Wien (PK) – Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft des
Nationalrats wurde heute über die Personalknappheit bei der
Justizwache und weitere Empfehlungen des Kontrollorgans zur
Überprüfung der öffentlichen Verwaltung beraten. Basis bildete der
aktuelle Volksanwaltschaftsbericht, der einstimmig zur Kenntnis
genommen wurde.
Von Volksanwältin Gabriela Schwarz und den Volksanwälten
Christoph Luisser und Bernhard Achitz war zu erfahren, dass die
Budgetmittel der Volksanwaltschaft wohl in etwa gleichbleiben. Mit
dem bestehenden Personalstand sollen allerdings auch neue Aufgaben
übernommen werden, wie die Überwachung der Einhaltung von
Grundrechten bei Grenzverfahren.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein wiederaufgenommener
Initiativantrag der Grünen, in dem sie eine Neuregelung des aus ihrer
Sicht „überholten“ Bestellmechanismus für die Mitglieder der der
Volksanwaltschaft fordern. Der Antrag wurde ein weiteres Mal vertagt.
Bericht zeigt anhaltend hohen Beschwerdedruck
Die Volksanwaltschaft verzeichnete auch 2025 einen anhaltend
hohen Beschwerdedruck, wie sie in ihrem Tätigkeitsbericht darlegt (
III-317 d.B. ). Mehr als 23.000 Personen wandten sich mit Anliegen an
die Ombudsstelle, in rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren
stellte sie Missstände in der Verwaltung fest. Besonders häufig
betrafen die Beschwerden die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Inneres. Die Volksanwaltschaft verweist dabei
insbesondere auf Verfahrensverzögerungen, Personalmangel und weitere
strukturelle Defizite. Kritisch beurteilt werden unter anderem die
Situation in überfüllten Justizanstalten, Versorgungslücken im
Gesundheits- und Pflegebereich sowie lange Verfahrensdauern in
verschiedenen Verwaltungsbereichen. Auch im Rahmen ihrer präventiven
Menschenrechtskontrollen zeigte die Volksanwaltschaft Handlungsbedarf
auf: Bei rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen wurden
Mängel festgestellt.
Die beachtliche Anzahl an herangetragenen Anliegen und der damit
verbundene Aufwand für die Mitarbeitenden der Volksanwaltschaft wurde
von Christian Lausch (FPÖ) und Martina Diesner-Wais (ÖVP) zur
Diskussion gestellt. Volksanwalt Christoph Luisser sprach von
effizienter Abarbeitung bei gleichbleibend hohen Zahlen.
Grundsätzlich funktioniere die österreichische Verwaltung gut, sagte
er. Die 16 % festgestellten Missstände seien sehr ernst zu nehmen.
Solange richtige Schlüsse gezogen würden, brauche man sich über die
Zahl nicht zu erschrecken, relativierte Volksanwalt Bernhard Achitz
die Beschwerden, auch angesichts der hohen Anzahl an ausgestellten
behördlichen Bescheiden. Die Volksanwaltschaft arbeite sogar daran,
bekannter zu werden, um Betroffene zu Beschwerden zu ermutigen.
Immerhin könnten so Fehler behoben und zu einer Verbesserung der
Verwaltung beigetragen werden. Die Volksanwaltschaft leiste generell
sehr viel Aufklärungsarbeit, betonte Volksanwältin Gabriela Schwarz
gegenüber Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Oft gehe es bei den
Bürgeranliegen um die Kommunikation mit Behörden, etwa in den
Bereichen Finanzen oder Flächenwidmung.
Im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
erkläre sich die hohe Fallzahl an den vielen zusammenlaufenden
Materien, aber auch wegen unklarer Zuständigkeiten, etwa zwischen
Behörde oder Versicherungsträger, war von Volksanwalt Achitz außerdem
zu erfahren. Lisa Aldali (NEOS) fragte nach strukturellen Problemen
und erfuhr, dass etwa im Pflegebereich oft Einzelfälle gelöst würden,
das Grundsatzproblem aber aufrecht bleibe.
Das Budget der Volksanwaltschaft für die nächste Haushaltsperiode
werde wohl etwa gleichbleiben, sagte Luisser, wobei neue Aufgaben
dazukämen. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben zur Einrichtung eines
unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) hat die Volksanwaltschaft künftig bei
Grenzverfahren die Einhaltung von Grundrechten zu überwachen. Darüber
informierte sich Olga Voglauer (Grüne). Diese Aufgabe soll nicht
durch mehr Planstellen, aber durch zusätzliche Sachkosten übernommen
werden, erklärten Schwarz und Achitz. Wenn es insgesamt zu keinen
Mittelkürzungen komme, sollte auch die präventive
Menschenrechtskontrolle aufrecht erhalten werden können, so Achitz.
