Asyl- und Migrationspakt: Nationalrat beschließt Anpassungsgesetz

Wien (PK) – Für Asylsuchende soll das Zulassungsverfahren künftig
durch ein
vorgelagertes Screening ersetzt und Sonderbestimmungen für
Asylverfahren an der EU-Außengrenze verankert werden. Außerdem soll
der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem
nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integriert werden.
Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll es neue
Regelungen geben: Der Nationalrat hat heute die entsprechende
Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU nach einer heftigen
Gesamtdebatte über das Asylwesen beschlossen. So entzündete sich
unter anderem ein Streit um den Begriff „Remigration“, nachdem sich
die FPÖ für eine solche aussprach. Innenminister Gerhard Karner
zufolge sei „Remigration“ auch ein „Kampfbegriff der rechten
identitären Bewegung“, während es seitens der FPÖ hieß, es handle
sich um ein lateinisches Wort, das nichts mit sonstigen Konnotationen
zu tun habe. Das Thema soll in einer Präsidiale weiter erörtert
werden.

Für das im Paket enthaltene Asyl- und Migrationspakt
Anpassungsgesetz (AMPAG) und eine Novellierung des Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetzes sprachen sich ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Den
neuen Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
stimmten auch die Grünen zu. Mitbeschlossen wurden drei
Abänderungsanträge der Koalitionsparteien. Was etwa die
Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
betrifft, geht es mit der Änderung laut SPÖ etwa um Präzisierungen
bei den Altersfeststellungen der unbegleiteten Minderjährigen.

Die FPÖ sprach sich vehement gegen das gesamte Paket aus. Ein
mitverhandelter Entschließungsantrag der Freiheitlichen, mit dem eine
Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie „ein tatsächlicher
und permanenter Asylstopp“ gefordert wird, fand keine Mehrheit.
Ebenso in der Minderheit blieb ein in der Sitzung eingebrachter
Antrag der FPÖ, mit dem sie eine verpflichtende Altersfeststellung
bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen
Fremden fordert.

Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren
sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor: Dieser Teil des
Pakets wurde im Plenum gesondert beraten und erhielt die
erforderliche Zweidrittelmehrheit (siehe Parlamentskorrespondenz Nr.
437/2026 ).

Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU

Ziel des Asyl- und Migrationspakts der EU ist es, die Effizienz
und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme
besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die
nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten. Mit
dem AMPAG sollen nun etwa die Bestimmungen im Asylgesetz zur
Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten
von Antragstellerinnen und Antragstellern neu geregelt werden. Zudem
ist vorgesehen, Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der EU-
Außengrenze zu verankern sowie die Verfahren neu zu strukturieren.
Klar getrennt werden soll dabei zwischen der Festlegung des
zuständigen Mitgliedstaats und dem eigentlichen Asylverfahren.

Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein
vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt
werden. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes
von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein
eigener Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen
in weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der
Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation,
etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie
den Schutz vulnerabler Personen. Margreth Falkner (ÖVP) erörterte den
Abänderungsantrag zu dieser Materie, der neben Bereinigungen und
sprachlichen Anpassungen etwa auch Klarstellungen bei
Fristenberechnungen enthalte. Klargestellt werde unter anderem auch,
dass bei der Aufenthaltsberechtigung für Opfer von Menschenhandel und
beim Ausweis für Vertriebene auch die Verlängerung und Neuerstellung
eines Aufenthaltstitels von der Gebührenpflicht befreit sind.

Dass die Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz aus dem AMPAG ausgegliedert
wurde, begründet die Regierung damit, dass deren Kundmachung einer
Zustimmung der Länder bedarf und somit einen abweichenden
legistischen Prozess erfordert. Eine zentrale Neuerung ist dabei die
Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das
Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems
geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben
für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt.
Johanna Jachs (ÖVP) hob aus dem Abänderungsantrag zu dieser Novelle
etwa hervor, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit
„Jobseeker-Visum“ ein Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-
Karte im Inland abwarten dürfen. Verbesserungen gebe es außerdem bei
den Übergangsregelungen beim „Familiennachzug neu“, etwa bei
Beschwerdeverfahren.

Ziel des sogenannten „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-
Gesetz“ ( ObUM-G ) ist es, die gesetzliche Vertretung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem
Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach
soll der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft
Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang
erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit
verbundene Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem
vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste
Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll
ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können.
Bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von
der Minderjährigkeit auszugehen. In dem dazu eingebrachten
Abänderungsantrag gehe es um Präzisierungen bei der
Altersfeststellung, erläuterte Christian Oxonitsch (SPÖ).

