Wien (OTS) – Heinz Lederer hat als ORF Stiftungsratsvorsitzender die
Pflicht, alle
Stiftungsräte darüber zu informieren, dass 13 Kandidaten die
Ausschreibungskriterien laut EU Gesetz (Vorgaben laut Europäischem
Meinungsfreiheitsgesetz EMF) erfüllen und zum Hearing zugelassen
sind. Sollten Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen nicht alle Namen
nennen, besteht die Möglichkeit des Rechtsweges. Würden Gelder von
Gebührenzahlern für Verfahren verwendet, wäre das ein weiterer
Skandal. Stiftungsräte sind keine Arbeitnehmer des ORF. Bei Fehlern
rund um Hearing oder Personalauswahl können sie persönlich haftbar
gemacht werden, wenn im Zuge des Rechtsstreites auf EU- Ebene, die
Frage der Verantwortlichkeit geklärt wird. Es sitzen Stiftungsräte im
ORF, die die Regierung nominiert hat. Vertrauen alle Lederers Worten,
dass es “keine Postendeals”, Vorgaben oder Absprachen im Vorfeld
gegeben habe? Warum haben einzelne ORF Generals- Kandidaten schon VOR
Ausschreibungsende Personen genannt, die sie nach der Wahl zu
Direktoren aufsteigen lassen würden? Auch das wäre eine Vorwegnahme
von Ausschreibungen und würde einem transparenten Besetzungsprozedere
im ORF widersprechen. Vertrauen alle Stiftungsräte den Worten des
Vorsitzenden Heinz Lederer? Ist jeder Einzelne, jede Einzelne bereit,
Verantwortung zu übernehmen und etwaige Fehler auszubaden? Fehlendes
Wissen ist keine Ausrede. Rund um EU- Ausschreibungen gelten seit
heuer für den ORF striktere Vorgaben. Lederer riskiert nach dem
unprofessionell umgesetzten Abgang von Ex- Generaldirektor Roland
Weißmann als Vorsitzender den nächsten ORF Skandal und einen
Imageschaden für den ORF bzw. eine Anfechtung der Wahl. Was weiß man
schon?