Chemie-KV: Arbeitgeber weisen auf Rechtswidrigkeit der Streiks hin

Wien (OTS) – Der Fachverband der Chemischen Industrie (FCIO) weist im
Zuge der
Streikmaßnahmen am Chemiepark Linz erneut darauf hin, dass diese
rechtlich nicht gedeckt sind.

„Für gewerkschaftliche Streikmaßnahmen während eines aufrechten
Kollektivvertrages gibt es keine rechtliche Legitimation. Sowohl die
Gewerkschaften wie auch die Betriebsräte unterliegen bei einem
ungekündigten Kollektivvertrag der Friedenspflicht. Sollten unseren
Mitgliedsunternehmen durch diese Aktionen wirtschaftliche Schäden
entstehen, werden wir selbstverständlich rechtliche Schritte setzen
und die betroffenen Unternehmen umfassend unterstützen “, erklärt
Ulrich Wieltsch, Obmann des Fachverbands der Chemischen Industrie
Österreichs.

Der FCIO appelliert an die Arbeitnehmer an den Verhandlungstisch
zurückzukehren und verweist darauf, dass die Arbeitgeberseite zuletzt
zahlreiche weitere Verhandlungstermine angeboten habe, beginnend am
kommenden Wochenende sowie an jedem Werktag der nächsten Woche.
Vonseiten der Gewerkschaft seien jedoch keine Termine vor dem 11.
Juni möglich gewesen.

Ungeachtet der aktuellen Entwicklungen bekennt sich die
Arbeitgeberseite weiterhin zu einer konstruktiven
Verhandlungsführung. „ Wir werden die Gespräche wie bisher sachlich
und lösungsorientiert fortsetzen und dabei die herausfordernde
wirtschaftliche Situation der Branche berücksichtigen. 600 verlorene
Arbeitsplätze alleine im 4. Quartal 2025 und 500 Mio. Euro an
jährlichen Zusatzkosten wegen zuletzt viel höherer Abschlüsse im
Vergleich zu Deutschland erfordern verantwortungsvolles Handeln und
kein Drehen an der Eskalationsstufe “, so Wieltsch.

Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 11. Juni angesetzt.