Wien (PK) – Nachdem die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch
die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuletzt für viel öffentliche
Kritik gesorgt hat, soll ab 1. September ein Rechtsanspruch auf die
Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen
verankert werden. Die von den Koalitionsparteien dazu vorgelegte
Sozialversicherungsnovelle wurde heute auch im Nationalrat einstimmig
beschlossen. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für
ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumsservice
sowie im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben.
Die Opposition sprach von einem Minimalkompromiss und forderte
noch weitere Reformschritte in Form von drei Entschließungsanträgen
ein, die jedoch keine Mehrheit fanden. Im Konkreten tritt die FPÖ für
eine umfassende Evaluierung der Begutachtungspraxis der PVA ein und
für die Einrichtung einer weisungsfreien Schlichtungsstelle. Zudem
will sie mit einem unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus
und erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten sicherstellen, dass es
nicht ungerechterweise zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen kommt.
Die Grünen wiederum pochen auf die Einrichtung einer gemeinsamen
Begutachtungsstelle für sämtliche medizinische Begutachtungen und
Überprüfungen samt fachlichem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat.
Zudem braucht es ihrer Meinung nach eine Aus- und Fortbildungspflicht
für Sachverständige, um die Qualität von Begutachtungen zu
verbessern.
Einstimmig angenommen wurde auch eine Novelle zum
Notarversorgungsgesetz, in der primär pensionsrechtliche Anpassungen
vorgenommen werden.
Königsberger-Ludwig: Position der Betroffenen in den Verfahren
wird gestärkt
Begutachtungsverfahren seien für viele Menschen mit Unsicherheit,
Anspannung und persönlicher Verletzlichkeit verbunden, zeigte sich
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig überzeugt. Umso wichtiger
sei es, dass die Betroffenen mit Respekt, Sensibilität und
Wertschätzung behandelt werden. Im Sinne einer kontinuierlichen
Verbesserung der Qualität wurde daher ein Gesetzesantrag vorgelegt,
der einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen in
einer Reihe von Verfahren etabliert. Dadurch soll vor allem die
Position der Betroffenen gestärkt und mehr Transparenz geschaffen
werden.
Die Staatssekretärin informierte darüber, dass die PVA derzeit an
einem Leitfaden arbeite, der Kriterien für den Umgang mit schwierigen
Untersuchungssituationen vorgeben soll. Diese neuen Standards werden
auch kontrolliert und in den Zertifizierungslehrgängen verankert,
versicherte Königsberger-Ludwig. Weitere wichtige Maßnahmen seien der
Ausbau von Kommunikationsschulungen, die Optimierung der Prozesse im
Sozialministeriumsservice sowie die Etablierung eines umfassenden,
strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen.
FPÖ spricht von Minimalkompromiss und forderte deutliche
Verbesserung des Systems
FPÖ-Vertreter Christian Ragger räumte ein, dass die Probleme im
Bereich der Begutachtungen durch die PVA nun zumindest erkannt worden
seien. Dennoch hätte man einige Schritte weiter gehen müssen und etwa
einen unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus einführen
müssen, sowie erleichterte Überprüfungsmöglichkeiten zur Vermeidung
von zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen.
Peter Wurm (FPÖ) machte auf die konstante Zunahme der Zahl an
Beschwerden bei der Einstufung von Pflegegeld aufmerksam. Er habe den
Eindruck, dass die PVA aufgrund knapper Budgetmittel „auf dem Rücken
der Bürger, die Pflegegeldanspruch haben“, Einschnitte vornehme.
Viele, oft schwerkranke Personen müssten ihr Recht daher oft beim
Sozialgericht einklagen, zeigte Wurm auf. Seine Fraktion fordere
daher schon seit Langem die Einführung von klaren Richtlinien und
eine deutliche Verbesserung des Systems. Der vorliegende
„Minimalkompromiss“ sei eindeutig zu wenig.
Die Änderungen seien dringend notwendig gewesen, da viele
Betroffene berichten würden, dass sie bei Begutachtungen durch die
PVA respektlos behandelt worden seien oder dass sie das Gefühl gehabt
hätten, die Sachverständigen seien voreingenommen, berichteten Dagmar
Belakowitsch und Andrea Michaela Schartel (beide FPÖ). Wie ihre
Fraktionskollegen waren sie der Meinung, dass „das Ende der
Fahnenstange“ noch nicht erreicht sei und weitere Schritte folgen
müssten.
