LR Rosenkranz: Vorgaben ohne Finanzierung sind keine Konzepte

St. Pölten (OTS) – „Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist – nachdem
sie finanziell
nicht abgesichert und kaum umsetzbar ist – wieder abzusagen“,
bezeichnet Naturschutz-Landesrätin Rosenkranz das vor zwei Jahren in
Brüssel beschlossene Vorhaben. „Die Bundesländer haben bereits im Mai
2024 eindringlich vor dieser Entwicklung gewarnt. Bis heute gibt es
keinen konkreten Finanzierungsplan. Dennoch werden den Ländern immer
neue Verpflichtungen auferlegt.“

Im Rahmen einer Pressekonferenz übten Landeshauptmann-Stv. Dr.
Manfred Haimbucher (Oberösterreich), Landeshauptfrau-Stv. Marlene
Svazek, BA (Salzburg), Landesrat MAg. Hannes Amesbauer, BA (
Steiermark) und Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz (Niederösterreich
) deutliche Kritik an der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie an
den Auswirkungen des Europäischen Green Deals auf Naturschutz,
Landwirtschaft, Raumordnung und die föderale Kompetenzverteilung.

Die EU-Verordnung sieht vor, geschädigte Lebensräume stufenweise
bis 2050 wiederherzustellen. Dafür müssen als Basis umfangreiche
Datenerhebungen, Monitoring-Systeme und Berichte umgesetzt werden.
Allein bei den ersten Grundlagenerhebungen gebe es bereits
Diskussionen um die Finanzierung zwischen Bund und Ländern.

„Wenn Landwirtschaftsminister Totschnig sich schon bei
vergleichsweise geringen Beträgen sperrt, stellt sich die Frage, wie
sich das erst bei tatsächlich teuren Vorhaben gestaltet“, erklärte
Rosenkranz. EU-weit wird von 154 Milliarden Euro gesprochen, welche
die Renaturierungsverordnung in der Umsetzung kosten wird.

„Das sind Dimensionen, die man sich kaum vorstellen kann. Was auf
Österreich zukommt, kann man sich plastisch am Beispiel der
Fließgewässer vorstellen: Österreich muss 2.500 Flusskilometer
rückbauen, davon bis 2030 bereits 450. Drei Kilometer renaturierte
Fließgewässer im Bezirk Gänserndorf haben Kosten von 14,2 Millionen
Euro verursacht. Hochgerechnet auf diese 450 Flusskilometer würden
allein die Maßnahmen bis 2030 rund 2,13 Milliarden Euro kosten – und
das neben Wiedervernässungen, Artenschutzprogrammen,
Landschaftspflege und vielen weiteren Maßnahmen.“

Kritik übte Rosenkranz zudem an der künftigen EU-Förderpolitik.
In der neuen EU-Programmperiode 2028–2034 komme der Naturschutz nicht
vor. Im neuen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan, bei dem
Österreich 10,3 Milliarden Euro für Förderungen zur Verfügung
gestellt werden, seien für die gemeinsame Agrarpolitik 6,6 Milliarden
Euro sowie für Migration und Sicherheit 0,9 Milliarden Euro fix
vergeben. Die verbleibenden 2,8 Milliarden Euro müssten künftig
zwischen zahlreichen Politikbereichen wie etwa Bildung,
Schulprogrammen, Kohäsionspolitik, lokalen Programmen, Arbeitsmarkt
und scheinbar auch dem Naturschutz aufgeteilt werden.

„Die EU schafft immer neue Verpflichtungen, stellt aber kein
zusätzliches Geld für deren Umsetzung bereit. Genau deshalb brauchen
wir einen eigenen Finanzierungstopf mit klaren zusätzlichen Mitteln
für Renaturierungsmaßnahmen“, forderte Rosenkranz.

Abschließend betonte Rosenkranz, dass Naturschutz
selbstverständlich notwendig sei, jedoch nur gemeinsam mit der
Bevölkerung und auf Grundlage realistischer Rahmenbedingungen
funktionieren könne: „Naturschutz braucht Akzeptanz und eine solide
finanzielle Basis. Vorgaben ohne Finanzierung sind keine Konzepte.
Die Entscheidungen wurden auf europäischer Ebene getroffen – daher
müssen auch die Europäische Union und der Bund die Finanzierung
sicherstellen. Eine konstruktive und partnerschaftliche
Zusammenarbeit sieht anders aus“, so Rosenkranz abschließend.

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Fotocredit: FPÖ OÖ