Wien/Vösendorf (OTS) – Die Europäische Kommission hat Österreich
letzte Woche eine weitere
begründete Stellungnahme (Reasoned Opinion) übermittelt. Damit
eskaliert das seit zwölf Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahren
wegen Verstoßes gegen das Aarhus-Übereinkommen. Konkret wird
Österreich vorgeworfen, anerkannten Umweltorganisationen wie der
Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria keinen wirksamen Zugang zu
Gerichten in Naturschutz- und Artenschutzangelegenheiten zu gewähren.
Tierschutz Austria fordert nun rasche Konsequenzen von Bund und
Ländern.
Seit zwölf Jahren bekommt Österreich deswegen Mahnschreiben der
EU Kommission. Damit ist seit 12 Jahren das
Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoß gegen die Aarhus
Konvention gegen die Republik Österreich anhängig. Tierschutz Austria
bekämpft laufend Verordnungen der Bundesländer, welche die Tötung
streng geschützter und geschützter Arten genehmigen. Im März 2025
wandte sich die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission direkt an
Tierschutz Austria und bezog sich dabei auf ein wegweisendes Urteil
des Verwaltungsgerichts Kärnten. Dieses gab Tierschutz Austria in
allen zentralen Punkten recht und stellte fest, dass die Kärntner
Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz gegen die FFH-Richtlinie sowie
die Vogelschutzrichtlinie der EU verstößt – unter anderem durch die
Bejagung des Goldschakals und den Einsatz illegaler Fanggeräte für
geschützte Arten wie Krähen, Eichelhäher und Habichte. Trotz des
klaren Urteils hat die Kärntner Landesregierung die rechtswidrige
Verordnung bis heute unverändert belassen.
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission die
erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel darzulegen.
Geschieht dies nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) mit empfindlichen finanziellen Konsequenzen: einer
Pauschalzahlung für die bisherige Dauer des Verstoßes sowie einem
laufenden Zwangsgeld bis zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorgaben.
Stand der Dinge: Das Verwaltungsgericht entschied zwar, dass die
Verordnung der Kärntner Landesregierung gegen die Flora-Fauna-Habitat
-Richtlinie (FFH-Rl) sowie die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen
Union verstößt, dennoch wurde die Verordnung seitens der Kärntner
Landesregierung nicht abgeändert. Sie besteht bis heute noch
wortgleich und unverändert.
Zwtl.: Politik gefordert – Millionenstrafen drohen
Die Republik Österreich muss nun innerhalb von zwei Monaten eine
Rechtfertigung an die Europäische Konvention schicken und die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Unterlässt Österreich die
Berichtigung seiner artenschutzrechtlichen Bestimmungen kann die EU-
Kommission das Vertragsverletzungsverfahren dem Gerichtshof der
Europäischen Union (EuGH) vorlegen und Geldstrafen beantragen. Die
Strafen sind in Millionenhöhe: sie setzen sich zusammen aus einer
Pauschalzahlung für die bisherige Dauer des Verstoßes (12 Jahre!) und
einem Zwangsgeld (Taggeld) bis zur vollständigen Behebung.