Wien (OTS) – Selbstanzeigen bei Finanzstrafbehörden können
empfindliche Strafen
bei Finanzvergehen verhindern. So sieht das Gesetz etwa bei
vorsätzlicher Abgabenhinterziehung einen Strafrahmen in der Höhe des
zweifachen Verkürzungsbetrags vor. Sie vermeiden aber auch
langwierige Verfahren für die Behörden und sichern gleichzeitig das
Abliefern der fälligen Abgabenschuld. In den ersten Monaten des
Jahres 2026 ist es zu einem neuen Rekord bei den Selbstanzeigen
gekommen.
Die Selbstanzeige kann allerdings nur eingebracht werden, wenn
zum Zeitpunkt der Einbringung noch keine nach außen hin erkennbarer
Amtshandlung, also etwa eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine
Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung stattgefunden haben. Außerdem
muss die offene Abgabenschuld binnen eines Monats zurückgezahlt
werden. Sie kann, mit einem Bescheid, auf maximal 2 Jahre verlängert
werden.
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Selbstanzeigen
kontinuierlich gestiegen. Waren es 2021 noch 6.039 Anzeigen im
gesamten Jahr, ist dieser Wert bis 2025 auf 9.924 Anzeigen gestiegen.
Einen Anstieg gab es auch im Vergleich der Monate Jänner bis März des
jeweiligen Jahres. Von 2023, als es 2.124 Selbstanzeigen in diesem
Zeitraum gab, stieg die Zahl auf 2.162 im Jahr 2024, 2.578 im Jahr
2025 und 2.691 im Jahr 2026. Hält der Trend an, könnte heuer erstmals
die Marke von 10.000 Selbstanzeigen in einem Jahr überschritten
werden.
„Das schlechte Gewissen kann ein guter Ratgeber sein. Der
verstärkte Fokus auf die Betrugsbekämpfung und die erfolgreichen
Maßnahmen zeigen ihre positive, auch präventive Wirkung. Es gilt
weiterhin: Null Toleranz bei Betrug. Das Einsehen und Eingeständnis
einer Verfehlung, sowie die Schadenswiedergutmachung sind wichtige
Werkzeuge im Kampf gegen Steuerbetrug“, betont Finanzminister Markus
Marterbauer.