Karner: Entlastung des Systems durch Quote bei Familiennachzug
abgesichert

Die Beschlussfassung heute betreffe die größte fremdenrechtliche
und Asylgesetzesnovelle seit mehr als 20 Jahren, sagte Innenminister
Karner. Das Paket bedeute massive Veränderungen und Verschärfungen im
asyl- und fremdenrechtlichen Bereich und ziele auf Schutz vor
Überlastung des Systems und auf Hilfe für jene ab, die sie
tatsächlich brauchen. Bilder wie im Jahr 2015 oder 2022 dürfe es
nicht mehr geben, so Karner. Was den Solidaritätsmechanismus
betrifft, habe er sich früher zwar dagegen ausgesprochen. In einer
Demokratie seien Kompromisse aber unersetzlich. Zudem sei Österreich
davon ausgenommen, weil man in den letzten Jahren bei diesem Thema
massiv belastet gewesen sei.

Im Hinblick auf die EU-Außengrenzverfahren werde derzeit am
Flughafen Schwechat ein Grenzterminal errichtet, so Karner. Bereits
der „Stopp des Familiennachzugs“ habe eine massive Entlastung für das
System gebracht, dies werde mit der nunmehrigen Quote abgesichert.
Dieser Asylpakt sei zwar keine „Wundertüte“, räumte Karner ein. Aber
es sei ein wichtiger und notwendiger Schritt in die richtige
Richtung, damit die Systeme in Europa und Österreich nachhaltig
entlastet würden.

Ein Kind sei zuallererst ein Kind, egal, woher es komme, hob
Justizministerin Anna Sporrer hervor. Beim Schutz von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen sei bisher viel Zeit verstrichen. Daher
soll künftig die Obsorge bereits von Gesetzes wegen der Kinder- und
Jugendhilfe zukommen und dafür zu sorgen sein, dass innerhalb von 15
Tagen eine Vertretung zu bestellen sei. Wenn Zweifel an der
Minderjährigkeit bestehen, werde das Pflegschaftsgericht entscheiden.

FPÖ vehement gegen Asylpakt

Als „frevelhafte Ausrollung des roten Teppichs für
Massenmigration nach Europa“ bezeichnete Gernot Darmann (FPÖ) das
Gesetzespaket und sprach sich vehement dagegen aus. Es handle sich
dabei um die Fortsetzung einer „illegalen Massenmigration,
Messermigration und Vergewaltigungsmigration“. Im
Solidaritätsmechanismus ortet er einen „astreinen
Zwangsverteilungsmechanismus“, außerdem sei Österreich nur für das
laufende Jahr 2026 ausgenommen. Aus seiner Sicht werde außerdem das
Geschäftsmodell der Schleppermafia mit dem Pakt „angeheizt“.
„Remigration“ sei das Gegenmodell zur illegalen Migration, zeigte
sich Darmann überzeugt. Der sogenannte „Stopp des Familiennachzugs“
sei ein „Bluff“ und die Quote in höchstem Maße verantwortungslos,
zumal nach drei Jahren auch jene Personen „hereinzuholen“ seien, die
sich nicht in der Quote befinden. Auch Elisabeth Heiß (FPÖ) ortet im
Asylpakt ein „trojanisches Pferd der Massenzuwanderung“. Mit zehn
neuen Rechtsakten „raubt uns Brüssel die letzte Souveränität“ in der
Asyl- und Migrationspolitik, so Heiß. Während Christian Lausch (FPÖ)
etwa kritisierte, dass kriminelle Straftäter nicht außer Landes
gebracht würden, warnte Markus Leinfellner (FPÖ), dass
Massenmigration die Schulen, die Städte, das Sicherheitsgefühl und
die kulturelle Identität verändere. Mittel- und westeuropäische
Städte hätten schon lange keinen europäischen Charakter mehr, sondern
einen „orientalischen“, ortet Dagmar Belakowitsch (FPÖ) eine
Überlastung der Systeme. Kinderrechte seien unbestritten, merkte
Herbert Kickl (FPÖ) an. Im „linken Teil des Spektrums“ gehe es aber
immer nur um Menschen, die „irgendwoher“ kommen und die Rechte jener,
die „bei uns“ vergewaltigt oder gar ermordet würden, seien sekundär
oder würden ganz ausgeblendet. Susanne Fürst (FPÖ) brachte Beispiele
von Attentaten durch junge Männer, die ebenso als unbegleitete
Minderjährige angekommen seien. Es brauche ein „Null-Asyl- und
Remigrationspaket“ und ein „Projekt No Way“, so Fürst.

