FPÖ – Tschank: „GEAS macht Europa endgültig zum Einwanderungskontinent“

Wien (OTS) – „Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) führt
dazu, dass
Europa nun endgültig zu einem Einwanderungskontinent wird. Mit dem
vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Volksanwaltschaft zu einem
unabhängigen Überwachungsmechanismus für Grundrechte ausgebaut
werden“, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete
Markus Tschank in seinem Debattenbeitrag.

„Es wird keine funktionierenden Rückführungsabkommen geben, es
wird keine Änderung der Rechtsprechung von EGMR und EuGH geben, es
wird keinen Schutz unserer Sozial-, Bildungs- und Pensionssysteme
geben und letztlich auch keinen wirksamen Grundrechtsschutz für die
eigene Bevölkerung. Stattdessen soll die Volksanwaltschaft zum
Steigbügelhalter eines zum Scheitern verurteilten Asyl- und
Migrationssystems gemacht werden“, kritisierte Tschank.

„Im Rahmen der neuen Grenzverfahren sollen Monitoringstellen
eingerichtet werden, die die Einhaltung der Menschenrechte überwachen
sollen. Dazu sind Kontrollen vor Ort vorgesehen, wobei jene
Kommissionen herangezogen werden sollen, die bereits bisher für die
Volksanwaltschaft tätig waren. Ich lese im Gesetzesentwurf jedoch
nichts über die Verhältnismäßigkeit von Grundrechten. Ich lese nichts
über Grundrechtsschranken. Ich lese nichts über den Schutz der
eigenen Bevölkerung, über den Schutz unseres Sozialsystems oder
unseres Pensionssystems“, erklärte Tschank in Richtung der
Regierungsfraktionen.

„Grundrechte gelten nicht uneingeschränkt, sondern unterliegen
der Verhältnismäßigkeit, bestimmten Schranken sowie den jeweiligen
Kapazitäten und Situationen in den EU-Mitgliedsstaaten. Wenn es
jedoch um die Interessen der eigenen Bevölkerung geht, wollen Sie
nichts hören und nichts sehen. Die vorgelegten Regelungen sind aus
meiner Sicht weder ausreichend noch effizient genug, um unsere
Grenzen und unseren Staat wirksam zu schützen. Wenn ÖVP, SPÖ und NEOS
die Asyl- und Grenzverfahren durch diese Kommissionen tatsächlich
effizient überwachen wollen, dann braucht es eine objektive Besetzung
dieser Gremien. Es reicht nicht aus, NGOs, die de facto einen
erheblichen Teil dieser Kommissionen besetzen, mit der Prüfung
möglicher Grundrechtsverletzungen zu beauftragen. Ich habe nämlich
kein Vertrauen in NGOs, die auf einem Auge blind sind. Ich vertraue
auf objektiv besetzte Kommissionen, die nicht ideologisch agieren,
sondern mit Fachleuten besetzt sind und nicht mit Organisationen wie
SOS Mitmensch, Zara oder der Caritas. Diese Organisationen verfolgen
letztlich einen politischen Auftrag, der darauf abzielt, möglichst
viele Menschen in unser Land zu bringen. Das kann nicht das Ziel
unserer Republik sein. Der Schutz der eigenen Bevölkerung hat Vorrang
und diesem Grundsatz fühlen wir uns verpflichtet“, so Tschank.

„Ein weiterer Punkt ist, dass es dafür auch einer
verfassungsgesetzlichen Ermächtigung beziehungsweise einer
entsprechenden Öffnungsklausel bedarf, die der Europäischen Union
zusätzliche Kompetenzen einräumt. Diese Ermächtigungsklausel ist
jedoch in keiner Weise ausreichend bestimmt. Wir sehen darin den
Versuch, der Europäischen Union durch die Hintertür weitere
Kompetenzen zu übertragen. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir
entschieden ablehnen. Zudem ist im Antrag zwar von budgetären
Voraussetzungen die Rede, doch wenn die Regierung derartige Aufgaben
an die Volksanwaltschaft delegiert, dann müssen auch die notwendigen
finanziellen Mittel und Planstellen dafür bereitgestellt werden.
Bisher gibt es jedoch nur Lippenbekenntnisse. Aus diesem Grund werden
wir diesem Antrag nicht zustimmen“, stellte Tschank klar.