Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Juni 2026

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der Nationalratssitzung am 10. Juni steht
die
Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer. Außerdem werden die
Abgeordneten über die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für
Alleinerziehende und die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Mitnahme
einer Vertrauensperson zu sämtlichen medizinischen Begutachtungen im
Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des
Sozialministeriumservice beraten. Ebenso stehen eine Vereinfachung
der Zulassung von neuen Fachhochschulstudiengängen und eine
Entschließung zur missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes zur
Diskussion.

Schließt der Budgetausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab,
könnte der Nationalrat außerdem erste budgetbegleitende Maßnahmen
beschließen. Dabei geht es etwa um erweiterte Kontoauskunftspflichten
zur Bekämpfung von Scheinfirmen, die Einführung von Pauschalgebühren
für die Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltstiteln und
die Senkung der Reisekosten im öffentlichen Dienst. Zudem soll es
auch heuer möglich sein, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie – von bis
zu 500 Ꞓ für 2026 – zu gewähren. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr, eine
Aktuelle Stunde findet aufgrund der Budgetrede nicht statt.

Budgetrede von Finanzminister Marterbauer

Mit seiner mittlerweile zweiten Budgetrede wird Finanzminister
Markus Marterbauer dem Nationalrat das von der Regierung vorgelegte
Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 vorstellen und die Eckpunkte
des neuen Bundesfinanzrahmens erläutern. Unmittelbar davor werden die
beiden Haushaltentwürfe samt Erläuterungen und budgetbegleitender
Maßnahmen an die Abgeordneten verteilt. Eine erste Diskussion über
das umfangreiche Zahlenwerk wird traditionsgemäß erst am
darauffolgenden Tag – in Form einer Ersten Lesung – erfolgen.

Dass die Regierung inmitten einer Legislaturperiode ein
Doppelbudget vorlegt, ist ungewöhnlich. Normalerweise finden die
Budgetverhandlungen im Herbst statt und betreffen nur das
Bundesfinanzgesetz des darauffolgenden Jahres. Das ist gesetzlich
auch so vorgesehen, da langfristige Konjunkturprognosen schwierig
sind und viele Budgetansätze davon abhängen, wie sich die Wirtschaft
entwickelt. Bisher wurden Doppelbudgets daher lediglich nach
Wahljahren – für das jeweils laufende und das kommende Jahr –
beschlossen. Dass die Regierung nun von dieser Routine abweicht und
erstmals ein „echtes“ Doppelbudget vorlegt, noch dazu vor dem Sommer,
wird mit dem laufenden Defizitverfahren der EU gegen Österreich
begründet. Dabei beruft sich Finanzminister Marterbauer auch auf eine
gesetzliche Ausnahmebestimmung.

Budgetmaßnahmengesetz 2026

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 will die Bundesregierung
weitere Schritte zur Budgetkonsolidierung setzen. Gleichzeitig soll
es auch heuer möglich sein, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu
gewähren. Außerdem enthält das Gesetzespaket diverse bürokratische
Erleichterungen, etwa für Beherbergungsbetriebe. Kumuliert rechnet
die Regierung bis zum Jahr 2030 mit Einsparungen in der Höhe von rund
100 Mio. Ꞓ, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen.

Die Sammelnovelle kann allerdings nur auf die Tagesordnung
gesetzt werden, wenn der Budgetausschuss seine Beratungen darüber
zeitgerecht abschließt. Er hat für Dienstagfrüh eine Sitzung
anberaumt. Das Gesetzespaket benötigt zudem eine Zweidrittelmehrheit
im Nationalrat, da es auch Änderungen im Kontenregister- und
Konteneinschaugesetz enthält.

Erzielt werden sollen die angepeilten Einsparungen unter anderem
durch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinfirmen und durch
Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung. Außerdem sollen im
Bereich des öffentlichen Dienstes Zuschüsse für Reisekosten gesenkt
und der Jahresdeckel auf die Kosten des Klimatickets abgesenkt
werden. Für die Verlängerung oder Neuausstellung von
Aufenthaltstiteln werden – gemeinsam mit dem Inkrafttreten des
europäischen Asyl- und Migrationspakts – fixe Pauschalgebühren
eingeführt. Die zuletzt erfolgte „überproportionale“ Erhöhung der
Vergütung für arbeitende Häftlinge wird wieder zurückgenommen.