SPÖ: Mehr Sicherheit und mehr Transparenz bei ärztlichen
Begutachtungen
Bisher sei eine Begleitung durch Vertrauenspersonen nur in
Angelegenheiten des Pflegegeldes vorgesehen gewesen, erläuterte Josef
Muchitsch (SPÖ) den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien. Diese
Regelung soll nun aber erweitert und ausgedehnt werden auf
Versicherungsfälle bei geminderter Arbeitsfähigkeit und bei
beruflicher Rehabilitation, auf Verfahren zur Einschätzung des Grades
der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie auf die
Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem
Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz.
Außerdem sei im Regierungsprogramm vorgesehen, eine gemeinsame
Begutachtungsstelle einzurichten, kündigte Muchitsch an.
Verena Nussbaum (SPÖ) machte zudem darauf aufmerksam, dass die
betroffene Personengruppe ab dem 1. September aktiv über die neuen
rechtlichen Möglichkeiten informiert werde. Wer eine Behinderung
habe, krank, verletzt oder psychisch belastet sei, brauche keine
zusätzlichen Belastungen, betonte Nussbaum, sondern die Garantie, mit
Respekt behandelt zu werden. Die Möglichkeit, eine Vertrauensperson
mitzunehmen, sei ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen
würden. Dieser Einschätzung schloss sich Reinhold Binder (SPÖ) an. Es
gehe vor allem darum, das Vertrauen in soziale Einrichtungen zu
stärken und all jenen Unterstützung zu gewähren, die es brauchen.
ÖVP: Änderungen bringen mehr Fairness in Begutachtungsverfahren
Heike Eder (ÖVP) machte auf regionale Unterschiede bei Verfahren
in Sachen Pflegegeld, Berufsunfähigkeit und Invaliditätspension
aufmerksam. Letztendlich würde für die Akzeptanz einer Begutachtung
aber weniger das Ergebnis zählen, sondern ob sich die Menschen ernst
genommen gefühlt hätten. Genau hier werde nun angesetzt, erklärte
Eder. Dass Begleitpersonen bei medizinischen Begutachtungen
mitgenommen werden könnten, sei zudem in vielen Ländern bereits
üblich. Damit könnte die Kommunikation verbessert, Missverständnisse
könnten vermieden und die erforderlichen Angaben vollständig erbracht
werden. Gerade für gehörlose Menschen könnten diese Änderungen enorme
Verbesserungen bringen, zeigte sich Eder überzeugt.
Es sei wichtig, dass die Kritik ernst genommen worden sei und
dass es zu weiteren Reformen komme, schloss sich ihre
Fraktionskollegin Elisabeth Scheucher-Pichler an. Der Mensch müsse im
Mittelpunkt stehen und nicht die Kosten. Orientieren könne man sich
dabei am Sektor Pflegegeld, wo sich die Zusammenführung der
Bearbeitungsschritte bewährt habe, meinte ÖVP-Vertreter Michael
Hammer. Noch bestehende Schwächen im System müssten aber behoben
werden.
NEOS kündigen weitere Reformschritte an
Mit der heutigen Novelle reagiere die Politik auf die von vielen
Personen geäußerte Unzufriedenheit mit der Begutachtungspraxis in den
verschiedensten Bereichen, hob Johannes Gasser (NEOS) hervor. Die
Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen, sei in zahlreichen
Ländern bereits „State of the Art“ und soll nun auch in Österreich
verankert werden. Da er auch der Meinung sei, dass das „Ende der
Fahnenstange noch nicht erreicht sei“, werde an weiteren Reformen
gearbeitet, wie zum Beispiel einer einheitlichen Begutachtungsstelle
oder der Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit, bekräftigte Gasser.
Die Diskussion über ME/CFS-Erkrankte beispielsweise zeige, dass die
Einstufungen oft nicht individuell genug seien, gab Fiona Fiedler (
NEOS) zu bedenken. Es brauche ihrer Meinung daher eine verlässliche,
zentrale Stelle, um Begutachtungen vorzunehmen.
