Totschnig begrüßt EU-Sofortmaßnahmen gegen hohe Düngemittelpreise

Wien (OTS) – Die europäische Landwirtschaft steht durch die hohen
Düngemittelpreise unter zusätzlichem Druck. Besonders der Preis für
Stickstoffdünger, der eng an die Energiepreise gekoppelt ist, ist in
den vergangenen Monaten um bis zu 70 Prozent gestiegen. Bislang
konnten vorhandene Lagerbestände die Auswirkungen des Preisanstiegs
teilweise abfedern. Mit Blick auf die bevorstehende Winteraussaat
wächst jedoch die Sorge vor steigenden Kosten und
Versorgungsengpässen. Nach dem im Mai präsentierten
Düngemittelaktionsplan hat die EU-Kommission nun zusätzliche
Entlastungsmaßnahmen angekündigt. Demnach soll die europäische
Landwirtschaft mit insgesamt 500 Mio. Euro unterstützt werden.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig : „Ich begrüße, dass die
Kommission nun einen weiteren Entlastungsschritt für eine sofortige
Unterstützung der Landwirtschaft setzt. Gerade mit Blick auf die
anstehende Aussaat im Herbst ist es unerlässlich, dass unsere
Bäuerinnen und Bauern rasch Zugang zu leistbaren Düngemitteln in
ausreichender Menge erhalten.“

Noch beim Agrarministerrat im Mai hatte Totschnig den
Düngemittelaktionsplan als unzureichend bezeichnet und zusätzliche
Sofortmaßnahmen gefordert.

Von den angekündigten 500 Mio. Euro sollen 200 Mio. Euro aus dem
bestehenden Agrarkrisenfonds bereitgestellt werden. Darüber hinaus
hat Kommissar Hansen angekündigt, den Fonds um weitere 300 Mio. Euro
aufzustocken. Dabei handelt es sich nicht um neue EU-Mittel. Die
Gelder stammen aus dem bestehenden EU-Agrarbudget und werden aus
bisher nicht gebundenen Budgetmitteln finanziert.

Totschnig: „Ich will den Tag nicht vor dem Abend loben. Die
Ankündigung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, die konkreten
Auswirkungen und budgetären Details müssen nun aber sorgfältig
geprüft werden. Anschließend ist es wichtig, dass die Maßnahmen rasch
umgesetzt werden, um die Herbstaussaat nicht zu gefährden und die
Versorgungssicherheit in der Europäischen Union zu sichern.“

Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-
Mitgliedstaaten gebilligt werden.