Für eine zusätzliche Budgetbelastung in der Höhe von 70 Mio. Ꞓ im
heurigen Jahr wird demgegenüber die geplante Fortführung der
steuerfreien Mitarbeiterprämie sorgen. Allerdings wird der
Maximalbetrag dafür von 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 auf 500 Ꞓ im Jahr 2026
gesenkt. Weiters wird klargestellt, dass die Steuerfreiheit für
Feiertagsarbeitsentgelte bis 400 Ꞓ auch für Beschäftigte in der
Landwirtschaft und für Gemeindebedienstete gilt. Vorgesehen ist
außerdem, bei mangelhaften Preisauszeichnungen künftig vermehrt auf
„Beraten statt Strafen“ zu setzen; sollten Fehler nicht korrigiert
werden, drohen allerdings höhere Strafen als bisher.

Ergänzt werden könnte die Tagesordnung außerdem um verschiedene
Oppositionsanliegen, sofern der Budgetausschuss die Beratungen
darüber nicht vertagt. Die FPÖ will etwa auf Bundesebene eine
verbindliche Schuldenbremse nach dem Vorbild Oberösterreichs. Die
Grünen fordern ein stärkeres Bekenntnis zu Klimainvestitionen im
Doppelbudget 2027/2028. Zudem sprechen sie sich für ein „gerechtes
und nachhaltiges Budget“ mit stärkerer Besteuerung hoher Einkommen
und Vermögen sowie für eine konsequentere Nutzung von Einnahmen aus
der Betrugsbekämpfung aus.

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Um sozialen Notlagen vorzubeugen, schlägt die Regierung die
Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende vor.
Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die für ihre Kinder weder
Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen, sollen demnach künftig
eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen. Gleiches
gilt für Alleinerziehende, deren Kindern wegen fehlender
Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine
Halbwaisenrente zusteht. Auch wenn die Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa weil eine Frau wegen
häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, soll der Fonds
einspringen können. Außerdem soll von Gewalt betroffenen Frauen in
besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer
Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden können.

Voraussetzung für Zuwendungen ist laut Gesetzentwurf, dass eine
bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Heuer sind das
2.768 Ꞓ netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie
Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht
anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, ein Bezug darüber
hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Unterstützungsleistung
ist jedes Jahr neu zu beantragen, zudem müssen Umstände, die sich auf
die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen
gemeldet werden. Auch längere Aufhalte im Ausland sind
meldepflichtig.

Im Sozialausschuss hat der Gesetzentwurf breite Zustimmung
erhalten, wobei mit einem Abänderungsantrag noch diverse
Präzisierungen vorgenommen wurden. So wurde etwa klargestellt, dass
gewährte Einmalzahlungen in Härtefällen – anders als die monatlichen
Zuwendungen – nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen sind. Dem
Vorhaben ablehnend gegenüber steht die FPÖ: Sie glaubt, dass vor
allem ausländische Staatsbürger vom Fonds profitieren werden, und
sieht Missbrauch „Tür und Tor“ geöffnet.

Mitnahme einer Vertrauensperson zu PVA-Begutachtungen

Einstimmig hat eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte
Sozialversicherungsnovelle den Sozialausschuss passiert. Damit wird
die Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen
im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des
Sozialministeriumservice erleichtert. Bisher war eine Begleitung nur
bei Untersuchungen für Pflegegeldeinstufungen gesetzlich verankert,
nun wird ein grundsätzlicher Rechtsanspruch darauf geschaffen. Damit
kann künftig auch bei medizinischen Untersuchungen infolge eines
Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension eine
Vertrauensperson beigezogen werden. Gleiches gilt bei einer
Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und
Parkausweise und bei Anträgen auf Hilfeleistungen nach dem
Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen
Sozialentschädigungsgesetz. Oftmals war das ohnehin schon gängige
Praxis, zuletzt hatte es an PVA-Untersuchungen aber viel öffentliche
Kritik gegeben.

