UNICEF Österreich begrüßt den heutigen Beschluss zur Obsorge für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Wien (OTS) – Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte
) verankern den Kindeswohlvorrang bei allen Maßnahmen, die Kinder
betreffen, als auch den Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand
des Staates für Kinder, die dauerhaft oder vorübergehend aus ihrem
familiären Umfeld herausgelöst sind.

Die neu geschaffene Regelung schließt eine Lücke am Beginn des
Asylverfahrens, in der unbegleitete Kinder bisher in vielen Belangen
abseits rechtlicher Fragen des Asylverfahrens auf sich gestellt waren
und dient damit der Umsetzung wesentlicher Kinderrechte. Durch die
rasche Obsorge können Kinderrechte wie Kinderschutz, Gesundheit oder
Bildung von Anfang an gestärkt werden. Dies bedarf aber jedenfalls
einer wirksamen Umsetzung sowie ausreichender Ressourcen auf
Länderebene.

UNICEF Österreich merkt bezüglich der Gesetzesinitiativen im
Bereich Asyl- und Fremdenrecht weiters an, dass die Neuregelungen des
Familiennachzugs aus kinderrechtlicher Sicht nicht dazu führen
dürfen, dass Familien über lange Zeit die Möglichkeit verlieren,
zusammen zu leben. Familie spielt eine zentrale Rolle für die
Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern. Kinder mit
Fluchthintergrund sind besonders vulnerabel und die Familie meist ein
essentieller Anker, der Sicherheit und Stabilität bieten kann. Kinder
haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Familie. Staaten
sind laut Kinderrechtskonvention verpflichtet, sicherzustellen, dass
Kinder nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt sind sowie
Anträge auf Familienzusammenführungen „wohlwollend, human und
beschleunigt“ zu bearbeiten.