Hattmannsdorfer/Zehetner: Gamechanger EABG bringt mehr Tempo beim Ausbau, höhere Energieunabhängigkeit und günstigere Preise

Wien (OTS) – Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang
Hattmannsdorfer: „Wir
setzen Energiepolitik konsequet um: Umsetzung statt Ankündigung,
Tempo statt Stillstand, Versorgungssicherheit statt
Importabhängigkeit mit dem Ziel günstigere Strompreise für
Österreicher. Dafür bringen wir heute ein weiteres zentrales
Energiegesetz auf den Weg und verändern die österreichische
Energiepolitik grundlegend. Mehr Angebot schafft günstigere Preise,
das werden die Österreicher/innen spüren. Wir beschleunigen und
vereinfachen Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte,
indem wir Zuständigkeiten bündeln, klarere Abläufe schaffen und
Projekten für erneuerbare Energie, Netze und Speicher den Vorrang
geben. Das ist keine Symbolpolitik, sondern konkrete Standortpolitik.
Österreich braucht mehr Energie aus Österreich und dafür braucht es
Grundlagen, die Umsetzung ermöglichen, statt Projekte über Jahre zu
blockieren.“ Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Das EABG
ist ein Beschleunigungsgesetz im besten Sinn. Es geht nicht darum,
einfach neue Ziele auf Papier zu schreiben. Es geht darum, dass
Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, Geothermie, Netze und Speicher
schneller in die Umsetzung kommen. Die Technologie ist vorhanden, die
Investitionsbereitschaft ist da. Zu oft waren es aber komplizierte
Verfahren, zersplitterte Zuständigkeiten und fehlende
Planungssicherheit, die Projekte verzögert haben. Mit dem EABG räumen
wir genau diese Hürden aus dem Weg. Das ist gut für die Energiewende,
gut für die Versorgungssicherheit und gut für den Wirtschaftsstandort
Österreich.“

Das EABG ist ein echter Gamechanger in der österreichischen
Energiepolitik. Es schafft die Grundlage dafür, Genehmigungsverfahren
für erneuerbare Energieanlagen, Speicher und Netzinfrastruktur
deutlich zu beschleunigen, Zuständigkeiten zu bündeln und mehr
Planungssicherheit für Unternehmen, Projektwerber, Länder und
Gemeinden zu schaffen. Nach jahrelangen Diskussionen kommen dieses
Gesetz und die Energiewende von der Ankündigung in die Umsetzung.
Damit setzen wir unsere energiepolitische Leitlinie weiter um:
Umsetzung statt Ankündigung, Tempo statt Stillstand,
Versorgungssicherheit statt Importabhängigkeit und günstigere
Strompreise für die Österreicher/innen.

Die Bundesregierung setzt damit nach dem
Elektrizitätswirtschaftsgesetz den nächsten großen Baustein der
energiepolitischen Reformagenda um. Ziel ist es, den Ausbau
heimischer Energie schneller, rechtssicherer und praxistauglicher zu
machen. Denn jede zusätzliche Kilowattstunde aus Österreich stärkt
die Versorgungssicherheit, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten
und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Am Ende wird sich
das auch beim Endkunden bemerkbar machen.

Zwtl.: Energieprojekte bekommen Vorrang – Paradigmenwechsel durch
überragendes öffentliches Interesse

Mit dem EABG wird die Rechtsarchitektur bei Genehmigungsverfahren
grundlegend geändert, es wird ein überragendes öffentliches Interesse
verankert. Damit wird verhindert, dass zentrale
Energieinfrastrukturprojekte jahrzehntelang in der
Genehmigungsschleife hängen. In der Vergangenheit haben große
Infrastrukturprojekte oft viel zu lange gebraucht, bspw. das
Kraftwerk Stegenwald rund 16 Jahre Genehmigungsdauer oder die
Tauernleitung 8 Jahre Genehmigungsdauer und 5,5 Jahre Bauzeit.

Zwtl.: Notwendige 2/3-Mehrheit wird durch Zustimmung der Grünen
ermöglicht

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den Grünen liegt
eine politische Zusicherung vor, die heute den Weg für den Beschluss
des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes frei machen wird.
„Wir danken der Grünen Fraktion, insbesondere dem Energiesprecher für
die äußert konstruktiven Gespräche und dass sie diesen Weg des
erneuerbaren Ausbaus mitgehen“, so Hattmannsdorfer und Zehetner.