Prekäre Lage in Justizanstalten
Der massive Personalmangel und die zunehmend prekäre Situation im
Straf- und Maßnahmenvollzug wurde von Romana Deckenbacher (ÖVP) und
Olga Voglauer (Grüne) angesprochen. Von den über tausend Beschwerden
aus den Justizanstalten fußten alle auf dem Personalmangel, sagte
Volksanwältin Schwarz. Sie problematisierte auch die stetige
Überbelegung. Es bedürfe dringender Entlastung, dazu brauche es
gesetzliche Möglichkeiten, meinte sie. Die Suizidzahlen und
Suizidversuche hätten sich in den letzten sechs Jahren verfünffacht.
Besonders prekär sei die Lage im Jugendstrafvollzug. An adäquater
Ausbildung und Beschäftigung mangle es. Dabei sei es auch eine
gesellschaftspolitische Frage, den jungen Menschen Perspektiven zu
bieten. Bei Besuchen habe die Volksanwältin aber auch positive
Beispiele erlebt.
Gudrun Kugler (ÖVP) informierte sich über die Mängel im Bereich
der präventiven Menschenrechtskontrolle, die im Berichtszeitraum bei
rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen festgestellt wurden.
Diese Beanstandungen seien nicht dasselbe wie Missstände, erklärte
Volksanwalt Achitz. Es kann sich teilweise um Harmloses handeln, etwa
wenn neu Angestellte noch nicht das Schutzkonzept kennen. Wichtig
sei, dass wenig Menschenrechtsverletzungen vorgefunden würden. Im
internationalen Vergleich nehme Österreich seine Aufgabe so ernst,
wie kaum ein anderes Land, meinte er.
Ein sehr ernstes Thema sei auch der Gewaltschutz in Alten- und
Pflegeheimen sagte Achitz zu Pia Maria Wieninger (SPÖ) und Lisa
Aldali (NEOS). Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen helfe
dabei, aber besonders wichtig sei die Umsetzung von
Gewaltpräventionskonzepten direkt in den Heimen, durch Schulungen und
Etablierung klarer Konsequenzen.
Unveränderten Reformbedarf gebe es beim einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld, meinte Volksanwalt Achitz zu Silvia Kumpan-
Takacs (SPÖ) und Rosa Ecker (FPÖ). Diesbezüglich sollte mehr
Transparenz und mehr Service geboten werden.
Volksanwalt Luisser berichtete auf Frage von Lisa Aldali (NEOS)
über Beschwerden zur Erlangung der österreichischen
Staatsbürgerschaft sowie der „Rot-Weiß-Rot-Karte“. 90 bis 95 % davon
würden die lange Verfahrensdauer und der größte Teil die MA 35 in
Wien betreffen. Dort hätte es in den letzten Jahren eine große
Personalfluktuation gegeben. Um die Situation zu verbessern könnte
das Personal aufgestockt, die tiefergehenden Ursachen bearbeitet oder
auch das Staatsbürgerschaftsrecht geändert werden, meinte Luisser.
Exemplarisch berichtete er von einem Fall, bei dem ein Krimineller
eingebürgert worden sei.
Grüne wollen Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft reformieren
Der gegenwärtige Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft sei
überholt, betont Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer in einem
Initiativantrag ( 149/A ). Sie kritisiert dessen aus ihrer Sicht
fehlende Transparenz sowie die daraus resultierende parteipolitische
Abhängigkeit der Volksanwaltschaft. Voglauer fordert daher ein neues
Auswahlverfahren, das eine öffentliche Ausschreibung beinhaltet. Die
Kandidatinnen und Kandidaten sollen dann durch eine Auswahlkommission
anhand ihrer Qualifikation gereiht werden. Diese Kommission soll laut
Antrag aus Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher
Organisationen im Bereich der Menschenrechte sowie
Verfassungsexpertinnen und -experten bestehen. Darauf folgend solle
der Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten
drei Personen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit
vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit
die Mitglieder der Volksanwaltschaft wählen soll. Die Bundesregierung
solle ihren Antrag als „Anregung verstehen“, da sie aus
Regierungskreisen bereits positive Signale in diese Richtung
vernommen habe, erklärte Voglauer im Ausschuss.
Jakob Grüner (ÖVP) bestätigte dies und begründete seinen
Vertagungsantrag damit, dass innerhalb der Bundesregierung bereits
Verhandlungen zu dieser Thematik stattfinden würden. Eine
verpflichtende Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten finde sich
auch im Regierungsprogramm. Gleichzeitig betonte Grüner, dass die
Volksanwaltschaft bereits jetzt vollständig die Pariser Prinzipien
für nationale Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen
erfülle und es auch sonst „kaum Kritik“ an der Arbeit der
Volksanwaltschaft gebe. Kritisch sah er die von den Grünen
vorgeschlagene Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in
den Auswahlprozess, da diese ebenfalls politisch „gefärbt“ sein
könnten. (Schluss Menschenrechtsausschuss) fan/wit