Sozialausschuss gibt grünes Licht für Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute grünes
Licht für den
von der Regierung geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
gegeben. Bis zu 35 Mio. Ꞓ jährlich sollen für die finanzielle
Entlastung von Alleinerziehenden zur Verfügung stehen, die für ihre
Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen. Auch wenn
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn
ein Betretungsverbot gegenüber dem gewalttätigen Partner
ausgesprochen wurde oder eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein
Frauenhaus geflüchtet ist, soll der Fonds einspringen können. Ziel
des Vorhabens ist es, soziale Notlagen zu beseitigen.

Angenommen wurde die Regierungsvorlage in Form eines
gesamtändernden Abänderungsantrags, der diverse Präzisierungen
bringt. Damit griffen die Abgeordneten Anregungen aus dem vom
Sozialministerium durchgeführten Begutachtungsverfahren auf. Es
handle sich um einen wichtigen Lückenschluss zur Unterstützung von
vor allem alleinerziehenden Frauen, waren sich ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grüne mit Sozialministerin Korinna Schumann einig. Gegen das Vorhaben
stimmte die FPÖ: Sie glaubt, dass vor allem ausländische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Fonds profitieren werden.

Vertagt hat der Sozialausschuss die Beratungen über einen FPÖ-
Entschließungsantrag zum sogenannten „Wohnschirm“: Nach Ansicht von
Abgeordneter Dagmar Belakowitsch braucht es auch hier mehr
Transparenz in Bezug auf die Leistungsempfänger und
Leistungsempfängerinnen.

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ( 503 d.B. ) geht
das Sozialministerium von rund 12.400 Kindern und Jugendlichen aus,
für die künftig eine Unterstützungsleistung gewährt wird. Konkret
sollen betroffene Alleinerziehende für jedes Kind monatlich ca. 240 Ꞓ
erhalten. Der Betrag orientiert sich am halben Richtsatz für
pensionsberechtigte Halbwaisen (derzeit 481,23 Ꞓ) und soll
grundsätzlich zwölfmal jährlich ausgezahlt werden. Für Halbwaisen,
die keine Halbwaisenrente erhalten, sind zwei zusätzliche
Monatsbeträge vorgesehen. Zudem kann von Gewalt betroffenen Frauen in
besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer
Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden. Hier rechnet das
Sozialministerium mit 900 Fällen bis zum Jahr 2031. Auch eine
allgemeine Härtefallklausel ist in der Regierungsvorlage verankert.

In Aussicht genommen sind Zuwendungen grundsätzlich bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, wobei die Leistung alle zwölf
Monate neu zu beantragen ist. Zudem müssen Umstände, die sich auf die
Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen
gemeldet werden. Ist ein Kind gerade dabei, eine Erstausbildung (
Schule oder Lehre) abzuschließen, kann die Unterstützungsleistung um
ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Bezug über das vollendete
18. Lebensjahr hinaus ist außerdem für nicht arbeitsfähige junge
Erwachsene mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung
möglich.

Als maßgebliche Einkommensgrenze für den Erhalt von Leistungen
sieht der Gesetzesentwurf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.768 Ꞓ
vor, wobei dieser Betrag jährlich valorisiert werden soll. Die
Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie
Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht
anzurechnen. An die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die
Unionsbürgerschaft sind die geplanten Zuwendungen nicht geknüpft,
auch alleinerziehende Flüchtlinge und in Österreich lebende
Drittstaatsangehörige gehören – bei Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen – zum Begünstigtenkreis. Zur Behandlung von
Beschwerden gegen abgelehnte Entscheidungen wird beim
Sozialministerium eine Clearingstelle eingerichtet.

Abänderungsantrag bringt diverse Präzisierungen

Mit dem im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten
Abänderungsantrag stellten die Koalitionsparteien unter anderem klar,
dass zwar laufende Zuwendungen aus dem Fonds auf die Sozialhilfe
angerechnet werden, nicht aber jene Einmalzahlungen, die von Gewalt
betroffenen Frauen in Härtefällen gewährt werden können. Zudem wurde
die Höhe dieser Starthilfe – bis zu 4.000 Ꞓ – direkt in das Gesetz
aufgenommen sowie die für Leistungsbeziehende geltende Meldefrist für
relevante Änderungen von 14 Tagen auf 21 Tage verlängert. Auch
Auslandsaufenthalte müssen erst ab 21 Tagen gemeldet werden. Weitere
Änderungen betreffen die Erweiterung der Aufgabe der Clearingstelle –
sie soll nun auch im Falle von Rückforderungen angerufen werden
können -, die Auskunftserteilung anderer Stellen zur Vermeidung
unnötiger Bürokratie und die Einbringung von Anträgen durch die
Kinder- und Jugendhilfeträger in Ausnahmefällen.

Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten

Begründet wird die Einrichtung des Fonds von der Regierung damit,
dass Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten –
statistisch nachgewiesen – besonderen wirtschaftlichen und sozialen
Belastungen ausgesetzt sind. Ist der Vater der Kinder beispielsweise
nicht greifbar oder nicht leistungsfähig, etwa weil er krank ist oder
sich ins Ausland abgesetzt hat, haben Betroffene auch keinen Anspruch
auf einen Unterhaltsvorschuss. Ist der zweite Elternteil verstorben,
steht Kindern außerdem nur dann eine Halbwaisenrente zu, wenn dieser
vor dem Tod eine bestimmte Zahl von Versicherungszeiten erworben hat.

In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2026, für heuer
rechnet Sozialministerin Korinna Schumann in diesem Sinn mit Kosten
von 15,4 Mio. Ꞓ. Für die kommenden Jahre werden Ausgaben zwischen
29,85 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 und 31,38 Mio. Ꞓ im Jahr 2030 erwartet.
Sollten mit der geplanten Kindergrundsicherung gesonderte
Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende hinfällig werden,
könnte der Fonds spätestens Ende Oktober 2030 auslaufen.

Intensive Verhandlungen über Kindergrundsicherung

Sie freue sich sehr, dass der Unterstützungsfonds nun auf den Weg
gebracht werde, sagte Sozialministerin Korinna Schumann im Ausschuss.
Für sie ist es „ein ganz wesentlicher Schritt, um eine bestehende
Versorgungslücke zu schließen.“ Vorwiegend würden Frauen vom Fonds
profitieren.

Mit der Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ wolle man Frauen
erleichtern, aus einer Gewaltbeziehung herauszukommen, betonte
Schumann. So sollen etwa Reparaturkosten für beschädigte Türen, die
Wiederbeschaffung von Dokumenten oder eines Mobiltelefons sowie
notwendige Einrichtungsgegenstände für eine neue Wohnung finanziert
werden, wobei für höhere Ausgaben Schumann zufolge Rechnungen
vorzulegen sein werden.

Abgewickelt werden sollen die Unterstützungsleistungen vom
Sozialministeriumservice, wobei Schumann zufolge bereits
entsprechende Vorarbeiten laufen. In diesem Sinn zeigte sich die
Ministerin zuversichtlich, dass es möglich sein wird, wie vorgesehen
am 1. Juli „zu starten“. Zuvor hatte SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber
auf den „ambitionierten Zeitplan“ hingewiesen.

Von Grün-Abgeordneter Barbara Neßler auf die Kindergrundsicherung
angesprochen, hielten sowohl Schumann als auch NEOS-Abgeordneter
Johannes Gasser fest, dass intensive Verhandlungen laufen. Es gehe
hier vor allem auch um Sachleistungen, hob Gasser hervor.

Breite Zustimmung zu Gesetzesvorhaben

Bei den Abgeordneten stieß die Einrichtung des Fonds auf breite
Zustimmung. So begrüßten unter anderem Verena Nussbaum (SPÖ) und
August Wöginger (ÖVP) das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Es handle
sich um eine wichtige Unterstützung für Alleinerziehende, die sich in
einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden und wo der Vater nicht
bekannt oder nicht leistungsfähig sei, betonte Wöginger. SPÖ-
Abgeordnete Teiber bekräftigte, dass man sehr lange auf diesen
„Lückenschluss“ gewartet habe.

Erfreut zeigten sich auch NEOS-Abgeordneter Gasser und Grünen-
Abgeordnete Neßler. Er sei froh, „dass wir das Ganze ins Ziel bringen
konnten“, erklärte Gasser, wobei er insbesondere auch die einmalige
Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen hervorhob. Viele
Frauen würden aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeiten oft nicht aus
gewalttätigen Beziehung hinausfinden, gab er zu bedenken. Grünen-
Abgeordnete Neßler bedauerte zwar, dass aufgrund der Einkommensgrenze
nicht alle betroffenen Frauen profitieren würden, insgesamt gab es
aber auch von ihr viel Lob.

