Totschnig begrüßt Reform der Autonomie Südtirols: Historischer Meilenstein für ein starkes Südtirol

Wien (OTS) – Der italienische Senat hat nach einem mehrjährigen
politischen
Prozess einen Verfassungsgesetzesentwurf zur Reform der Autonomie
Südtirols beschlossen. Damit werden Autonomiekompetenzen
wiederhergestellt, die durch eine Verfassungsreform Italiens im Jahr
2001 und mehrere Urteile des Verfassungsgerichts geschwächt worden
waren. Der jetzige Erfolg ist auch ein Zeugnis der besonders guten
Beziehungen zwischen Österreich und Italien.

Bundesminister Norbert Totschnig , der aus Osttirol stammt, begrüßt
den Beschluss des italienischen Senats: „Das Zustandekommen dieses
Gesetzes ist ein historischer Meilenstein und bedeutet eine
nachhaltige Stärkung der Autonomie Südtirols. Diese Erfolgsgeschichte
ist mittlerweile international ein Vorbild für den Schutz von
Minderheiten. Der Beschluss ist nun zu einem ganz besonderen
Zeitpunkt erfolgt, denn heuer feiern wir das 80-jährige Jubiläum der
Unterzeichnung des Gruber – De Gasperi Abkommens. Die österreichische
Bundesregierung hat diese Verhandlungen genau verfolgt und in den
Kontakten mit Italien auf allen Ebenen die Anliegen Südtirols mit
Nachdruck unterstützt. Ich danke allen Verhandlerinnen und
Verhandlern für ihren intensiven und erfolgreichen Einsatz,
insbesondere Premierministerin Meloni.“

Die Änderung des Autonomiestatuts ist das Resultat mehrjähriger
Verhandlungen zwischen Südtirol und dem Trentino einerseits und der
italienischen Regierung andererseits. Schon vor Beginn des
parlamentarischen Verfahrens in Rom hat auch der Südtiroler Landtag
seine Zustimmung zu diesem Projekt mit überzeugender Mehrheit zum
Ausdruck gebracht. Dabei hat sich auch gezeigt, dass die Autonomie
von allen Sprachgruppen in Südtirol als gemeinsames Gut betrachtet
wird.

Vor der gestrigen Abstimmung im Senat hat über den Inhalt dieser
Reform ein diplomatischer Notenwechsel zwischen Österreich und
Italien stattgefunden, in dem auch die Bedeutung der Beibehaltung
einer einvernehmlichen Vorgangsweise bei Änderungen des
Autonomiestatuts zum Ausdruck gebracht wurde.

Totschnig: „Die Neuerungen und Klarstellungen im Autonomiestatut sind
eine gute Basis, um die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen
der Europaregion Tirol, Südtirol und Trentino mit Italien und
Österreich weiter zu vertiefen und die Zusammenarbeit auszubauen.
Damit sind auch die Weichen für die Wahrung und weitere Entwicklung
der Region zum Wohle aller seiner Bewohnerinnen und Bewohner
gestellt. Bei diesen Bemühungen wird sich Südtirol auch in Zukunft
stets auf Österreich verlassen können.“