Zwtl.: Kernpunkte des EABG im Überblick

1. Überragendes öffentliches Interesse
Erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher werden als Projekte im
überragenden öffentlichen Interesse verankert. Das stärkt ihre
Bedeutung in Genehmigungsverfahren und bei Interessenabwägungen. Dies
stellt einen Paradigmenwechsel in der Rechtsarchitektur von
Genehmigungsverfahren dar und verhindert unnötige Verzögerungen.

2. Schnellere Verfahren durch One-Stop-Shop
Das EABG bündelt Zuständigkeiten und schafft konzentrierte
Genehmigungsverfahren. Für Projektwerber bedeutet das klarere
Ansprechpartner, weniger Doppelgleisigkeiten und mehr Tempo. Behörde
im Verfahren sind grundsätzlich die Landeshauptleute, in einzelnen
Ausnahmen kommen Bundesministerien hinzu (z.B.
Bundesländerübergreifende Stromleitung).

3. Beschleunigungsgebiete für geeignete Standorte
In besonders geeigneten Gebieten sollen Verfahren deutlich schneller
abgewickelt werden können. Zentrale Umwelt- und Standortfragen werden
bereits auf Planungsebene berücksichtigt. Die Bundesländer sind
unionsrechtlich verpflichtet diese Gebiete auszuweisen.

4. Entlastung bei kleineren Projekten
Je nach Größe und Auswirkung eines Projekts gibt es unterschiedliche
Verfahren – vom ordentlichen Verfahren über vereinfachte Verfahren
bis zu Anzeigeverfahren und Genehmigungsfreistellungen. Das entlastet
Behörden und beschleunigt kleinere Vorhaben.

5. Netze und Speicher werden mitgedacht
Das EABG umfasst nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch die
notwendige Netz- und Speicherinfrastruktur. Denn mehr heimische
Energie braucht auch die Leitungen und Speicher, um sie verlässlich
nutzbar zu machen.

6. Mehr Planungssicherheit für Länder und Investoren
Mit dem Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan und
verbindlichen Erzeugungsbeitragswerten der Bundesländer entsteht ein
abgestimmter Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energie und der
notwendigen Infrastruktur.

7. Mehr Digitalisierung und klare Fristen
Digitale Einreichungen, elektronische Kundmachungen und klarere
Fristen machen Verfahren strukturierter, transparenter und planbarer.

8. Raum für neue Technologien
Auch innovative Lösungen wie Agri-PV, Speicher, Pumpspeicher oder
Versuchsbetriebe werden berücksichtigt. Damit schafft das Gesetz
Spielraum für praxistaugliche Zukunftstechnologien.

Zwtl.: Praxistaugliche und umsetzbare Ausbauziele

Mit dem EABG werden praxistaugliche und umsetzbare erneuerbaren
Ausbauziele festgelegt. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagenen
27 TWh Ausbau bis 2030 werden flexibler gestaltet und aufgesplittet:

– 25 TWh müssen bis 2030 in Betrieb sein

– 2 TWh erstinstanzlich genehmigt (also vor Einsprüchen und
Verzögerungen)

– Zusätzlich gibt es ein Bekenntnis 3 TWh länderübergreifend und
technologieoffen bis zur erstinstanzlichen Genehmigung zu bringen.

Darüber wird, um den steigenden Energiebedarf zu decken und damit
die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, eine engagierte Fortsetzung des
Ausbaus festgelegt. Bis 2035 sollen weitere 10 TWh erstinstanzlich
genehmigt werden.

„Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir: Diese Bundesregierung
setzt nicht nur Ziele, sie schafft Umsetzung. Das EABG ist ein echter
Gamechanger für die Energiewende, weil es aus Projekten auf Papier
konkrete Anlagen, Netze und Speicher in den Regionen macht. Jede
Kilowattstunde mehr aus Österreich stärkt unsere Unabhängigkeit,
unsere Versorgungssicherheit und unseren Standort“, so
Hattmannsdorfer und Zehetner abschließend.