Wien (OTS) – Als der Österreichische Behindertenrat – damals noch als
Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – am 21. Mai
1976 eine neue Ausrichtung erfuhr, entstand erstmals eine bundesweite
politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen. Heute
berät der Österreichische Behindertenrat, gestaltet politische
Prozesse aktiv mit und bringt Expertise in nationale sowie
europäische Begutachtungsverfahren ein. Er macht deutlich, was es
bedeutet, Politik mit Menschen mit Behinderungen zu gestalten – und
nicht über sie hinweg. „Eine inklusive Gesellschaft braucht eine
starke, unabhängige und kritische Interessenvertretung wie den
Österreichischen Behindertenrat. Teilhabe ist kein freiwilliges
Entgegenkommen, sondern ein Recht“, betont Sozialministerin Korinna
Schumann.
Teilhabe und Gleichstellung als gesellschaftlicher Auftrag
Trotz wichtiger Fortschritte erleben viele Menschen mit
Behinderungen weiterhin Diskriminierung und Barrieren im Alltag.
Ausgrenzung beginnt dort, wo Menschen nicht teilhaben können, wo
Fähigkeiten unterschätzt werden oder Vorurteile stärker wahrgenommen
werden als Potenziale und Persönlichkeit. „Wer ausgeschlossen wird,
kann seine Talente nicht entfalten. Wer nicht teilhaben kann,
verliert Chancen. Und eine Gesellschaft, die Menschen ausgrenzt,
verliert selbst an Stärke. Genau deshalb ist Behindertenpolitik auch
Gesellschaftspolitik“, so Schumann abschließend.