Wien (OTS) – “Wir setzen einen wichtigen Schritt zur
Entbürokratisierung und
Stärkung des Fachhochschulsektors. Künftig sollen neue Studiengänge
in bereits akkreditierten Fachrichtungen an etablierten
Fachhochschulen wesentlich rascher und mit deutlich geringerem
administrativem Aufwand eingerichtet werden können. Im Zuge
entsprechender Anpassungen des Fachhochschulgesetzes (FHG) und des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) werden die
Akkreditierungsverfahren zielgerichtet vereinfacht, ohne dabei die
hohe Qualität der österreichischen Fachhochschulen zu
beeinträchtigen”, so ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner
anlässlich des Wissenschaftsausschusses.
„Das Verfahren zur Erstakkreditierung neuer Studiengänge wird
künftig auf die wesentlichen Nachweise konzentriert. Die
Antragsunterlagen werden auf das notwendige Minimum reduziert und
umfassen insbesondere
– das Curriculum des geplanten Studiengangs,
– eine Bestätigung des Erhalters hinsichtlich der erforderlichen
personellen Ressourcen
sowie
– eine Bestätigung der gesicherten Finanzierung.
Eine externe Begutachtung soll in der Regel nicht mehr
erforderlich sein. Die Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria (AQ Austria) entscheidet grundsätzlich auf
Basis der vorgelegten Unterlagen“, erläutert Taschner.
Zur rechtlichen Absicherung für abweichende
Akkreditierungsverfahren wird im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
(HS-QSG) eine Ausnahmebestimmung geschaffen. “Es wird im HS-QSG
festgelegt, dass alle Fachhochschulen im Zeitraum vom 1. Jänner 2027
bis 31. Dezember 2031 ein Audit bei der AQ Austria absolvieren
müssen. Diese Audits erfolgen nach einheitlichen Standards und mit
einer einheitlichen Vertiefung, insbesondere im Bereich der
Curriculumsentwicklung”, so der Wissenschaftssprecher weiter.
“Mit dieser Reform werden Verfahren beschleunigt, und die
Entwicklung neuer Studienangebote wird erleichtert. Gleichzeitig
bleibt durch die Audits die hohe Qualität der österreichischen
Fachhochschulen langfristig gesichert”, schloss Taschner. (Schluss)