Parents’ Day: Behindertenanwältin fordert Recht auf begleitete Elternschaft für Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) – Anlässlich des heutigen Internationalen Parents’ Day am
1. Juni 2026
fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur
Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen
in Österreich. Trotz klarer Verpflichtungen aus der UN-
Behindertenrechtskonvention fehlen flächendeckende
Unterstützungsangebote zur begleiteten Elternschaft. Die bestehenden
strukturellen Lücken führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen ihre
Rechte in der Praxis häufig nicht wahrnehmen können.

„Der Parents’ Day ist ein Anlass, um auch in Österreich sichtbar
zu machen, was Eltern mit Behinderungen täglich erleben: ein System,
das ihre Elternschaft zu oft in Frage stellt, statt sie zu
unterstützen. Das muss sich ändern,“ so Steger.

Zwtl.: Elternschaft als Menschenrecht – Verpflichtungen aus der UN-
BRK

Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 ist Österreich
völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Familie und Elternschaft
für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Artikel 23 der UN-
BRK hält ausdrücklich fest, dass Kinder nicht allein aufgrund der
Behinderung eines Elternteils von ihren Eltern getrennt werden
dürfen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Eltern
mit Behinderungen angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer
elterlichen Verantwortung bereitzustellen. Der UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich zuletzt 2023 auf
Defizite bei der Umsetzung dieses Rechts hingewiesen.

Zwtl.: Begleitete Elternschaft: Angebot in Österreich lückenhaft

Begleitete Elternschaft umfasst professionelle
Unterstützungsangebote, die Eltern mit Behinderungen bei der Ausübung
ihrer Elternrolle begleiten, von der Bewältigung des Alltags bis zur
Förderung von Erziehungskompetenzen. Ziel ist, das Zusammenleben von
Eltern und Kindern selbstbestimmt zu gestalten und das Kindeswohl zu
sichern. Elternassistenz als ergänzendes Angebot unterstützt Eltern
mit Behinderungen konkret bei praktischen Aufgaben in der
Kinderbetreuung und im Familienalltag.

In Österreich existieren solche Angebote nur punktuell und sind
meist an einzelne Trägerorganisationen oder Bundesländer gebunden.
Eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf
Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen verbindlich
regelt, fehlt bislang. Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt
wird, hängt vom Wohnort und vom Ermessen der zuständigen Behörden ab.

„Begleitete Elternschaft darf kein Zufallsprodukt sein, das nur
manchen Familien zugänglich ist. Wir brauchen ein System, auf das
sich Eltern mit Behinderungen österreichweit verlassen können,“
betont Steger.

Zwtl.: Strukturelle Hürden: Zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe

Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung begleiteter
Elternschaft liegt in der Zuständigkeitsstruktur. Das Angebot bewegt
sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Maßnahmen für Menschen
mit Behinderungen, die in Österreich Ländersache sind. Ungeklärte
Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern führen in der Praxis
häufig zu Verzögerungen oder dazu, dass Eltern mit Behinderungen ohne
die notwendige Unterstützung bleiben. Andere europäische Länder haben
hier mit bundeseinheitlichen Regelungen bereits vorgebaut und zeigen,
dass ein rechtlicher Anspruch auf Elternassistenz und begleitete
Elternschaft umsetzbar ist.

Zwtl.: Forderungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für
Menschen mit Behinderungen

Mag.a Christine Steger fordert Politik und Verwaltung auf, die
Rechte von Eltern mit Behinderungen als gleichstellungspolitische
Priorität zu verankern:

Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Anspruchs auf
Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen in Umsetzung
von Artikel 23 UN-BRK

Flächendeckender Aufbau von Angeboten zur Begleiteten
Elternschaft und Elternassistenz in allen Bundesländern mit klar
geregelten Zuständigkeiten

Verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Kinder- und
Jugendhilfe sowie Sozialarbeit zur diskriminierungsfreien Begleitung
von Eltern mit Behinderungen

Sicherstellung, dass Obsorge-Entscheidungen ausschließlich auf
Basis des Kindeswohls und einer fundierten Einzelfallprüfung
getroffen werden und nicht aufgrund einer Behinderung

Barrierefreie und niederschwellige Informationsangebote für
Eltern und werdende Eltern mit Behinderungen über bestehende Rechte
und Unterstützungsmöglichkeiten

„Eltern mit Behinderungen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie
brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen,
auf die sie nach geltendem Menschenrecht Anspruch haben. Österreich
ist aufgefordert, diesen Anspruch endlich mit Leben zu füllen“, so
Steger abschließend.