Internationaler Tag der Familie: Volksanwalt Achitz erinnert an Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld

Wien (OTS) – Anlässlich des Internationalen Tags der Familie (15.
Mai) weist
Volksanwalt Bernhard Achitz auf die steigende Zahl der Beschwerden
über Probleme mit Familienleistungen hin: „Die Volksanwaltschaft
prüft jeden einzelnen Fall, aber sehr oft kommt dabei heraus, dass
die Behörden keinen Fehler gemacht haben. Die Fehler liegen im System
und müssten mit Gesetzeskorrekturen behoben werden, vor allem im
Bereich des Kinderbetreuungsgelds. Wir weisen die zuständige
Ministerin Claudia Bauer laufend darauf hin, bekommen von ihr aber
sinngemäß immer die Antwort, dass sie keinen Handlunsgbedarf erkennt.
Die Volksanwaltschaft, vor allem aber die betroffenen Mütter und
Väter, sehen das aber ganz anders.“ Neben dem Kinderbetreuungsgeld in
Fällen, wo ein Elternteil in einem anderen EU-Land lebt oder
arbeitet, und auf das die Familien manchmal mehrere Jahre warten
müssen, besteht vor allem in folgenden Fällen Reformbedarf:

Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wegen Krankenstand

Familien stehen seit Jahren vor den gleichen Problemen und
Hürden, wenn sie Kinderbetreuungsgeld beantragen. Eine Verbesserung
und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen ist überfällig. Etwa
beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: Dafür muss man 182
Tage vor Geburt bzw. Mutterschutz durchgehend gearbeitet haben. Wer
das Pech hat, mehr als 14 Tage Krankengeld bezogen zu haben, wie eine
Mutter aus Oberösterreich wegen ausgeprägter
Schwangerschaftsübelkeit, schaut durch die Finger. Der finanzielle
Verlust ist enorm. Sie musste auf die „Sonderleistung 1“ umsteigen
und verlor 500 Euro pro Monat.

Eltern unter Druck, auf niedrigeres Kinderbetreuungsgeld
umzusteigen

Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass Familien formlos
mitgeteilt wird, dass sie die Voraussetzungen für das
einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht erfüllen und daher auf
die – weit niedrigere – „Sonderleistung 1“ umsteigen müssen. Sie
erhalten keine Information über die rechtlichen Folgen und über
Rechtsmittelmöglichkeiten. Entsprechen Betroffene dieser Aufforderung
der Behörde, haben sie keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung
überprüfen und Behördenfehler korrigieren zu lassen. Eltern fühlen
sich von diesen Schreiben unter Druck gesetzt. Eine Antragstellerin
aus Wien berichtete, dass sie ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten
hatte, sie müsse „eine Frist einhalten, sonst werde ihr Antrag nicht
bearbeitet“. Auch am Telefon erhielt sie gleichlautende Auskünfte,
kein einziges Mal wurde die Möglichkeit eines Rechtsmittels erwähnt.
Daher ging sie davon aus, bei Nichtunterschreiben monatelang kein
Kinderbetreuungsgeld zu bekommen und nicht versichert zu sein.

Irrtum bei Kinderbetreuungsgeld-Antrag kann nur 14 Tage lang
korrigiert werden

Irren sich Eltern bei der Auswahl der Variante des
Kinderbetreuungsgelds, besteht weiterhin nur eine Frist von 14 Tagen
ab Antragstellung, um eine Korrektur vorzunehmen. Aber oft bemerken
sie den Irrtum erst später, nämlich wenn sie die Mitteilung über die
Leistung erhalten. Eine junge Frau aus der Steiermark, die bei der
Online-Antragstellung irrtümlich die Pauschalvariante auswählte,
erhielt um 600 Euro weniger pro Monat – eine existentielle Belastung.
Die VA fordert weiterhin, dass die 14-Tage-Frist nicht schon ab
Antragstellung beginnt, sondern erst ab Zugang der Mitteilung über
den Leistungsanspruch.

Hauptwohnsitzmeldung vergessen, Kinderbetreuungsgeld weg

Andere Eltern verloren den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld,
weil sie in der stressigen Zeit um die Geburt ihres Kindes vergessen
haben, sich um eine gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung für Eltern und
Kind zu kümmern. Die Volksanwaltschaft fordert daher auch hier eine
gesetzliche Änderung.

DETAILS finden Sie im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr
2025, Band 1, Nachprüfende Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, ab
Seite 48: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-
parlament/

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.