Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Juni 2026

Wien (PK) – Der zweite Sitzungstag des Nationalrats im Juni startet
mit einer
ersten allgemeinen Debatte über das von der Regierung vorgelegte
Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028. Außerdem wollen die
Abgeordneten über das schon seit Längerem in Verhandlung stehende
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz beraten, dessen Ziel es
ist, den Ausbau erneuerbarer Energieträger wie Windkraft- und
Photovoltaikanlagen zu forcieren. Auch der Volksanwaltschaftsbericht
2025 und zwei FPÖ-Anträge zum Neutralitätsgesetz und zum sogenannten
„Papamonat“ stehen zur Diskussion. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr, eine
Fragestunde ist nicht anberaumt.

Erste Lesung zu den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028

Die Erste Lesung der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 bietet den
Abgeordneten die Möglichkeit, erstmals zum von der Regierung
vorgelegten Doppelbudget und den budgetbegleitenden Maßnahmen
Stellung zu nehmen. Traditionsgemäß ist eine mehrstündige Debatte zu
erwarten.

Im Anschluss an die Erste Lesung werden die Budgetentwürfe zur
weiteren Beratung dem Budgetausschuss zugewiesen, wobei dieser seine
Verhandlungen am 26. Juni mit einem öffentlichen Hearing starten
will. Danach sind mehrtägige Ausschuss- und Plenarberatungen geplant.
Endgültig vom Nationalrat beschlossen werden soll das Doppelbudget am
10. Juli.

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

Auf der Tagesordnung der Sitzung steht nunmehr auch das
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das schon im April
den Wirtschaftsausschuss passierte. Ziel des Gesetzesvorschlags der
Bundesregierung ist es, für den Ausbau von Erneuerbarer Energie die
Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Energieanlagen zu
beschleunigen sowie ausreichend Gebiete für die Infrastruktur der
Leitungs- und Erzeugungsanlagen auszuweisen. Zudem soll jedes
Bundesland ihm zugewiesene Erzeugungsbeitragswerte bei Photovoltaik,
Wind und Wasserkraft erreichen. Ein Beschluss im Plenum erfordert
eine Zweidrittelmehrheit, ob sie zustande kommt, ist noch offen. Im
Wirtschaftsausschuss hatte die Regierungsvorlage nur die Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, eine gute und gemeinsame
Lösung zu finden.

Im Detail soll mit dem EABG ein neuer Rechtsrahmen geschaffen
werden, der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen
Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Es sollen
ein „One-Stop-Shop-Prinzip“ für Genehmigungsverfahren etabliert und
verbindliche Ausbauziele definiert werden. Durch die Festlegung von
verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass
alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27
Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom leisten, steht derzeit in
der Regierungsvorlage. So soll bis 2030 – aufgeteilt auf die
Bundesländer – eine zusätzliche Stromproduktion von 10,5 TWh aus
Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft
erreicht werden. Auch das Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer
Energie soll über alle Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert
werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen des „Integrierten
Netzinfrastrukturplans“, der nunmehr in das EABG überführt werden
soll, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die
Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen
vorschlagen.

Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für 2025

Die fortdauernden Krisen der letzten Jahre sowie personelle und
budgetäre Engpässe halten den hohen Informations- und Beratungsbedarf
der Bevölkerung aufrecht, hält die Volksanwaltschaft in ihrem
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 fest. Insgesamt wandten sich mehr
als 23.000 Personen mit Anliegen an die Ombudsstelle. In rund 16 %
der abgeschlossenen Prüfverfahren stellte sie Missstände in der
Verwaltung fest. Besonders häufig betrafen die Beschwerden die
Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Inneres.
Schwerpunkte bilden dabei unter anderem Verfahrensverzögerungen und
strukturelle Defizite im Justizbereich, Versorgungslücken und
Vollzugsprobleme in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Pflege sowie Fragen des Asyl- und Fremdenrechts und der
Polizeiarbeit.

Darüber hinaus dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre präventive
Menschenrechtskontrolle. Spezielle Kommissionen besuchen regelmäßig
Einrichtungen, in denen es in irgendeiner Form zum Entzug oder zur
Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, wie
etwa Haftanstalten, Pflegeheime oder Psychiatrien, wobei in 67 % der
überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt wurden. Auch hier
verweist das Prüforgan auf strukturelle Probleme wie den anhaltenden
Personalmangel. Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft
wurde der Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig zur Kenntnis
genommen.

Ergänzung des Neutralitätsgesetzes

Beendet wird die Sitzungswoche mit der Ersten Lesung zweier FPÖ-
Anträge. Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Ergänzung des
Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität
Österreichs. Demnach soll der Regierung bzw. Österreich ausdrücklich
untersagt werden, Schuldtitel einer Kriegs- oder Konfliktpartei zu
erwerben, dieser Finanzkredite zu gewähren oder in anderer Form zur
Finanzierung einer Kriegs- oder Konfliktpartei beizutragen.
Insbesondere auch nicht im Rahmen der Europäischen Union. Davon
unberührt bleiben sollen wirtschaftliche Beziehungen, die bereits vor
Ausbruch des Krieges oder des bewaffneten Konflikts bestanden haben
und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Konkreter Anlass für
den Antrag ist das 90 Mrd. Ꞓ umfassende Darlehen der EU an die
Ukraine – die FPÖ hält die indirekte Beteiligung Österreichs daran
für neutralitätswidrig. Nach der Ersten Lesung soll der Antrag dem
Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden.

Adaptierungen beim Anspruch auf „Papamonat“

Im Verteidigungsausschuss weiterberaten werden soll eine von der
FPÖ beantragte Novelle zum Familienzeitbonusgesetz. Die
Freiheitlichen sehen es als ein Problem, dass nach geltender
Rechtslage nur dann ein Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“
besteht, wenn Väter in den letzten 182 Tagen vor Bezug des
Familienzeitbonus durchgehend einer kranken- und
pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Da Unterbrechungen von insgesamt mehr als 14 Tagen
„anspruchsschädigend“ wirken, würden längere Milizübungen zum Verlust
des Anspruchs führen, geben sie zu bedenken. Die FPÖ fordert daher,
Milizübungen nicht als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu werten.
(Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
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