Im Sozialausschuss waren sich die Parteien grundsätzlich einig,
dass es noch weiterer Schritte bedarf, um die Situation bei PVA-
Begutachtungen zu verbessern. Weitergehende Entschließungsanträge der
FPÖ und der Grünen fanden allerdings keine Mehrheit und dürften damit
auch im Plenum abgelehnt werden. Konkret fordert die FPÖ in ihrem
Antrag etwa eine umfassende Evaluierung der Begutachtungspraxis der
PVA und die Einrichtung einer weisungsfreien Schlichtungsstelle.
Zudem will sie mit einem unabhängigen Qualitäts- und
Kontrollmechanismus und erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten
sicherstellen, dass es nicht zu zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen
kommt. Die Grünen wiederum pochen auf die Einrichtung einer
gemeinsamen Begutachtungsstelle für sämtliche medizinische
Begutachtungen und Überprüfungen samt fachlichem Prüf- und
Qualitätssicherungsbeirat. Zudem braucht es ihrer Meinung nach eine
Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige, um die Qualität von
Begutachtungen zu verbessern. Einige der Oppositionsanliegen sind
bereits im Regierungsprogramm verankert, den NEOS zufolge braucht die
Schaffung neuer Strukturen aber Zeit. Keinen akuten Handlungsbedarf
sieht die ÖVP beim Pflegegeld, hier gebe es schon jetzt „einen sehr
niederschwelligen Zugang“, auch zu Beschwerden.

Notarversorgungsgesetz

Ebenfalls einstimmig ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss
eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum
Notarversorgungsgesetz. Sie sieht vor, die im Gesetz verankerte
Mindestpensionshöhe für Notarinnen und Notare im Ruhestand je nach
Ausmaß der erworbenen Versicherungsmonate zu staffeln. Demnach sollen
bei weniger als 20 anrechenbaren Versicherungsjahren (240 Monate) nur
70 % des Mindestpensionsbetrags ausgezahlt werden, sofern die
erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüber liegen. Bei 240
bis 299 Versicherungsmonaten (20 bis 24,9 Jahre) sind es 80 %, bei
300 bis 359 Versicherungsmonaten (25 bis 30 Jahre) 90 %. Damit
reagieren ÖVP, SPÖ und NEOS auf die vor kurzem beschlossene Anhebung
der Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis
der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten von 35 auf 50
Jahre. Da damit zu rechnen ist, dass es dadurch auch zu einem
späteren Eintritt ins Notariat kommt, besteht ihnen zufolge die
Gefahr, dass Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen
auseinanderdriften. Laut Erläuterungen zum Gesetzesentwurf liegt die
unterste Pensionshöhe aktuell bei 3.807,51 Ꞓ, wobei für diese
Berufsgruppe grundsätzlich ein Regelpensionsalter von 70 Jahren gilt.

Vorgehen gegen Deepfakes

Die Koalitionsparteien fordern die Regierung mit einem
Entschließungsantrag außerdem zum Handeln gegen nicht-einvernehmliche
Deepfakes auf. Sexualisierte Deepfakes, also mit Hilfe künstlicher
Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos, seien ein
Massenphänomen geworden, heißt es im Antrag. Eine EU-Richtlinie gebe
vor, dass diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt unter Strafe
gestellt werden müsse. Die Justizministerin und die Frauenministerin
sollen daher entsprechende strafrechtliche Konsequenzen schaffen,
lautet der Auftrag, der im Gleichbehandlungsausschuss mit den Stimmen
der Dreierkoalition auf den Weg gebracht wurde.

Ein Entschließungsantrag der Grünen zum selben Thema blieb im
Ausschuss in der Minderheit. Ihnen schweben neben Nachschärfungen im
Strafrecht – und zwar bereits bei Erstellung, nicht erst bei
Veröffentlichung solcher Inhalte – weitere Maßnahmen vor. So müssten
etwa die Anbieter entsprechender KI-Programme mehr zur Verantwortung
gezogen, die Opferhilfe ausgebaut, Personen bei Polizei und Gerichten
geschult und sogenannte Cyberambulanzen zur Sicherung digitaler
Beweismittel eingerichtet werden. Auch für Awareness-Kampagnen und
die Einrichtung der von der EU vorgesehenen KI-Behörde in Österreich
sprechen sich die Grünen im Antrag aus.

