Offener Brief von NÖ GVV-Präsident Bgm. Andreas Kollross an den Präsidenten der Landarbeiterkammer Andreas Freistetter

St. Pölten (OTS) – Sehr geehrter Herr Präsident,

es ist keine große Kunst, das Geld anderer auszugeben und dann
zynisch auf Kritik zu antworten. In Ihrer Replik auf meine Forderung,
die Landarbeiterkammerwahl hinkünftig doch selbst auszurichten, ganz
so wie das Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer machen, und nicht die
Gemeinden damit belasten, antworten Sie, einmal in ein paar Jahren
zwei Stunden werden doch wohl möglich sein. Das ist nicht nur
zynisch, sondern auch unqualifiziert.

Möglicherweise hat der Präsident nicht die Kenntnis, wie seine
eigene Wahl abläuft. Ich kläre gerne auf. Im Sommer des vorigen
Jahres bekamen alle Gemeinden Teile der Wählerverzeichnisse. Diese
mussten von den Gemeinden überprüft werden, ob die Menschen noch in
der Gemeinde leben, bzw. weggezogen oder verstorben sind. Danach
musste von den Gemeinden an die Kammer das Wählerverzeichnis
zurückgesendet und gleichzeitig in der Gemeinde kundgemacht werden.
So viel zum Thema, Ihre Kammer erstelle das Wählerverzeichnis selbst.
Anfang des Jahres musste die konstituierende Sitzung der Wahlbehörde
abgehalten werden. Zuständig dafür ist die Gemeinde. Dazu muss
eingeladen, die Sitzung selbst abgehalten und danach muss kundgemacht
werden. Am Wahltag selbst geht es natürlich nicht nur um die beiden
Stunden der Wahlhandlung. Vielmehr muss die Wahlhandlung vorbereitet
werden, nicht nur die Unterlagen, sondern in vielen Gemeinden wurden
dazu Wahlzellen aufgestellt, um das geheime Wahlrecht auch zu
gewährleisten. Nach der Wahlhandlung gehört wieder alles beseitigt
und ein Mitarbeiter des Gemeindeamtes muss den Wahlakt auf die
Bezirkshauptmannschaft bringen.

Summa summarum bedeutete dies in meiner Gemeinde einen zeitlichen
Aufwand von circa zwölf Stunden, davon ein Großteil an einem Sonntag,
mit Überstundenzuschlag. Jetzt können Sie gerne einwenden, was sind
schon zwölf Stunden, aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, es
sind nicht ihre zwölf Stunden, sondern zwölf Stunden, die von meiner
Gemeinde zu bezahlen sind und wir haben in Niederösterreich 573
Städte und Gemeinden in denen selbiges Prozedere stattgefunden hat.
Somit reden wir nicht mehr von zwölf Stunden, wobei ich mir sicher
bin, dass es in manchen Städten und Gemeinden sogar einen größeren
zeitlichen Aufwand gab, sondern von 6.876 Stunden, die von den
Kommunen für Ihre Kammerwahl aufgewendet wurden.

Sie wissen mit Sicherheit selbst, dass man in Österreich davon
ausgeht, dass ein Vollzeitbeschäftigter ca. 1.700 Stunden im Jahr
arbeitet. Bedeutet, die Städte und Gemeinden in Niederösterreich
haben Ihrer Kammer für Ihre Wahl ca. vier Vollzeitbeschäftigte zur
Verfügung gestellt. So viel zum Thema zwei Stunden .
Überstundenzuschlag nicht berücksichtigt. An wen dürfen wir die
Rechnung schreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Bgm. Andreas Kollross, NÖ GVV-Präsident

P.S. Gerne bin ich bereit, mit Ihnen über eine gesetzliche
Änderung zu sprechen und diese mit Ihnen gemeinsam anzustoßen. Nicht
mehr bereit bin ich, in ein paar Jahren ein weiteres Mal diese
Aufgabe und die daraus entstehenden Kosten als Gemeinde zu tragen.