Obernosterer und Hanger zum Budgetmaßnahmengesetz 2026: Steuerfreie Mitarbeiterprämie kehrt zurück

Wien (OTS) – Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 setzt die
Bundesregierung weitere
Schritte zur Konsolidierung des Staatshaushalts. Das Gesetzespaket,
das am Dienstag im Budgetausschuss behandelt wird, umfasst Änderungen
in acht Gesetzen und soll bis 2030 Einsparungen von rund 100
Millionen Euro bringen. Etwa 85 Millionen Euro davon entfallen auf
steuerliche Maßnahmen. Das stellten der Obmann und ÖVP-Vorsitzende
des Budgetausschusses Gabriel Obernosterer und ÖVP-Budgetsprecher
Andreas Hanger anlässlich der Sitzung des Budgetausschusses fest.

„Ein zentrales Element ist die Wiedereinführung der steuerfreien
Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026. Arbeitgeber können ihren
Beschäftigten bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen, sofern die Prämie
auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung
basiert und zusätzlich zum regulären Entgelt gewährt wird. Diese gilt
für Auszahlungen ab 1. Juli 2026“, erläutern die Abgeordneten.

Obernosterer weiter: „Darüber hinaus wird die Steuerfreiheit für
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Zuschläge bei
Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 400 Euro monatlich präzisiert.
Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass diese
Begünstigung auch für vergleichbare Regelungen etwa im
Landarbeitsgesetz oder im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz gilt.
Davon sollen insbesondere Beschäftigte in der Land- und
Forstwirtschaft, etwa Saisonarbeitskräfte, profitieren. Die Änderung
soll rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten; bereits erfolgte
Lohnabrechnungen sollen entsprechend korrigiert werden.“

„Weitere Maßnahmen betreffen die Bekämpfung von Scheinfirmen,
Einsparungen in der Verwaltung – etwa bei Reisekosten – sowie
Entlastungen für Unternehmen. So soll für Beherbergungsbetriebe die
Verpflichtung entfallen, Standardzimmerpreise im Eingangsbereich
auszuweisen.“

Budgetsprecher Andreas Hanger: „Die Bundesregierung verfolgt mit
dem Gesetzespaket das Ziel, den Staatshaushalt zu konsolidieren,
gleichzeitig gezielte steuerliche Entlastungen zu schaffen und
Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.“ (Schluss)