Volkspartei angesichts der weiteren
Aufklärung offenbar ist.“
Besonders bemerkenswert sei der Zeitpunkt. Bereits am kommenden
Mittwoch ist die fallführende Staatsanwältin aus Eisenstadt als erste
Auskunftsperson geladen – also genau jene Stelle, die das Verfahren
eingestellt hat. Auf der bereits beschlossenen Ladungsliste steht
zudem der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs – der
Chef jener Oberbehörde, die die Einstellung mitgeprüft und
mitgenehmigt hat.
„Wir werden uns sehr genau ansehen, wie es zu dieser
Verfahrenseinstellung gekommen ist, welche Entscheidungsgrundlagen
herangezogen wurden und ob es im Vorfeld Weisungen oder sonstige
Einflussnahmen gegeben hat. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf
vollständige Transparenz“, so Hafenecker.
„Die Akten mögen geschlossen werden, die offenen Fragen werden es
nicht. Genau deshalb geht die Aufklärungsarbeit im
Untersuchungsausschuss jetzt erst in ihre entscheidende Phase“,
betonte Hafenecker.