Grüne fordern gemeinsame Begutachtungsstelle
Die Qualität eines Systems zeige sich meist nicht daran, wie es
mit den Starken umgehe, sondern mit jenen, die bereits am Boden
liegen würden, leitete Ralph Schallmeiner (Grüne) seine Wortmeldung
ein. Derzeit seien viele kranke Menschen mit einem Gutachterwesen
konfrontiert, das den Betroffenen automatisch misstraue statt ihnen
zu helfen und das sich zudem selbst reproduziere. Er höre tagtäglich
von Fällen, wo Menschen nicht ernst genommen und auch von keinen
Fachleuten begutachtet würden. Den Koalitionsantrag wertete
Schallmeiner als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“, er
sei aber nur das „absolute Minimum“.
Im umfangreichen Entschließungsantrag der Grünen werde daher
gefordert, dass die Begutachtungsprozesse evaluiert, eine Aus- und
Fortbildungspflicht für Sachverständige sowohl im Bereich der
medizinischen als auch der sozialen Kompetenz verankert und
weisungsfreie Ombudsstellen eingerichtet würden. Gutachterinnen und
Gutachter sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den
Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen.
Außerdem schlägt Schallmeiner vor, eine gemeinsame
Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen einzurichten und
Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung einzuleiten, im
Bereich des AMS und des Sozialministeriumsservices samt fachlichem
Prüf- und Qualitätssicherungsbeirats. Überdies müssten klare Fristen
festgelegt werden, damit die Menschen nicht monate- oder jahrelang in
der Luft hingen und auf Entscheidungen warten müssten. Dafür
„bräuchte es aber eine Ministerin, die sich nicht hinter der
Selbstverwaltung versteckt“ und bereit sei, gegen Missstände im
System vorzugehen.
Pensionsrechtliche Anpassungen im Notarversorgungsgesetz finden
Zustimmung aller Fraktionen
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Novelle zum
Notarversorgungsgesetz . Da die Altersobergrenze für die erstmalige
Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und
Notariatskandidaten vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde
und es damit voraussichtlich auch zu späteren Eintritten ins Notariat
kommen wird, drohen Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen
auseinanderzudriften. Deshalb soll die im Gesetz verankerte
Mindestpensionshöhe je nach erworbenen Versicherungszeiten gestaffelt
werden.
FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger, der im Zivilberuf selbst
Notar ist, erläuterte die zentralen Eckpunkte der Novelle, die unter
anderem eine moderate Staffelung der Mindestpension vorsieht. Wichtig
war ihm anzumerken, dass die öffentliche Hand keinen Cent zum
Pensionssystem der Notarinnen und Notare beisteuern müsse.
Franz Jantscher (SPÖ) sprach von einer notwendigen Anpassung, um
eine angemessene Pension sicherzustellen und um eine langfristige
Finanzierbarkeit des Systems zu gewährleisten. Die
Pensionsuntergrenze liege derzeit bei 3.807,51 Ꞓ, erläuterte er, die
Staffelung werde Anfang 2027 in Kraft treten.
Bei den Notarinnen und Notaren handle es sich um eine
vorbildliche Berufsgruppe, zumal für sie ein
Regelpensionsantrittsalter von 70 Jahren gelte, konstatierte Laurenz
Pöttinger (ÖVP). Die vorliegenden Anpassungen seien sinnvoll und
unterstützenswert.
Sophie Marie Wotschke (NEOS) begrüßte die Regelung und hob
hervor, dass bei der Berufsgruppe der Notarinnen und Notaren ein
Deckungsbeitrag von 100 % gegeben sei. Sie würde sich wünschen, dass
auch beim staatlichen Pensionssystem nachhaltige Anpassungen
vorgenommen werden, da 2050 nur mehr zwei erwerbstätige Personen auf
eine Pensionistin bzw. einen Pensionisten kommen würden.
Die Grünen unterstützen den Antrag, weil damit eine nachhaltige
Finanzierung des Pensionssystems der Notarinnen und Notare
sichergestellt werde, führte Markus Koza aus. Er ging noch auf einige
Initiativen seiner Fraktion ein, die im Sozialausschuss vertagt
worden seien. Für ihn unverständlich sei etwa der Aufschub der
Forderung nach einem fairen Beitrag der „Luxuspensionistinnen und
Luxuspensionisten“, wo es schon jetzt aufgrund des gesunkenen
Sicherungsbeitrages dringenden Handlungsbedarf geben würde. (
Fortsetzung Nationalrat) sue
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.