Schutz des Frauensports

Die FPÖ wendet sich mit zwei Entschließungsanträgen gegen die
Teilnahme von Transfrauen an Frauenwettkämpfen. Es brauche
verbindliche Regelungen, um sicherzustellen, dass biologische Männer,
die sich als Frauen identifizieren, nicht bei reinen Frauenbewerben
antreten dürfen, mahnen die Freiheitlichen. Sportlerinnen müssten vor
Benachteiligung, Gesundheitsgefährdung und dem Verlust von
Chancengleichheit geschützt werden. Schließlich sei die
Leistungsfähigkeit von Frauen durch biologische Unterschiede um rund
zehn Prozent niedriger als die der Männer. Die FPÖ hat die
gleichlautenden Anträge sowohl im Sportausschuss, als auch im
Gleichbehandlungsausschuss eingebracht. In beiden Ausschüssen wurde
er von keiner der anderen Fraktionen unterstützt und blieb damit
jeweils in der Minderheit. Seitens der ÖVP hieß es unter anderem,
dass das Thema nicht in der Zuständigkeit des Sportministers, sondern
bei den Verbänden liege.

Einfachere Zulassung neuer FH-Studiengänge

Ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Gesetzesantrag zielt
darauf ab, die Zulassung von neuen Fachhochschul-Studiengängen zu
vereinfachen und die Autonomie der Fachhochschulen auszuweiten. So
wird etwa die Möglichkeit eines vom Standardverfahren abweichenden
Akkreditierungsverfahrens bei der Akkreditierungs- und
Qualitätssicherungsstelle AQ Austria geschaffen. Gleichzeitig wird
sichergestellt, dass es nicht zum sofortigen Erlöschen einer
Akkreditierung kommen muss, falls eine Akkreditierungsvoraussetzung
nicht mehr vorliegt.

Geplant ist überdies, den Begriff „Studienplan“ einheitlich durch
die Bezeichnung „Curriculum“ zu ersetzen, wobei künftig auch die
Prüfungsordnung verpflichtender Bestandteil von Curricula sein muss.
Weiters müssen Qualifikationsprofil, Inhalt und Aufbau des
Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Aufnahmeordnung sowie Art und
Umfang der Lehrveranstaltungen daraus hervorgehen.
Studiengangsübergreifende Prüfungsordnungen sollen weiterhin möglich
bleiben. Der Antrag wurde im Wissenschaftsausschuss unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen
Anpassungen einstimmig angenommen. Einhellige Zustimmung gab es zudem
für eine Ausschussfeststellung, die Präzisierungen zu Lehr- und
Forschungsberechtigungen der Fachhochschulen bei der Erstellung von
Curricula sowie zum Aufsichtsverfahren der AQ Austria beinhaltet.

FPÖ-Antrag zur EU-Forschungsförderung

Ein Entschließungsantrag der FPÖ blieb im Wissenschaftsausschuss
in der Minderheit. Die Freiheitlichen fordern ein klares
österreichisches „Nein zur ideologischen Einflussnahme“ auf die EU-
Forschungsförderung und das geplante EU-Konzept der „Fünften
Freiheit“. Dieses drohe, Forschung und Bildung unter politische
Vorgaben wie Klimawandel, Geschlechtergleichstellung oder soziale
Gerechtigkeit zu stellen und damit nationale Souveränität sowie die
Unabhängigkeit der Wissenschaft zu gefährden. Fördermittel müssten
allein nach fachlicher Exzellenz vergeben werden. Die FPÖ verlangt
daher von der Wissenschaftsministerin, auf EU-Ebene gegen jede
ideologische Einflussnahme aufzutreten und sich für die Wahrung der
Souveränität der Mitgliedstaaten in der Wissenschaftspolitik
einzusetzen.

Anträge zur Verteidigungspolitik

Noch offen ist, ob Oppositionsanträge aus dem Bereich der
Verteidigungspolitik auf die Tagesordnung der Sitzung kommen. Der
Landesverteidigungsausschuss wird darüber erst am Dienstag beraten.
So fordert die FPÖ etwa, den Grundwehrdienst nach dem Modell
„Österreich PLUS“ auf acht Monate zu verlängern und zwei Monate
Milizübungen anzuschließen. Parallel dazu soll der Zivildienst auf
zwölf Monate ausgeweitet werden. Auch mehr budgetäre
Planungssicherheit für das Bundesheer sowie die ausschließliche
Beorderung unbefristet beorderter Wehrpflichtiger in den Milizstand
sind der FPÖ ein Anliegen. Die Grünen pochen auf die Beachtung des
Völkerrechts und von Menschenrechten bei Rüstungsexporten, auf eine
regionale und frische Verpflegung in den Kasernen sowie auf eine
Erhöhung der militärdiplomatischen Präsenz in Rumänien. (Fortsetzung
TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.