Sozialausschuss schickt Initiativen von FPÖ und Grünen in die Warteschleife

Wien (PK) – Am Ende des heutigen Sozialausschusses standen mehrere
Initiativen
der Freiheitlichen und der Grünen zur Debatte. Mit der
Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS wurden diese durchgehend
vertagt. So kritisierte die FPÖ in einem Entschließungsantrag die
Verwendung von AMS-Mitteln für Integrationsmaßnahmen. Das
Arbeitsmarktservice solle sich vielmehr auf seinen Kernauftrag, die
Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen, konzentrieren.
Zudem erneuerten die Freiheitlichen ihre Kritik an einer weiteren
Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Die Grünen wiederum mahnten Maßnahmen ein, um die Zahl älterer
Menschen in Beschäftigung zu erhöhen. Außerdem forderten sie ein
Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte. Auch soll den
Grünen nach ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld wieder
ermöglicht werden. Diskutiert wurde weiters die Forderung der Grünen
zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds, mit dem
Maßnahmen und Projekte zur Inklusion bzw. Integration von Menschen
mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt finanziert werden.

FPÖ: Kernaufgaben statt Integrationsmaßnahmen beim AMS

Der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch sind vom AMS gesetzte
Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen ein Dorn im Auge (
916/A(E) ). Während für das Intensivprogramm Asyl- und subsidiär
Schutzberechtigte in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 75 Mio. Ꞓ zur
Verfügung gestanden seien, seien es für das Pflegestudium nur 37 bzw.
30 Mio. Ꞓ gewesen. Der Erfolg bei der Vermittlung von
Asylberechtigten sei aber „äußerst bescheiden“, kritisiert die
Abgeordnete. Für sie liegt die Kernproblematik in der Vermischung der
Kompetenzen des AMS mit jenen des für Integrationsmaßnahmen
zuständigen Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Die
Freiheitlichen fordern daher eine klare Trennung dieser
Zuständigkeiten. Der Mitteleinsatz beim AMS solle strikt auf den
Kernauftrag – nämlich die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser
Personen – beschränkt sein. Im Ausschuss kritisierten Belakowitsch
und ihr Fraktionskollege Michael Oberlechner diese
„Doppelgleisigkeit“ der Verwendung von AMS-Geldern für Aufgaben des
ÖIF angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen.

Es sei die Aufgabe des AMS, die Chancen der Menschen am
Arbeitsmarkt zu erhöhen und dabei seien bessere Deutschkenntnisse
zuträglich, meinte hingegen Barbara Teiber (SPÖ). Das AMS schaue sehr
genau, in welche Programme investiert werde, betonte sie.

Handlungsbedarf sah Johannes Gasser (NEOS) auch im Zusammenspiel
des AMS mit der Sozialhilfe. Bezieherinnen und Bezieher von
Sozialhilfe würden bei Schulungsmaßnahmen eine Beihilfe zur Deckung
des Lebensunterhalts vom AMS erhalten. Diese werde mit der
Sozialhilfe gegengerechnet und so kompensiere und subventioniere das
AMS die Aufwendungen der für die Sozialhilfe zuständigen
Bundesländer.

Der Antrag wurde wie eine weitere wieder aufgenommene Forderung
der Freiheitlichen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage soll der FPÖ nach eine
weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte „sofort gestoppt“ und
stattdessen in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer
Arbeitskräfte investiert werden, wird darin gefordert ( 434/A(E) ).
Bettina Zopf (ÖVP) verwies im Ausschuss demgegenüber auf die
Bedeutung der Rot-Weiß-Rot-Karte, um „dringend benötigte“
Arbeitskräfte ins Land zu holen.

Grüne: Anreize zur Beschäftigung von älteren Menschen

Die Grünen haben dem Sozialausschuss zwei Initiativen vorgelegt,
mit denen Anreize für die Beschäftigung älterer Menschen gesetzt
werden sollen. So schlagen sie ein Bonus-Malus-System vor, mit dem
Unternehmen bewegt werden sollen, ältere Personen über 60 Jahren
einzustellen. Konkret wollen sie mit einer Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes ( 872/A ) Zu- oder Abschläge auf den
dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag einführen.
Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Personen
beschäftigen, würden dann niedrigere Beiträge zahlen (Bonus).
Unternehmen mit unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten
müssten höhere Beiträge entrichten (Malus). Um das effektive
Pensionsantrittsalter zu erhöhen, seien bisher insbesondere Maßnahmen
auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt worden,
argumentierte Markus Koza (Grüne) in der Ausschussdebatte. Man müsse
aber auch bei den Betrieben ansetzen, um sicherzustellen, dass ältere
Menschen tatsächlich länger erwerbstätig bleiben können. Mit dem
Vorschlag wolle man die Betriebe nicht überfordern, es brauche aber
entsprechende Anreize.