FPÖ befürchtet Missbrauch

Als einzige Partei gegen den Gesetzesvorschlag stimmte die FPÖ.
Sie glaubt, dass die Fondsmittel zu einem guten Teil ausländischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zugutekommen werden, während man
bei Leistungen für die „eigenen“ Familien „überall hineinschneit“,
wie FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch ausführte. So müssten künftig
auch Geringverdienende Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, die
Familienbeihilfe würde weiterhin nicht valorisiert und beim
Familienbonus komme es zu Kürzungen. Es sei „nicht logisch“, auf der
einen Seite einen Fonds einzurichten und auf der anderen Seite
Kürzungen vorzunehmen, meinte sie. Zudem befürchtet sie Missbrauch
durch eine absichtliche Nichtnennung des Vaters. Das gehe in „die
falsche Richtung“, so ihre Conclusio. Für Personen, die Sozialhilfe
beziehen, handle es sich außerdem um ein „Nullsummenspiel“.

Ähnlich wie Belakowitsch argumentierten ihre Fraktionskollegen
Peter Wurm, Andrea Michaela Schartel und Manuel Pfeifer. Während es
für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss strikte Regelungen gebe,
würde der Bezieherkreis von Unterstützungsleistungen aus dem
Alleinerziehenden-Fonds „auf die ganze Welt erweitert“, klagte Wurm
und forderte, Sozialleistungen vorwiegend österreichischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu gewähren. Die FPÖ wolle
österreichischen Kindern helfen, bekräftigte er. Kritisch sieht die
FPÖ auch, dass während des Bezugs von Fondsleistungen dreiwöchige
Urlaube möglich sind – auch das zielt ihrer Ansicht nach auf
ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab.

Sozialministerin Schumann verweist auf strenge Melde- und
Mitwirkungspflichten

Wenig Verständnis für die Bedenken der FPÖ zeigten die anderen
Fraktionen. So wies Grünen-Abgeordnete Neßler etwa darauf hin, dass
ein Großteil der Alleinerzieherinnen, die keinen Unterhalt bzw.
Unterhaltsvorschuss bekommen, Österreicherinnen sind. Zudem wiesen
ÖVP-Abgeordneter Wöginger, SPÖ-Abgeordnete Teiber und NEOS-
Abgeordneter Gasser darauf hin, dass es darum gehe, Kinder zu
unterstützen, die in Österreich leben und voraussichtlich hier
bleiben werden. Diese Kinder bräuchten dieselben Chancen wie andere,
unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, betonte Gasser. Laut
Wöginger hat bereits ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Österreich Migrationshintergrund.

Sozialministerin Schumann gab zu bedenken, dass es beispielsweise
auch erkrankte Männer gebe, die nicht unterhaltsfähig seien. Auch in
solchen Fällen würden Alleinerzieherinnen keinen Unterhalt bzw.
keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Übrigen gebe es strenge Melde
– und Mitwirkungspflichten, bekräftigte sie.

FPÖ fordert mehr Transparenz beim „Wohnschirm“

Die FPÖ forderte darüber hinaus in einem Entschließungsantrag (
902/A(E) ), das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetz
umfassend zu evaluieren und in diesem Zusammenhang auch die
Nationalitäten von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern zu
erheben und zu veröffentlichen. Es brauche volle Transparenz darüber,
wem der „Wohnschirm“ und die Sachleistungen für Schülerinnen und
Schüler aus Sozialhilfehaushalten zugutekommen, betont Abgeordnete
Belakowitsch. Schließlich würden für diese Unterstützungsleistungen
„in beträchtlichem Ausmaß“ Steuergelder fließen. Belakowitsch
verweist in diesem Zusammenhang auf eine von der WU Wien
durchgeführte Befragung zum „Wohnschirm“, der zufolge 8 bis 13 % der
Unterstützungsleistungen an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie 8 bis
14 % an Drittstaatsangehörige ausgezahlt wurden. Die Regierung wolle
offenbar verschleiern, dass ein guter Teil der Leistungen an Personen
mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft gehe, mutmaßte Michael
Oberlechner (FPÖ) im Ausschuss.

Eine Mehrheit bekam der Antrag nicht. Die Beratungen darüber
wurden mit der Begründung vertagt, dass ohnehin eine umfassende
Evaluierung des „Wohnschirms“ vorgesehen sei und dieser zudem 2029
auslaufen werde. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs