Wien (OTS) – Im Burgenland arbeiten ein Untersuchungsausschuss und
die Justiz (
unter anderem) Spekulationsgeschäfte bei Wohnungsverkäufen der
gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ auf. Dabei
sind auch Fragen der Aufsicht im Mittelpunkt und welches Bundesland
dafür zuständig ist. SPÖ-Wohnbausprecher Paul Stich stellt erneut
klar, dass es für die SPÖ nicht in Frage kommt, die Regeln im WGG für
eine Sitzverlegung aufzuweichen. ****
Eine Sitzverlegung von gemeinnützigen Bauvereinigungen bedarf der
Zustimmung beider Bundesländer, also des abgebenden und des
aufnehmenden Bundeslands. Schon im letzten Jahr gab es Befürchtungen
im Zusammenhang mit der burgenländischen Wohnbauvereinigung „Neue
Eisenstädter“, dass diese ihren Sitz in ein anderes Bundesland
verlegen könnte, mit dem Nebeneffekt, dass sie sich damit den
laufenden Kontrollen des Landes Burgenland entziehen würde. Das ginge
freilich nur mit einer Änderung im WGG.
Damals wie heute gilt für die SPÖ, dass es für so ein Manöver von
der SPÖ keine Zustimmung geben wird, betont Stich. (Schluss) wf/bj