Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Inneres hält fest, dass die
Einschätzungen
des Verfassungsschutzes unverändert gilt: Wie im aktuellen
Verfassungsschutzbericht dargelegt, sind mindestens vier ehemalige
Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als
parlamentarische Mitarbeitende tätig. Unabhängig davon, ob gegen
einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt werden,
besteht aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein
Sicherheitsrisiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten
Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Die
sicherheitsbehördliche Bewertung extremistischer Bewegungen und ihrer
möglichen Einflussnahme bleibt daher aufrecht.
Aus Sicht des Verfassungsschutzes sind Sicherheitsüberprüfungen
für Mitarbeitende in den sensiblen Unterausschüssen zu empfehlen.
Das Innenministerium und die DSN werden auch weiterhin konsequent
für den Schutz der demokratischen Institutionen und die Sicherheit
Österreichs sorgen.