VwGH weist Amtsrevision zurück – FPÖ Velm-Götzendorf sieht Bürgerrechte bestätigt

Bezirk Gänserndorf (OTS) – Im Streit um den Initiativantrag zur
Durchführung einer
Volksbefragung in Velm-Götzendorf (Bezirk Gänserndorf) über weitere
Widmungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen gibt es nun die
nächste gerichtliche Entscheidung: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
hat die Amtsrevision der Abteilung Gemeinden (Gruppe Innere
Verwaltung) der nö. Landesregierung zurückgewiesen.

Ausgangspunkt war ein Initiativantrag zahlreicher Bürger aus Velm
-Götzendorf mit der Fragestellung: „Soll der Gemeinderat der Gemeinde
Velm-Götzendorf weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder
Photovoltaikanlagen beschließen?“

ÖVP-Bürgermeister Gerald Haasmüller hatte die Behandlung des
Antrags zunächst für unzulässig erklärt. Auch der Gemeindevorstand
bestätigte diese Entscheidung. Das Landesverwaltungsgericht NÖ hob
den Bescheid jedoch auf. Dagegen brachte schließlich sogar die Gruppe
Innere Verwaltung des Landes NÖ selbst eine Amtsrevision beim
Verwaltungsgerichtshof ein. Diese wurde nun zurückgewiesen.

Für den gf. FPÖ Velm-Götzendorf Gemeinderat Rudolf Bauer ist die
Entscheidung ein wichtiges Signal: „Es kann nicht sein, dass
Bürgerinitiativen und direkte Demokratie mit formalen Tricks
abgedreht werden. Zahlreiche Menschen in unserer Gemeinde haben
unterschrieben, weil sie bei einem so massiven Eingriff in das
Ortsbild und die Zukunft unserer Gemeinde mitreden wollen. Dass nun
auch die Amtsrevision gescheitert ist, zeigt deutlich, dass unsere
Kritik berechtigt war.“

Auch der Obmann des Freiheitlichen und Unabhängigen
Gemeindevertreterverbandes NÖ LAbg. Dieter Dorner übt scharfe Kritik:
„Ich finde es befremdlich, wenn ein Bürgermeister offenbar alles
versucht, um die Rechte der Bürger einzuschränken und sie vom
demokratischen Prozess auszuschließen. Bürgerbeteiligung darf nicht
nur dann gelten, wenn das Ergebnis politisch erwünscht ist.“

Dieter Dorner sieht die Entscheidung auch als grundsätzlichen
Erfolg: „Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese
Angelegenheit gar nicht vor den VwGH gehört. Damit ist auch der
Versuch der Gemeindeaufsicht des Landes Niederösterreich gescheitert,
diese Bürgerinitiative weiter aufzuhalten. Das ist ein wichtiger Sieg
für die direkte Demokratie.“

Die FPÖ Velm-Götzendorf fordert nun, dass der Initiativantrag
rasch im Gemeinderat behandelt wird und die Bevölkerung die
Möglichkeit erhält, sich demokratisch zu äußern.