„Meilenstein“ in der Asylpolitik aus Sicht der ÖVP

Ernst Gödl (ÖVP) bezeichnete demgegenüber die heutige
Beschlussfassung zum Asylpakt als „Meilenstein“ in der Asylpolitik.
Die Bundesregierung bemühe sich um internationale Abkommen und
verstärkte Kooperation, um die illegale Migration einzudämmen. Es
brauche hier diese Europäische Lösung, so Gödl. In Österreich sei im
Asylbereich bereits eine „absolute Trendwende“ zu verzeichnen. Den
Asylpakt brauche es, um diese abzusichern. An Verbesserungen hob
Margreth Falkner (ÖVP) unter anderem klarere und schnellere Verfahren
hervor. Erleichtert würden der Arbeitgeberwechsel für jene Personen,
die arbeiten und sich integrieren. Beim Familiennachzug werde ein
steuerbares System geschaffen, das, wenn notwendig, auch auf null
gesetzt werden könne. Johanna Jachs (ÖVP) hob unter anderem hervor,
dass die Lücke bei der Obsorge minderjähriger Flüchtlinge endlich
geschlossen würde.

SPÖ: Migration nur gemeinsam lösbar

Migration ende nicht an nationalen Grenzen, sondern sei nur
gemeinsam lösbar, sagte Christian Oxonitsch (SPÖ). Europa sei Werten
wie Menschenwürde, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet,
darauf basiere der Asylpakt und die entsprechenden „gemeinsamen
Spielregeln“. Das gemeinsame europäische Asylsystem werde nicht jedes
Problem lösen, sei aber „endlich“ ein gemeinsamer Wille, in Europa
aus der Vergangenheit Schlüsse zu ziehen, so Robert Laimer (SPÖ).
Klar sein müsse, wer Schutz brauche, müsse ihn bekommen, wer nicht,
müsse Europa verlassen. Es sei wichtig, dass das gemeinsame
Asylsystem in Kraft trete, weil nicht alles nationalstaatlich gelöst
werden könne, hielt Maximilian Köllner (SPÖ) fest. Es brauche das
gemeinsame System, damit nicht einzelne Länder überproportionale
Verantwortung tragen, so Melanie Erasim (SPÖ). Vereinheitlichung
bedeute aber nicht, dass Europa seine humanitären Verpflichtungen
aufgebe. Insgesamt stelle man sich der Herausforderung, so Sabine
Schatz (SPÖ), die etwa hervorhob, dass die Lücke im Kinderschutz
geschlossen werde.

Raschere Verfahren aus Sicht der NEOS

Mit dem Paket würde auch das Problem der langsamen Verfahren
adressiert, sagte Sophie Marie Wotschke (NEOS). Für Rückführungen
können ihr zufolge zur besseren Auffindbarkeit
Bewegungseinschränkungen für die betreffenden Personen verhängt
werden. Ein Meilenstein sei aus ihrer Sicht die Obsorge für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wenn all jene „remigrieren“
würden, wie von der FPÖ gefordert, würde der Arbeitsmarkt
zusammenbrechen, gab Dominik Oberhofer (NEOS) zu bedenken. Yannick
Shetty (NEOS) warf der FPÖ vor, gegen alles zu sein, obwohl man hier
heute ein großes Paket im Asylbereich vorlege.

Grüne sehen Umsetzung nur „mittelprächtig“ gelungen

Der EU-Asyl- und Migrationspaket sei eine Chance, deren Umsetzung
aber nur „mittelprächtig“ gelungen sei, meinte Agnes Sirkka Prammer (
Grüne). Zu begrüßen sei die Obsorgeverpflichtung für unbegleitete
Minderjährige. In anderen Dingen sieht sie allerdings
rechtsstaatliche Standards „heruntergeschraubt“, wie etwa beim Thema
der Rechtsmittelfristen. Man mache in manchen Bereichen die EU-
Regelungen schlechter, als sie sein müssten, so Prammer. Ein
Asylsystem brauche Menschlichkeit, Ordnung und Zusammenarbeit in der
Europäischen Union, sagte Alma Zadić (Grüne). Die vorliegende Reform
versuche zumindest, aus dem Scheitern des Dublin-Systems Konsequenzen
zu ziehen. Umgesetzt würde zwar die langjährige Forderung der Obsorge
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei der Quote für
Familienzusammenführungen wäre aber „vorausschauend fahren“
angebracht, außerdem arbeite man sich damit an den Schwächsten der
Gesellschaft ab, so Zadić. Insgesamt würden echte Herausforderungen
ungelöst bleiben, wie etwa die fehlende europäische Koordination,
fehlende legale geordnete Verfahren und fehlende langfristige
Perspektiven. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.