Wien (OTS) – Die Unterhaltsgarantie wird seit vielen Jahren
diskutiert und wurde
schon vor den Wahlen 2017 von allen Parteien zugesagt, aber von den
folgenden Regierungen nicht umgesetzt. Erst die SPÖ hat den
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende im Regierungsprogramm
verankert, heute hat der Sozialausschuss den Gesetzesvorschlag von
Sozialministerin Korinna Schumann beschlossen (mit den Stimmen von
SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen, nur die FPÖ stimmte dagegen). Der
Beschluss im Plenum wird kommende Woche erfolgen, am 1. Juli soll der
Fonds starten. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sagt: „Das ist eine
große Hilfe für alleinerziehende Frauen. Diese Hilfe wurde jahrelang
versprochen, wir setzen sie jetzt um.“ ****
Der Unterstützungsfonds hilft Alleinerziehenden mit Kindern, die
aufgrund der Leistungsunfähigkeit oder der Nichtgreifbarkeit des
Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
erhalten. Er hilft weiters Alleinerziehenden mit (Halb-)Waisen, die
mangels Erfüllens der Wartezeit des verstorbenen Elternteils keinen
Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben. Und schließlich hilft
er Alleinerziehenden, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner
erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation
befinden.
Die Begünstigten bekommen monatlich pro Kind, für das kein
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, 50 Prozent des
Halbwaisenrichtsatzes. Für 2026 sind das 240 Euro monatlich. Für
Gewaltbetroffene in akuten Krisensituationen ist auch eine
Einmalzahlung, die sogenannte „Starthilfe“, zur Deckung von
Mehrausgaben möglich; diese Hilfe kann bis zu 4.000 Euro betragen.
Die Einkommensgrenze liegt bei monatliche 2.768 Euro netto (exklusive
Familienleistungen und Sonderzahlungen). (Schluss) wf/ls