Nationalrat: Debatte über Neutralität und Ukraine-Darlehen

Wien (PK) – Erste Lesungen zu zwei FPÖ-Anträgen bildeten heute den
Abschluss des
intensiven Sitzungstages im Nationalrat . Zum einen geht es den
Freiheitlichen um eine Ergänzung des Neutralitätsgesetzes. Die
Debatte drehte sich dabei auch um Darlehen der EU an die Ukraine, die
die FPÖ kritisiert. Zum anderen sprechen sich die Freiheitlichen für
Adaptierungen beim Anspruch auf den „Papamonat“ aus. Ersterer Antrag
wurde nach der Debatte dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung
zugewiesen, zweiterer dem Verteidigungsausschuss.

FPÖ für Ergänzung des Neutralitätsgesetzes

Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Ergänzung des
Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität
Österreichs. Demnach soll der Regierung bzw. Österreich ausdrücklich
untersagt werden, Schuldtitel einer Kriegs- oder Konfliktpartei zu
erwerben, dieser Finanzkredite zu gewähren oder in anderer Form zur
Finanzierung einer Kriegs- oder Konfliktpartei beizutragen.
Insbesondere auch nicht im Rahmen der Europäischen Union. Davon
unberührt bleiben sollen wirtschaftliche Beziehungen, die bereits vor
Ausbruch des Krieges oder des bewaffneten Konflikts bestanden haben
und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Konkreter Anlass für
den Antrag ist das 90 Mrd. Ꞓ umfassende Darlehen der EU an die
Ukraine – die FPÖ hält die indirekte Beteiligung Österreichs daran
für neutralitätswidrig. Neutralität sei nicht teilbar, unterstrich
dazu Markus Tschank (FPÖ). Eine Unterscheidung zwischen politischer
und militärischer Neutralität diene nur dem Ziel der Zerstörung der
Neutralität. Eine Außenministerin, die das vorantreibe, sei eine
Gefahr für die Sicherheit Österreichs und diene nicht der Verfassung,
kritisierte er. Für Österreich gelte eine Ausnahme von der
Beistandsverpflichtung, das gelte umso mehr für Konflikte zwischen
Drittstaaten wie der Ukraine und Russland.

Als inhaltlich falsch und politisch gefährlich erachtet
demgegenüber Wolfgang Gerstl (ÖVP) die Worte seines Vorredners.
Niemals habe Österreich eine kriegsführende Partei mit Waffen oder in
anderer Form unterstützt. Es sei der Wunsch von Russland, meinte
Gerstl, mit nationalistischen Parteien in Europa auf andere Themen zu
lenken – nämlich, dass die Neutralität in Gefahr wäre, um nicht
darüber zu reden, was Russland entgegen dem Völkerrecht mache,
nämlich mit Gewalt gegen ein anderes Land vorzugehen. Die FPÖ kümmere
sich um Russland und wolle der Ukraine ein Selbstverteidigungsrecht
verweigern, so Gerstl.

Jedenfalls keinen Bedarf, das Neutralitätsgesetz zu ändern, sieht
Muna Duzdar (SPÖ). Österreich sei weltweit ein Vorbild und sei
außerdem jüngst in den Sicherheitsrat gewählt worden. Neutralität
bedeute aber nicht, keine Meinung zu haben – es gebe hier das
Verständnis einer aktiven Neutralitätspolitik. Alle neutralen Staaten
hätten es mitgetragen, die Ukraine mit einer Darlehensgewährung zu
unterstützen, so Duzdar. Neutral zu sein bedeute vor allem
militärische Neutralität und zugleich politisch auf der Seite des
Völkerrechts zu stehen.

Nikolaus Scherak (NEOS) hält das Ansinnen der FPÖ juristisch und
politisch für „grundfalsch“ und für einen Irrweg. Österreich sei dem
Völkerrecht verpflichtet und deshalb dabei nicht neutral. Auch etwa
die Schweiz gewähre Kredite an die Ukraine, gehe also davon aus, dass
die Unterstützung für ein überfallenes Land keine Frage der
Neutralitätsauslegung sei. Zudem sei die Idee, dass Neutralität
schütze, historisch widerlegt worden. Was schütze, sei die gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik und die gemeinsame
Verteidigungspolitik, so Scherak.

David Stögmüller (Grüne) ortet im Antrag einen Vorwand. In
Wahrheit gehe es der FPÖ aus seiner Sicht darum, die Unterstützung
für die Ukraine zu erschweren. Die Ukraine sei aber ein Land, das
nicht nur seine eigene Freiheit verteidige, sondern auch die
europäische Friedensordnung. Die Unterstützung der Ukraine liege
daher auch im Interesse Europas und Österreichs, so Stögmüller. Für
die Grünen sei eines klar – die FPÖ vertrete hier nicht die
Interessen des Friedens, sondern einmal mehr die Position von
Russland.

FPÖ will Adaptierungen beim Anspruch auf „Papamonat“

In einer von der FPÖ beantragten Novelle zum
Familienzeitbonusgesetz sehen es die Freiheitlichen als ein Problem,
dass nach geltender Rechtslage nur dann ein Anspruch auf den
sogenannten „Papamonat“ besteht, wenn Väter in den letzten 182 Tagen
vor Bezug des Familienzeitbonus durchgehend einer kranken- und
pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Da Unterbrechungen von insgesamt mehr als 14 Tagen
„anspruchsschädigend“ wirken, würden längere Milizübungen zum Verlust
des Anspruchs führen, geben sie zu bedenken. Die FPÖ fordert daher,
Milizübungen nicht als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu werten.
Mit dem Antrag soll Volker Reifenberger (FPÖ) zufolge zumindest
dieser der vielen weiteren Nachteile in der Miliz abgestellt werden.
Es könne nicht sein, dass freiwillige Leistung für den Staat auch
noch bestraft werde.

Der „Papamonat“ sei eine Errungenschaft, auf die die ÖVP stolz
sei, so Romana Deckenbacher (ÖVP). Milizsoldaten würden einen
unverzichtbaren Beitrag leisten, niemand solle daraus einen
finanziellen Nachteil haben. Es sei aber für diese Fälle ein sozialer
Härteausgleich aus Mitteln des Bundesheeres klar gesetzlich
abgesichert. Dem hielt Reifenberger entgegen, dass kein
Rechtsanspruch auf einen Ausgleich bestehe. Gertraud Auinger-
Oberzaucher (NEOS) zufolge ist eine 14-tägige Unterbrechung
gesetzlich möglich. Damit sollte es sich ihr zufolge ausgehen, dass
das Anspruch bestehen bleibe. Falls in dem konkreten Fall, auf den
sich die FPÖ beziehe, tatsächlich der Anspruch nicht gewährt worden
sei, sei sie dafür, das schnellstmöglich zu beheben.

Sowohl Bernhard Herzog (SPÖ) als auch Barbara Neßler (Grüne)
gingen auf die Möglichkeit der Väterbeteiligung ein. Österreich sei
hier Schlusslicht, aus unterschiedlichen Gründen, meinte Herzog. Es
gelte daher, Väter zu unterstützen, die Zeit mit der Familie
verbringen wollen. Derzeit widme sich eine interministerielle
Arbeitsgruppe diesem Thema. Jede Maßnahme, die Vätern mehr Zeit mit
den Kindern ermögliche, sei ein Schritt in die richtige Richtung, so
Neßler. Für echte Gleichberechtigung brauche es aber viel mehr. Die
Grünen würden unter anderem grundsätzlich partnerschaftliche
Elternteilzeit vorschlagen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.