Bettina Zopf (ÖVP) lehnte die Initiative als „Bürokratiemonster“
ab, da dies mehr Bürokratie für die Betriebe bedeuten würde.

Johannes Gasser (NEOS) verwies darauf, dass die
Wahrscheinlichkeit für die Auflösung eines Arbeitsverhältnissen bei
älteren Menschen rein statistisch gesehen am geringsten sei. Ein
Großteil der älteren arbeitslosen Menschen könne wegen
gesundheitlicher Einschränkungen nicht vermittelt werden und hier sei
das vorgeschlagene Modell der Grünen nicht die richtige Antwort.

Grüne: Maßnahmen gegen Zwangspensionierungen

Um das effektive Pensionsantrittsalter anzuheben, schlagen die
Grünen in einem zweiten Antrag Änderungen im Arbeitsverfassungs- und
im Arbeitslosenversicherungsgesetz vor ( 873/A ). So soll etwa der
Katalog der Kündigungsanfechtungen erweitert werden. Damit soll eine
Kündigung künftig anfechtbar sein, wenn sie eine Diskriminierung
aufgrund des Alters darstellt oder nur deshalb erfolgt ist, weil die
betroffene Person die Voraussetzungen für eine Korridorpension,
Schwerarbeitspension oder vorzeitige Alterspension erfüllt. Mit einer
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll die
„Zwangspensionierungsregelung“ zum frühestmöglichen Pensionsantritt
abgeschafft werden. Künftig sollen Personen also nur dann kein
Arbeitslosengeld erhalten können, wenn sie das Regelpensionsalter von
65 Jahren vollendet haben und ein Pensionsanspruch besteht. Es gebe
dann keine Möglichkeit mehr, Menschen zwangsweise mit Abschlägen in
die vorzeitige Pension zu schicken, heißt es in der Begründung.
Ergänzend dazu soll das AMS verpflichtet werden, Menschen über 60
Jahren besonders intensiv zu betreuen und etwa unter bestimmten
Rahmenbedingungen eine subventionierte Beschäftigung in einem
sozialökonomischen Betrieb angeboten werden.

Ein erzwungener Pensionsantritt vor dem gesetzlichen
Pensionsalter sei einem OGH-Urteil zufolge eine
Altersdiskriminierung, argumentierte Markus Koza (Grüne) im Ausschuss
für diese „sinnvolle“ Maßnahme.

Bettina Zopf (ÖVP) wandte sich gegen den Vorstoß der Grünen
angesichts „drohender“ zusätzlicher Kosten für AMS und Betriebe.

Barbara Teiber (SPÖ) sprach sich auch dafür aus, Arbeitgeber für
die Beschäftigung älterer Menschen zu motivieren. Kritisch zeigte sie
sich aber zum Vorschlag einer subventionierten Beschäftigung in
sozialökonomischen Betrieben angesichts der damit verbundenen Kosten
von etwa einer halben Mrd. Ꞓ.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Ebenso mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen wurden drei
weitere wieder aufgenommene Forderungen der Grünen vertagt. Darin
fordern sie ein Recht auf Stundenaufstockung für
Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw.
Mehrstunden leisten ( 575/A(E) ). Barbara Teiber (SPÖ) unterstützte
die Initiative grundsätzlich. Johannes Gasser (NEOS) meinte, dass mit
der Fachkräftestrategie das in Österreich vorhandene Potenzial an
Arbeitskräften gehoben werden solle.

Zudem soll den Grünen nach ein geringfügiger Zuverdienst zum
Arbeitslosengeld wieder ermöglicht werden, da dies für Berufsgruppen
wie Kulturschaffende wichtig sei, wie Markus Koza (Grüne) im
Ausschuss darlegte ( 678/A ). August Wöginger (ÖVP) verteidigte
hingegen die getroffene Maßnahme als Frage der „sozialen
Gerechtigkeit“, insbesondere gegenüber arbeitenden Menschen mit
niedrigem Einkommen.

Sorge bereitet den Grünen außerdem die finanzielle Situation des
Ausgleichstaxfonds (ATF), aus dem Maßnahmen und Projekte zur
Inklusion bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten
Arbeitsmarkt finanziert werden. Sie fordern daher Maßnahmen, um
dessen Liquidität sicherzustellen ( 216/A(E) ). (Schluss
Sozialausschuss) pst