Wien (OTS) – Vor dem Hintergrund aktueller Berichte über
Medienauftritte von
Lehrpersonen weist die Bildungsdirektion für Wien darauf hin, dass
für Schulleitungen und Lehrpersonen bei medialen Auftritten die
entsprechenden dienstrechtlichen Rahmenbedingungen sowie interne
Vorgaben gelten.
Letztere finden sich auf der Website der Bildungsdirektion für
Wien: https://www.bildung-
wien.gv.at/service/Presse/Drehgenehmigungen.html
Die Einbindung der Bildungsdirektion bei Medienanfragen und –
auftritten dient nicht der Einschränkung persönlicher
Meinungsäußerungen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass
rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten, Betroffene bestmöglich
unterstützt und mögliche Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler,
die Wahrnehmung der Schulstandorte sowie die gesamte
Schulgemeinschaft berücksichtigt werden können – denn gerade im
Schulbereich hat der verantwortungsvolle Umgang mit medialer
Öffentlichkeit einen besonders hohen Stellenwert.
Die Bildungsdirektion für Wien bekennt sich ausdrücklich zur
Bedeutung einer verantwortungsbewussten offenen gesellschaftlichen
Debatte. In diesem Rahmen sieht sie es als ihre Verantwortung,
Pädagoginnen und Pädagogen sowie insbesondere Schülerinnen und
Schüler davor zu schützen, zur Projektionsfläche öffentlich geführter
Diskussionen zu werden. Der Schutz der Schulgemeinschaft steht dabei
stets im Mittelpunkt. (Schluss)